Rechtsprechung
BGH, 07.05.2015 - I ZR 176/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz sowie auf Erstattung von Abmahnkosten wegen der Verletzung der Rechte aus der deutschen Wort-Bild-Marke "Gute Laune Drops"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269 Abs. 3 S. 1; ZPO § 269 Abs. 4
Anspruch auf Schadensersatz sowie auf Erstattung von Abmahnkosten wegen der Verletzung der Rechte aus der deutschen Wort-Bild-Marke "Gute Laune Drops" - rechtsportal.de
ZPO § 269 Abs. 3 S. 1; ZPO § 269 Abs. 4
Anspruch auf Schadensersatz sowie auf Erstattung von Abmahnkosten wegen der Verletzung der Rechte aus der deutschen Wort-Bild-Marke "Gute Laune Drops" - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beiderseitige Erledigungserklärungen - und das bereits ergangene Urteil
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.12.2011 - 81 O 14/11
- OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12
- BGH, 06.06.2013 - I ZR 176/12
- BGH, 07.05.2015 - I ZR 176/12
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.09.2019 - X ZR 62/17
Auslegung eines Patentrechts für eine Kaltfräse zum Fahrbahndeckenausbau
Eines gesonderten Ausspruchs dieser Rechtsfolge bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 176/12, GRUR-RS 2015, 10416 Rn. 4 - Gute Laune Drops II). - BGH, 31.03.2021 - XII ZB 102/20
Kostenentscheidung im Rahmen eines familiengerichtlichen …
Auf Antrag des Antragsgegners hat der Senat daher gemäß § 2 AUG, § 113 Abs. 1 FamFG iVm § 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 ZPO in entsprechender Anwendung auszusprechen, dass die vorinstanzlichen Entscheidungen wirkungslos sind (vgl. dazu BGH Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 176/12 - juris Rn. 4). - BGH, 14.12.2016 - IV ZR 423/12
Kostenentscheid nach billigem Ermessen; Aufhebung der Kosten des …
Dies kann entsprechend § 269 Abs. 4 ZPO ausgesprochen werden, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus einer vorinstanzlichen Entscheidung möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 176/12, juris Rn. 4 m. w. N.). - OLG Nürnberg, 31.08.2018 - 3 U 935/17
Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage - Unternehmenskennzeichen "Gauff"
des angefochtenen Endurteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist die Rechtshängigkeit des Rechtsstreits in der Hauptsache beendet und die Entscheidung des Landgerichts wirkungslos geworden (BGH, Beschluss vom 07. Mai 2015 - I ZR 176/12, Rn. 4). - VGH Baden-Württemberg, 15.01.2018 - 8 S 2815/17
Ruhen des Verfahrens - Wiederanruf und gleichzeitige Erledigung - …
Es ist auch kein Grund ersichtlich, warum die Beteiligten über die Verteilung ihrer außergerichtlichen Kosten durch einen Verzicht auf eine gerichtliche Entscheidung nicht ebenso disponieren können sollen wie es ihnen grundsätzlich mittels einer Kosteneinigung möglich wäre (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 07.05.2015 - I ZR 176/12 -, juris, für die Zulässigkeit eines Verzichts auf eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen).