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   BGH, 07.05.1987 - I ZR 112/85   

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https://dejure.org/1987,7760
BGH, 07.05.1987 - I ZR 112/85 (https://dejure.org/1987,7760)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1987 - I ZR 112/85 (https://dejure.org/1987,7760)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1987 - I ZR 112/85 (https://dejure.org/1987,7760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Gewährung der Senkung von Anschlusskosten als Werbeaktion - Anlockeffekt bei Senkung von Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1447
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95

    -- DM Umwelt-Bonus - übertriebenes Anlocken, 1.000

    Es liegt erfahrungsgemäß fern, daß der Hauseigentümer, der sich mit der Umrüstung der technischen Anlage seines Hauses befaßt, sich allein oder wesentlich von der in Aussicht gestellten Geldzuwendung leiten läßt und nicht die allgemein bekannten Vor- und Nachteile der Energieträger, beispielsweise von Heizöl und Erdgas, insbesondere was Lieferfähigkeit, Lagerung, Flexibilität des Preises angeht, oder auch die ständig fortschreitende Entwicklung der Brennwerttechnik in beiden Bereichen berücksichtigt (vgl. BGH, Urt. v. 7.5.1987 - I ZR 112/85, NJW-RR 1987, 1447 - Aktion Heizung '83; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.12.1993 - 20 U 13/93 m. Nichtannahmebeschl. des Senats v. 19.10.1994 - I ZR 19/94).
  • OLG Celle, 27.06.1991 - 13 U 183/90

    Erdgasbonus

    Wegen solcher Mehrkosten haben der BGH (NJW-RR 1987, 1447 = Bl. 131 ff d.A.) und ihm folgend das Landgericht Göttingen (Urteil vom 29. April 1988 - 7 O 38/88, Bl. 45 ff), das Landgericht Bonn (Urteil vom 24. Mai 1988 - 11 O 45/88, Bl. 62 ff) und das Landgericht Braunschweig (Urteil vom 19. Dezember 1989 - 9 O 125/89, Bl. 55 ff, bestätigt durch das OLG Braunschweig, Urteil vom 13. Juli 1990 - 2 U 14/90, Bl. 197 ff) in ähnlich gelagerten Fällen, wo ebenfalls ein Energieversorgungsunternehmen dem Verbraucher geldwerte Vergünstigungen für die Heizungsumstellung auf die von ihm gelieferte Energieart versprochen hatte, eine unsachliche oder übermäßige Beeinflussung der Verbraucher verneint.
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