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   BGH, 07.05.1996 - 5 StR 169/96   

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https://dejure.org/1996,2554
BGH, 07.05.1996 - 5 StR 169/96 (https://dejure.org/1996,2554)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1996 - 5 StR 169/96 (https://dejure.org/1996,2554)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 5 StR 169/96 (https://dejure.org/1996,2554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sicherungsverfahren - Unterbringung des Angeklagten - Betreuer des Unterzubringenden - Zeugen - Sachverständige

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beteiligung des Betreuers an strafrechtlichem Sicherungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 413, § 244, § 140 Abs. 1, § 149

  • rechtsportal.de

    StPO § 413, § 244, § 140 Abs. 1, § 149

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 610
  • FamRZ 1997, 175
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die

    Eine Betreuung führt - erst Recht, wenn sie wie im vorliegenden Fall ohne Einwilligungsvorbehalt eingerichtet ist - auch nicht zur Geschäftsunfähigkeit des Betreuten, so dass der Betreuer weder gesetzlicher Vertreter des Betreuten im Sinne des § 149 Abs. 2 StPO noch in einer entsprechende Anwendung des § 149 Abs. 2 StPO ist; denn das Strafverfahrensrecht legt die Wahrnehmung der Interessen des Beschuldigten im Strafverfahren in die Hände des - notwendigen - Verteidigers und nicht des Betreuers (vgl. BGH NStZ 1996, 610; NStZ 2008, 514; Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 354/12 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 498/00

    Dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten; Verfahrenseinstellung; Übergang

    Der Wahlverteidiger bedarf zur Wirksamkeit seiner Vollmacht möglicherweise auch der Bevollmächtigung durch den Betreuer des Beschuldigten (vgl. BGHR StPO § 414 Sicherungsverfahren 1), der erforderlichenfalls erst noch bestellt werden muß.
  • OLG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Ws 23/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der

    Die funktionsbedingte Wahrnehmung der Interessen eines Beschuldigten, für den ein Betreuer bestellt ist, legt das Strafverfahrensrecht allein in die Hände des - notwendigen - Verteidigers (vergleiche BGH NStZ 1996, 610).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 354/12

    Adhäsionsentscheidung ohne Beteiligung oder Anhörung des Betreuers

    Insoweit unterscheidet sich das Strafverfahrensrecht von der im sachlichen Geltungsbereich der Zivilprozessordnung gemäß §§ 51 Abs. 1, 53 ZPO i.V.m. §§ 1902, 1903 BGB geltenden Rechtslage, wonach der Betreuer in seinem gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis der gesetzliche Vertreter des Betreuten auch vor Gericht ist (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 5 StR 169/96, NStZ 1996, 610).
  • OLG Hamburg, 05.02.2021 - 2 Ws 4/21

    Beteiligung des Betreuers in einem gegen den Betreuten durchgeführten Straf- oder

    Die funktionsbedingte Wahrnehmung der Interessen eines Beschuldigten, für den ein Betreuer bestellt ist, legt das Strafverfahrensrecht allein in die Hände des - notwendigen - Verteidigers (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2013, a.a.O.; BGH NStZ 1996, 610).
  • BGH, 23.04.2008 - 1 StR 165/08

    Folgenlos unterlassene Mitteilung des Hauptverhandlungstermins gegenüber dem

    Auch die Aufklärungspflicht gemäß § 244 Abs. 2 StPO gebot vorliegend nicht die Anhörung des Betreuers; denn dieser hat nach den Feststellungen der Strafkammer nur insoweit Kontakt mit dem Betreuten, als er ihm zweiwöchentlich eine bestimmte Geldsumme zu dessen eigener Verwendung auszahlt (anders im Sachverhalt BGH NStZ 1996, 610).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Ist für den Betroffenen - wie im vorliegenden Fall - ein Verteidiger bestellt, so obliegt nach den Grundsätzen des Strafprozessrechts grundsätzlich allein diesem die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen im Strafverfahren (vgl. BGH FamRZ 1997, 175 und BayObLG FamRZ 1999, 740).
  • OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01

    Kostenfestsetzung

    Zwar kann es durchaus nahe liegen, den Betreuer als Zeugen zu laden und zu hören (BGH FamRZ 1997, 175); in einem solchen Fall ist für den Betreuer als Zeugen eine Entschädigung gemäß § 16 Abs. 1 ZSEG festzusetzen (vgl. auch LG Koblenz FamRZ 1999, 464; Elzer BtPrax 2000, 140 - 5 -.
  • BGH, 04.08.2022 - 5 StR 272/22

    Unzulässigkeit der Revision

    Der Aufgabenkreis des Betreuers hinsichtlich der Vertretung gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern und Gerichten umfasst nicht die Befugnis der Einlegung von Rechtsmitteln im Strafverfahren; die Wahrnehmung der Interessen des Angeklagten - oder wie hier der Beschuldigten - liegt insoweit allein in den Händen des Verteidigers (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 5 StR 169/96; Bienwald/Sonnenfeld/Harm, Betreuungsrecht, 6. Aufl., § 1896, Stichwort: Strafverfahren).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Ist für den Betroffenen - wie im vorliegenden Fall - ein Verteidiger bestellt, so obliegt nach den Grundsätzen des Strafprozessrechts grundsätzlich allein diesem die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen im Strafverfahren (vgl. BGH FamRZ 1997, 175 und BayObLG FamRZ 1999, 740).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

  • OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01

    Betreuervergütung Teilnahme Strafverhandlung

  • LG Memmingen, 24.10.1997 - 4 T 1775/97

    Anspruch des Betreuers auf Vergütung im Fall der Teilnahme an Terminen in

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