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   BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18   

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https://dejure.org/2019,15532
BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18 (https://dejure.org/2019,15532)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2019 - X ZB 9/18 (https://dejure.org/2019,15532)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - X ZB 9/18 (https://dejure.org/2019,15532)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 123 Abs. 1 Satz 1 PatG, § ... 39 Abs. 1 Satz 1 PatG, § 79 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 PatG, § 79 Abs. 3 PatG, § 39 Abs. 3 PatG, § 101 Abs. 2 PatG, § 100 Abs. 3 PatG, § 99 PatG, § 321 ZPO, § 108 Abs. 1 PatG, § 107 Abs. 1 PatG

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Abstandsberechnungsverfahren - Anmeldung eines Verfahren zur Abstandsberechnung zum Patent; Teilung der Patentanmeldung durch den Anmelder während der...

  • rewis.io

    Zuständigkeit für patentrechtliche Teilungserklärung - Abstandsberechnungsverfahren

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 39 Abs. 1
    Anmeldung eines Verfahren zur Abstandsberechnung zum Patent; Teilung der Patentanmeldung durch den Anmelder während der Anhängigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung seiner Beschwerde

  • rechtsportal.de

    PatG § 39 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1322
  • GRUR 2019, 766
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98

    Mehrfachsteuersystem

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18
    a) Wird die Teilung erklärt, nachdem das Verfahren über die Anmelderbeschwerde beim Patentgericht anhängig geworden ist, liegt die Zuständigkeit für die sachliche Prüfung auch der Teilungsanmeldung grundsätzlich beim Patentgericht (BGH, Beschluss vom 23. September 1997 - X ZB 14/96, GRUR 1998, 458, 460 - Textdatenwiedergabe; Beschluss vom 22. April 1998 - X ZB 19/97, GRUR 1999, 148, 149 - Informationsträger; Beschluss vom 15. Dezember 1998 - X ZB 2/98, GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem).

    b) Wird eine Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren geteilt, ist das Patentgericht nicht nur für die sachliche Prüfung der Teilanmeldung zuständig, sondern auch für die formelle Behandlung der Teilungserklärung, soweit nicht eine gesetzliche Vorschrift eine abschließende Empfangszuständigkeit des Patentamts begründet (BGH, GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass über die Rechtzeitigkeit der Gebührenzahlung für eine Teilungserklärung sowie über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nach § 39 Abs. 3 PatG das Patentgericht zu entscheiden hat, wenn die Anmeldung erst nach Anhängigkeit des Beschwerdeverfahrens geteilt wird (BGH, GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem).

  • BGH, 06.09.1979 - X ZB 10/78

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der Versagung

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18
    Der Anmelder kann die Anmeldung auch noch während der Anhängigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung seiner Beschwerde teilen (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 6. September 1979 - X ZB 10/78, GRUR 1980, 104 - Kupplungsgewinde).

    Darüber hinaus ist die Teilung aber auch während des Rechtsbeschwerdeverfahrens möglich (Busse/Keukenschrijver aaO, § 39 Rn. 7); soweit der Senat aus dem Umstand, dass eine im Rechtsbeschwerdeverfahren erklärte Teilungserklärung in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden kann, geschlossen hat, eine Teilung sei in diesem Verfahrensstadium nicht mehr möglich (BGH, Beschluss vom 6. September 1979 - X ZB 10/78, GRUR 1980, 104, 105 - Kupplungsgewinde; s. auch Beschluss vom 2. März 1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer, zur Teilung des Patents), kann daran nicht festgehalten werden.

    Anträge, die erst nach diesem Zeitpunkt - oder nach dem Zeitpunkt, zu dem ein nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehender Beschluss zur Zustellung in den Geschäftsgang gegeben worden ist - beim Patentgericht eingehen, sind weder von diesem noch im anschließenden Verfahren über die Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen (BGH, GRUR 1980, 104, 105 - Kupplungsgewinde; BGH, GRUR 2000, 688 Rn. 10 - Graustufenbild).

