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   BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17   

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https://dejure.org/2019,15471
BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17 (https://dejure.org/2019,15471)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2019 - X ZB 15/17 (https://dejure.org/2019,15471)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - X ZB 15/17 (https://dejure.org/2019,15471)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur biologischen Reinigung von Abwässern" hinsichtlich Widerrufs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur biologischen Reinigung von Abwässern" hinsichtlich Widerrufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11

    Sorbitol

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17
    Das Gericht ist verpflichtet, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auf seine sachlichrechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit zu prüfen (BGH, Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 9 m.w.N. - Sorbitol).
  • BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12

    Kommunikationsrouter - Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein, wenn ein Technischer Beschwerdesenat von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absieht, obwohl es sich aufgrund konkreter Umstände aufdrängt, dass es zur Beurteilung des Sachverhalts der Heranziehung zusätzlicher externer Sachkunde bedarf (BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 f. Rn. 8 f. - Kommunikationsrouter).
  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06

    Momentanpol II

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17
    Da die abweichende Beurteilung der Offenbarung von Merkmal M6 durch den Gegenstand der Vorbenutzung somit auf der unterschiedlichen Beurteilung einer Rechtsfrage beruht - ein erteilter Patentanspruch hat Rechtsnormcharakter (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - X ZB 13/06, GRUR 2008, 887 Rn. 13 - Momentanpol II), und es ist eine Rechtsfrage, was sich aus einem Patentanspruch als geschützter Gegenstand ergibt (st. Rspr. seit BGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - X ZR 156/97, BGHZ 142, 7 - Räumschild) - hatte das Patentgericht keine Veranlassung, ein Sachverständigengutachten zu der Frage einzuholen, ob die Kläranlage V1 Merkmal 6 mit dem vom Patentamt ermittelten und von diesem seiner Entscheidung zugrunde gelegten Sinngehalt offenbart.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17
    Eine Entscheidung ist nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren, oder, wenn die angegebenen Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 10 - Walzenformgebungsmaschine).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17
    Eine Entscheidung ist nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren, oder, wenn die angegebenen Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 10 - Walzenformgebungsmaschine).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17
    Geht das Gericht indessen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 31 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge).
  • BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17
    Geht das Gericht indessen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 31 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17
    Da die abweichende Beurteilung der Offenbarung von Merkmal M6 durch den Gegenstand der Vorbenutzung somit auf der unterschiedlichen Beurteilung einer Rechtsfrage beruht - ein erteilter Patentanspruch hat Rechtsnormcharakter (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - X ZB 13/06, GRUR 2008, 887 Rn. 13 - Momentanpol II), und es ist eine Rechtsfrage, was sich aus einem Patentanspruch als geschützter Gegenstand ergibt (st. Rspr. seit BGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - X ZR 156/97, BGHZ 142, 7 - Räumschild) - hatte das Patentgericht keine Veranlassung, ein Sachverständigengutachten zu der Frage einzuholen, ob die Kläranlage V1 Merkmal 6 mit dem vom Patentamt ermittelten und von diesem seiner Entscheidung zugrunde gelegten Sinngehalt offenbart.
  • BPatG, 18.07.2017 - 14 W (pat) 22/14
    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 15/17
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 18.07.2017 - 14 W(pat) 22/14 -.
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