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BGH, 07.05.2019 - 5 StR 654/18 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.2018 - 5 StR 185/18
Anwendbarkeit der neuen Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen auf …
Auszug aus BGH, 07.05.2019 - 5 StR 654/18
Der Senat bemerkt ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts: Zwar hat das Landgericht übersehen, dass die Übergangsregelung des § 14 EGStPO die Anwendung der §§ 73 ff. StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I 872) nur dann ausschließt, wenn - anders als hier - bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2017 im Urteil nach § 111i Abs. 2 Satz 1 StPO aF der Ausschluss des Verfalls aufgrund von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB aF (ausdrücklich) festgestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18).