  • BPatG, 07.12.2010 - 21 W (pat) 10/09

    Vorrichtung zur Detektion von Wasser in Brennstofftanks von Flugzeugen -

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18
    Die in jüngerer Zeit von einigen Senaten des Patentgerichts vertretene Auffassung, das Patentgericht sei für die Entscheidung über eine Teilungsanmeldung, die auf einer während der Anhängigkeit des Verfahrens über die Anmelderbeschwerde erklärten Teilung des Patents beruht, stets unzuständig und habe die Sache insoweit an das Patentamt zurückzuverweisen (BPatG, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 21 W (pat) 10/09, GRUR 2011, 949; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 21 W (pat) 1/09, juris Rn. 7; Beschluss vom 30. März 2012 - 7 W (pat) 108/11, juris Rn. 33 f.; Beschluss vom 22. November 2013 - 7 W (pat) 44/11, juris Rn. 19 f.; Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 18 W (pat) 36/14, juris; Beschluss vom 11. Januar 2017 - 18 W (pat) 180/14, juris Rn. 8 ff.; Beschluss vom 4. April 2017 - 18 W (pat) 6/17, juris Rn. 49 f.; Beschluss vom 20. August 2018 - 15 W (pat) 5/18, juris Rn. 5 f.; anders BPatG, Beschluss vom 7. August 2007 - 21 W (pat) 37/04, juris Rn. 16; Beschluss vom 3. Dezember 2012 - 20 W (pat) 41/07, juris Rn. 1; Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 17 W (pat) 6/13, juris Rn. 34 f.), trifft nicht zu.

    Die Zuständigkeit des Patentgerichts umfasst deshalb - nicht nur bei der Teilung der Anmeldung wegen Uneinheitlichkeit (so aber BPatG, GRUR 2011, 949, 951), sondern auch und gerade bei der freien Teilung, bei der dieselbe offenbarte Erfindung die Grundlage der Stamm- wie der Teilanmeldung bildet - die Prüfung der Teilanmeldung.

    Wird die Teilung einer Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren nach der Anhängigkeit beim Patentgericht, d.h. nach dem Zeitpunkt erklärt, zu dem das Patentamt nach Durchführung der Abhilfeprüfung die Akten dem Patentgericht zugeleitet hat (BPatG, GRUR 2011, 949 Rn. 16), ist die Teilungserklärung mithin an das Patentgericht zu richten.

  • BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98

    Graustufenbild; Teilung der Anmeldung im Verfahren vor dem Patentgericht

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18
    Ist - wie hier - die Anmeldung durch das Patentamt zurückgewiesen worden und hat der Anmelder gegen den Zurückweisungsbeschluss rechtzeitig Beschwerde eingelegt, ist die Teilung jedenfalls bis zum Abschluss der Beschwerdeinstanz möglich, unabhängig davon, ob die Beschwerde zulässig oder begründet ist (BGH, Beschluss vom 28. März 2000 - X ZB 36/98, GRUR 2000, 688 Rn. 10 - Graustufenbild).

    Anträge, die erst nach diesem Zeitpunkt - oder nach dem Zeitpunkt, zu dem ein nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehender Beschluss zur Zustellung in den Geschäftsgang gegeben worden ist - beim Patentgericht eingehen, sind weder von diesem noch im anschließenden Verfahren über die Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen (BGH, GRUR 1980, 104, 105 - Kupplungsgewinde; BGH, GRUR 2000, 688 Rn. 10 - Graustufenbild).

  • BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96

    "Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18
    a) Wird die Teilung erklärt, nachdem das Verfahren über die Anmelderbeschwerde beim Patentgericht anhängig geworden ist, liegt die Zuständigkeit für die sachliche Prüfung auch der Teilungsanmeldung grundsätzlich beim Patentgericht (BGH, Beschluss vom 23. September 1997 - X ZB 14/96, GRUR 1998, 458, 460 - Textdatenwiedergabe; Beschluss vom 22. April 1998 - X ZB 19/97, GRUR 1999, 148, 149 - Informationsträger; Beschluss vom 15. Dezember 1998 - X ZB 2/98, GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem).

    Wegen des Charakters der Teilungserklärung als Verfahrenshandlung (BGH, GRUR 1998, 458, 460 - Textdatenwiedergabe) gilt insoweit nichts anderes als für die Rücknahme der Anmeldung (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 8/10, GRUR 2011, 1052 - Telefonsystem).

