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   BGH, 07.05.2003 - IV ZR 133/97   

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https://dejure.org/2003,10271
BGH, 07.05.2003 - IV ZR 133/97 (https://dejure.org/2003,10271)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2003 - IV ZR 133/97 (https://dejure.org/2003,10271)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - IV ZR 133/97 (https://dejure.org/2003,10271)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag zur Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Erhebung der Restitutionsklage beim Bundesgerichtshof; Fehlender Nachweis der Bemühungen hinsichtlich dem Finden eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts; Voraussetzungen einer Restitutionsklage nach § 581 Abs. 1 ZPO vor ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.1995 - III ZB 4/95

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts - Notwendigkeit des Nachweises

    Auszug aus BGH, 07.05.2003 - IV ZR 133/97
    Ihre diesbezüglichen Bemühungen hat die Partei dem Gericht nachzuweisen (BGH, Beschluß vom 27. April 1995 - III ZB 4/95 - NJW-RR 1995, 1016).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 219/99

    Bestellung eines Notanwalts für die Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 07.05.2003 - IV ZR 133/97
    Dem Beklagten war auch zuzumuten, sich an mehr als vier der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte zu wenden (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99 - MDR 2000, 412).
  • BGH, 16.02.2004 - IV ZR 290/03

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre ihm im übrigen zuzumuten gewesen, sich an mehr als vier der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte zu wenden (BGH, Beschluß vom 7. Mai 2003 - IV ZR 133/97 - unter 2; vgl. auch BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99 - MDR 2000, 412, in dem das Mandatsersuchen an lediglich drei Rechtsanwälte als nicht ausreichend angesehen worden ist).
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