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   BGH, 07.05.2020 - V ZR 171/19   

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https://dejure.org/2020,13268
BGH, 07.05.2020 - V ZR 171/19 (https://dejure.org/2020,13268)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2020 - V ZR 171/19 (https://dejure.org/2020,13268)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - V ZR 171/19 (https://dejure.org/2020,13268)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit des Festhaltens an dem grundsätzlichen Vorrang der Anfechtungsklage vor einem Schadensersatzanspruch bzgl. Beschlussfassung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 21 Abs. 4, 5 Nr. 2, Abs. 8, § 46 Abs. 1; ZPO § 322 Abs. 1
    Kein Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers wegen unterlassener Sanierung nach rechtskräftig abgewiesener Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Schadensersatzforderung wegen nicht erfolgter Sanierung nach rechtskräftig abgewiesener Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2
    Klärungsbedürftigkeit des Festhaltens an dem grundsätzlichen Vorrang der Anfechtungsklage vor einem Schadensersatzanspruch bzgl. Beschlussfassung

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentum: Schadensersatzforderung wegen nicht erfolgter Sanierung nach rechtskräftig abgewiesener Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - V ZR 171/19
    Entgegen der Auffassung des Klägers gibt der Fall keine Veranlassung zu einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob an dem grundsätzlichen Vorrang der Anfechtungsklage vor einem Schadensersatzanspruch festzuhalten ist (vgl. dazu Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NZM 2018, 615 Rn. 43 ff. mwN; Beschluss vom 14. November 2019 - V ZR 63/19, ZWE 2020, 78 Rn. 1).

    Infolgedessen kann im Verhältnis der Parteien untereinander nicht mehr geltend gemacht werden, die Ablehnung der beantragten Maßnahme zu diesem Zeitpunkt habe ordnungsmäßiger Verwaltung widersprochen; wegen der Rechtskraft des Urteils in jenem Verfahren steht fest, dass der Kläger keinen Anspruch auf die beantragte Beschlussfassung hatte (vgl. zum umgekehrten Fall einer erfolgreichen Beschlussanfechtungs- und Beschlussersetzungsklage Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, WuM 2018, 313 Rn. 13; Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NZM 2018, 615 Rn. 32; allgemein zur Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils Senat, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 178/93, NJW 1995, 1757 f.; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204 f.; BeckOK ZPO/Gruber [1.3.2020], § 322 Rn. 43).

  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - V ZR 171/19
    Infolgedessen kann im Verhältnis der Parteien untereinander nicht mehr geltend gemacht werden, die Ablehnung der beantragten Maßnahme zu diesem Zeitpunkt habe ordnungsmäßiger Verwaltung widersprochen; wegen der Rechtskraft des Urteils in jenem Verfahren steht fest, dass der Kläger keinen Anspruch auf die beantragte Beschlussfassung hatte (vgl. zum umgekehrten Fall einer erfolgreichen Beschlussanfechtungs- und Beschlussersetzungsklage Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, WuM 2018, 313 Rn. 13; Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NZM 2018, 615 Rn. 32; allgemein zur Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils Senat, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 178/93, NJW 1995, 1757 f.; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204 f.; BeckOK ZPO/Gruber [1.3.2020], § 322 Rn. 43).
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17

    Rechtskraft eines Urteils als Ersetzung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - V ZR 171/19
    Infolgedessen kann im Verhältnis der Parteien untereinander nicht mehr geltend gemacht werden, die Ablehnung der beantragten Maßnahme zu diesem Zeitpunkt habe ordnungsmäßiger Verwaltung widersprochen; wegen der Rechtskraft des Urteils in jenem Verfahren steht fest, dass der Kläger keinen Anspruch auf die beantragte Beschlussfassung hatte (vgl. zum umgekehrten Fall einer erfolgreichen Beschlussanfechtungs- und Beschlussersetzungsklage Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, WuM 2018, 313 Rn. 13; Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NZM 2018, 615 Rn. 32; allgemein zur Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils Senat, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 178/93, NJW 1995, 1757 f.; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204 f.; BeckOK ZPO/Gruber [1.3.2020], § 322 Rn. 43).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - V ZR 171/19
    Infolgedessen kann im Verhältnis der Parteien untereinander nicht mehr geltend gemacht werden, die Ablehnung der beantragten Maßnahme zu diesem Zeitpunkt habe ordnungsmäßiger Verwaltung widersprochen; wegen der Rechtskraft des Urteils in jenem Verfahren steht fest, dass der Kläger keinen Anspruch auf die beantragte Beschlussfassung hatte (vgl. zum umgekehrten Fall einer erfolgreichen Beschlussanfechtungs- und Beschlussersetzungsklage Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, WuM 2018, 313 Rn. 13; Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NZM 2018, 615 Rn. 32; allgemein zur Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils Senat, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 178/93, NJW 1995, 1757 f.; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204 f.; BeckOK ZPO/Gruber [1.3.2020], § 322 Rn. 43).
  • BGH, 14.11.2019 - V ZR 63/19

    Vorrang der Anfechtungsklage vor einem Schadensersatzanspruch i.R.d. Sanierung

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - V ZR 171/19
    Entgegen der Auffassung des Klägers gibt der Fall keine Veranlassung zu einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob an dem grundsätzlichen Vorrang der Anfechtungsklage vor einem Schadensersatzanspruch festzuhalten ist (vgl. dazu Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NZM 2018, 615 Rn. 43 ff. mwN; Beschluss vom 14. November 2019 - V ZR 63/19, ZWE 2020, 78 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 29.03.2012 - 22 U 40/10

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen des Bestehens

    Insoweit hat der BGH in der Revisionsinstanz bestätigt (Urteil vom 15.07.2011, Az. V ZR 171/19), dass es sich bei einer solchen Baubeschränkung um einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB handelt.
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