  • BGH, 22.04.1998 - X ZB 19/97

    "Informationsträger"; Rechtsfolgen der Teilung eines Patents im

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18
    a) Wird die Teilung erklärt, nachdem das Verfahren über die Anmelderbeschwerde beim Patentgericht anhängig geworden ist, liegt die Zuständigkeit für die sachliche Prüfung auch der Teilungsanmeldung grundsätzlich beim Patentgericht (BGH, Beschluss vom 23. September 1997 - X ZB 14/96, GRUR 1998, 458, 460 - Textdatenwiedergabe; Beschluss vom 22. April 1998 - X ZB 19/97, GRUR 1999, 148, 149 - Informationsträger; Beschluss vom 15. Dezember 1998 - X ZB 2/98, GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem).
  • BPatG, 07.08.2007 - 21 W (pat) 37/04
    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18
    Die in jüngerer Zeit von einigen Senaten des Patentgerichts vertretene Auffassung, das Patentgericht sei für die Entscheidung über eine Teilungsanmeldung, die auf einer während der Anhängigkeit des Verfahrens über die Anmelderbeschwerde erklärten Teilung des Patents beruht, stets unzuständig und habe die Sache insoweit an das Patentamt zurückzuverweisen (BPatG, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 21 W (pat) 10/09, GRUR 2011, 949; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 21 W (pat) 1/09, juris Rn. 7; Beschluss vom 30. März 2012 - 7 W (pat) 108/11, juris Rn. 33 f.; Beschluss vom 22. November 2013 - 7 W (pat) 44/11, juris Rn. 19 f.; Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 18 W (pat) 36/14, juris; Beschluss vom 11. Januar 2017 - 18 W (pat) 180/14, juris Rn. 8 ff.; Beschluss vom 4. April 2017 - 18 W (pat) 6/17, juris Rn. 49 f.; Beschluss vom 20. August 2018 - 15 W (pat) 5/18, juris Rn. 5 f.; anders BPatG, Beschluss vom 7. August 2007 - 21 W (pat) 37/04, juris Rn. 16; Beschluss vom 3. Dezember 2012 - 20 W (pat) 41/07, juris Rn. 1; Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 17 W (pat) 6/13, juris Rn. 34 f.), trifft nicht zu.
  • BGH, 29.04.1969 - X ZB 14/67

    Aufhebung eines Erteilungsbeschlusses des Patentamts - Versagung eines

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18
    Mit der Beschwerde wird das Petitum nach Erteilung eines Patents auf die angemeldete technische Lehre in vollem Umfang der Prüfung durch das Patentgericht unterbreitet (BGH, Beschluss vom 29. April 1969 - X ZB 14/67, GRUR 1969, 562, 563 - Appreturmittel).
  • BPatG, 18.11.2004 - 20 W (pat) 46/04

    Wirksamkeit der Erklärung der Teilung einer Anmeldung nach Verkündung der

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18
    In der Rechtsprechung des Patentgerichts ist daraus zutreffend der Schluss gezogen worden, dass eine Teilung auch noch nach der Entscheidung des Patentgerichts über die Stammanmeldung möglich ist, solange die Rechtsbeschwerdefrist noch nicht abgelaufen ist (BPatG, GRUR 2005, 496; ebenso Benkard/Schäfers, Patentgesetz, 11. Aufl., § 39 Rn. 9; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 8. Aufl., § 39 Rn. 6).
  • BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92

    Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18
    Darüber hinaus ist die Teilung aber auch während des Rechtsbeschwerdeverfahrens möglich (Busse/Keukenschrijver aaO, § 39 Rn. 7); soweit der Senat aus dem Umstand, dass eine im Rechtsbeschwerdeverfahren erklärte Teilungserklärung in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden kann, geschlossen hat, eine Teilung sei in diesem Verfahrensstadium nicht mehr möglich (BGH, Beschluss vom 6. September 1979 - X ZB 10/78, GRUR 1980, 104, 105 - Kupplungsgewinde; s. auch Beschluss vom 2. März 1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer, zur Teilung des Patents), kann daran nicht festgehalten werden.
  • BPatG, 21.12.2010 - 21 W (pat) 1/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zum Betreiben eines elektronischen

  • BGH, 19.07.2011 - X ZB 8/10

    Telefonsystem

  • BPatG, 30.03.2012 - 7 W (pat) 108/11
  • BPatG, 03.12.2012 - 20 W (pat) 41/07
  • BPatG, 22.10.2013 - 17 W (pat) 6/13
  • BPatG, 22.11.2013 - 7 W (pat) 44/11
  • BPatG, 01.12.2014 - 18 W (pat) 36/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und Vorrichtung zur Busankopplung

  • BPatG, 11.01.2017 - 18 W (pat) 180/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Aufzeichnungs-Wiedergabegerät" - zur Zuständigkeit

  • BPatG, 04.04.2017 - 18 W (pat) 6/17

    Entscheidungszuständigkeit über die Teilungserklärung eines Patents mit der

  • BPatG, 20.08.2018 - 15 W (pat) 5/18
  • BPatG, 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21

    Künstliche Intelligenz kann nicht Erfinder im Sinne von § 37 Abs. 1 PatG sein -

    aa) Der erkennende Senat, der durch die eingelegte Beschwerde für die Durchführung der Offensichtlichkeitsprüfung nach § 42 PatG zuständig geworden ist (vgl. BGH GRUR 2019, 766, 767 - "Abstandsberechnungsverfahren"), wird vorliegend - entgegen der Auffassung des Anmelders - nicht durch den besonderen Charakter der Offensichtlichkeitsprüfung an einer Entscheidung zum Nachteil des Anmelders gehindert.
  • BPatG, 11.02.2021 - 7 W (pat) 7/20
    Hat der Anmelder gegen den Erteilungsbeschluss rechtzeitig Beschwerde eingelegt, ist die Teilung jedenfalls bis zum Abschluss der Beschwerdeinstanz möglich, dies unabhängig davon, ob die Beschwerde zulässig oder begründet ist (BGH GRUR 2019, 766, 767, Rn. 8 - Abstandsberechnungsverfahren; GRUR 2000, 688 Rn. 10 - Graustufenbild).

    Wird die Teilung, wie hier, erklärt, nachdem das Verfahren über die Anmelderbeschwerde beim Patentgericht anhängig geworden ist, liegt die Zuständigkeit für die sachliche Prüfung auch der Teilanmeldung grundsätzlich beim Patentgericht (BGH GRUR 2019, 766, 767, Rn. 11 - Abstandsberechnungsverfahren unter Bezugnahme auf BGH, GRUR 1998, 458 - Textdatenwiedergabe; BGH GRUR 1999, 148 - Informationsträger; BGH GRUR 1999, 574 - Mehrfachsteuersystem; Busse/Keukenschrijver, PatG, a. a. O., § 39 Rn. 75 m. w. N.).

    c) Von einer Entscheidung in der Sache (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH GRUR 2019, 766, 767, Rn. 12 - Abstandsberechnungsverfahren) hat der Senat in Bezug auf die Teilanmeldung abgesehen, § 79 Abs. 3 Nr. 1 PatG.

  • BPatG, 29.08.2023 - 1 W (pat) 38/22
    Dabei bleibt dem Patentanmelder bzw. der Patentanmelderin die Möglichkeit der Teilung der Anmeldung auch dann bis zum Ablauf der Beschwerdefrist erhalten, wenn eine Beschwerde nicht eingelegt wird (vgl. BGH GRUR 2000, 688 - Graustufenbild); zudem ist eine Teilung der Anmeldung noch während der Anhängigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Beschwerde möglich (vgl. BGH GRUR 2019, 766 - Teilung einer Patentanmeldung während Anhängigkeit der Rechtsbeschwerde - Abstandsberechnungsverfahren, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung).

    Eine Teilungserklärung setzt, wie dargelegt, die rechtliche Existenz der zu teilenden Anmeldung voraus (vgl. BGH GRUR 2019, 766 Rn. 8 - Teilung einer Patentanmeldung während Anhängigkeit der Rechtsbeschwerde - Abstandsberechnungsverfahren).

    Im Beschwerdeverfahren vor dem BPatG 7 W (pat) 3/20 war vom Gericht dementsprechend nur über die Frage der Weiterbehandlung zu entscheiden, nicht jedoch über den Gegenstand des Anmeldeverfahrens, wie dies aufgrund des Devolutiveffekts bei einer Beschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss der Fall ist (vgl. BGH GRUR 2019, 766 Rn. 14 - Teilung einer Patentanmeldung während Anhängigkeit der Rechtsbeschwerde - Abstandsberechnungsverfahren).

  • BPatG, 28.06.2021 - 9 W (pat) 19/20
    Wird die Teilung der Anmeldung erklärt, wenn das Verfahren über die Anmelderbeschwerde beim Patentgericht anhängig geworden ist, hat dieses nicht nur über den Antrag auf Erteilung eines Patents auf die Stammanmeldung (hier die erste Teilungsanmeldung), sondern auch über den weiteren, auf dieselbe Erfindung gestützten Antrag (hier die zweite Teilungsanmeldung) auf Erteilung eines Patents zu entscheiden (vgl. BGH, GRUR 2019, 766 - Abstandsberechnungsverfahren, hier insbesondere Rn 11 und 14).

    Unter solchen Umständen wäre es auch nicht verfahrensökonomisch, die Entscheidung über die (hier zweite) Teilanmeldung dem Patentamt zu übertragen (vgl. BGH, GRUR 2019, 766 - Abstandsberechnungsverfahren Rn, 13).

  • BSG, 21.10.2020 - B 8 SO 48/19 B

    Höhe von Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung

    Er übersieht, dass der mit einem Rechtsmittel verknüpfte Devolutiveffekt nach herrschender Meinung zur Folge hat, dass mit der Einlegung eines Rechtsmittels die Befugnis zur Entscheidung über den Gegenstand des Verfahrens regelmäßig insgesamt auf das für das Rechtsmittel zuständige Gericht übergeht (vgl BGH vom 7.5.2019 - X ZB 9/18 - MDR 2019, 1322 - juris RdNr ; vgl im Zusammenhang mit § 102 Abs. 2 SGG auch Bayerisches LSG vom 14.12.2016 - L 2 P 19/15 - juris RdNr 31; Bayerisches LSG vom 22.5.2019 - L 12 SO 641/18 - juris RdNr 25; LSG Berlin-Brandenburg vom 21.8.2020 - L 10 AS 868/20 - juris RdNr 23) .
  • BPatG, 04.07.2019 - 19 W (pat) 28/19
    Die Zuständigkeit für die Prüfung der Teilanmeldung fällt an das Patentamt zurück (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - X ZB 9/18, juris - Abstandsberechnungsverfahren).
  • BPatG, 12.04.2023 - 35 W (pat) 26/21
    Zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag ist im Falle einer internationalen Gebrauchsmusteranmeldung, was beim angefochtenen Beschluss beachtet wurde, der oder die Leiter(in) der Gebrauchsmusterstelle berufen (vgl. BPatGE 26, 1 ff.), wobei diese Entscheidungskompetenz vorliegend mit der Abgabe der Beschwerde an das Bundespatentgericht auf den erkennenden Senat übergegangen ist (vgl. BGH GRUR 2019, 766, 767 re. Sp. - "Abstandsberechnungsverfahren").
  • BPatG, 11.12.2019 - 19 W (pat) 13/18
    Die Zuständigkeit für die Prüfung der Teilanmeldung fällt an das Patentamt zurück (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - X ZB 9/18, GRUR 2019, 766 - Abstandsberechnungsverfahren).
  • BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19

    Patentbeschwerdeverfahren - "Paneel" - zur unzulässigen Erweiterung eines

    Mit der Verkündung der Zurückweisung der Beschwerde wird die hilfsweise beantragte Teilung der Anmeldung wirksam (vgl. auch BGH, GRUR 2019, 766 - Abstandsberechnungsverfahren; BPatG, Teilbeschluss vom 20. August 1999 - 17 W (pat) 6/97 -, BPatGE 41, 217-231).
  • BPatG, 26.09.2019 - 28 W (pat) 55/18
    Mit der Beschwerde ist die Zuständigkeit für die Entscheidung über das Löschungsbegehren des Beschwerdeführers in vollem Umfang auf das Bundespatentgericht übergegangen (vgl. BGH GRUR 2019, 766, Rn. 13 - "Abstandsberechnungsverfahren" für das patentrechtliche Registerbeschwerdeverfahren).
  • BPatG, 04.07.2019 - 19 W (pat) 20/15
  • BPatG, 15.03.2022 - 17 W (pat) 5/21
  • BPatG, 08.06.2021 - 17 W (pat) 27/20
  • BPatG, 19.05.2020 - 20 W (pat) 11/19
  • BPatG, 21.04.2020 - 19 W (pat) 54/19
  • BPatG, 20.01.2020 - 17 W (pat) 50/19
  • BPatG, 28.10.2019 - 17 W (pat) 25/18
  • BPatG, 08.03.2022 - 12 W (pat) 6/22
  • BPatG, 15.02.2022 - 17 W (pat) 6/21
  • BPatG, 17.11.2020 - 17 W (pat) 43/19
  • BPatG, 22.01.2020 - 18 W (pat) 50/19
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