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   BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19   

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https://dejure.org/2021,11846
BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19 (https://dejure.org/2021,11846)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 (https://dejure.org/2021,11846)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2021 - V ZR 299/19 (https://dejure.org/2021,11846)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Nachbarrechtsgesetzes für Baden-Württemberg (NRG BW), § ... 16 Abs. 1 Nr. 4 NRG BW, § 1004 Abs. 1 BGB, § 26 Abs. 1 Satz 2 NRG BW, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG, Art. 18 Satz 1 WEMoG, § 9a Abs. 2 WEG, Verordnung (EU) 2016/679, § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG, § 9a Abs. 2 Alt. 1 WEG, § 48 Abs. 5 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG, § 148 ZPO, § 265 ZPO, § 9b WEG, § 10 Abs. 6 Halbs. 2 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2 WEG, § 18 Abs. 1 WEG, § 16 Abs. 1 NRG BW, Artikel 10 des badischen AGBGB, § 16 NRG BW, § 26 Abs. 1 NRG BW, §§ 11 bis 18 NRG BW, § 16 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 NRG BW, § 16 Abs. 1 Nr. 4 und 5 NRG BW, § 26 NRG BW, §§ 23, 25 NRG BW, § 16 Abs. 1 Nr. 5 NRG BW, § 16 Abs. 3 NRG BW, § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 1 NRG BW, § 910 Abs. 1 BGB, Art. 124 EGBGB, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 16 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a NRG BW, §§ 905 ff. BGB, § 226 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung der angepflanzten Gehölze als Anspruch eines Nachbarn bei Nichteinhaltung der Grenzabstände zu dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück; Wegfall der Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsanlage: Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers für bereits vor dem 1. Dezember 2020 anhängige Verfahren bei Geltendmachung der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte; Anspruch eines Nachbarn auf Beseitigung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers aus gemeinschaftlichem Eigentum ergebender Rechte im Übergang zum neuen Recht, landesrechtlicher Anspruch auf Beseitigung von Gehölzen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 9a Abs. 2, § 48 Abs. 5; NRG BW § 16 Abs. 1
    Grundsätzlich fortgeltende Prozessführungsbefugnis einzelnen Wohnungseigentümers bei vor dem 1. 12. 2020 anhängigem Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigung der angepflanzten Gehölze als Anspruch eines Nachbarn bei Nichteinhaltung der Grenzabstände zu dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück; Wegfall der Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEMoG: Eigentümer bleibt in anhängigen Verfahren (zunächst) prozessfühungsbefugt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers für die bereits vor dem 1. Dezember 2020 anhängigen Verfahren

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der BGH und die "Altfälle" - im Regelfall doch prozessführungsbefugt!

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Zauber der Prozessführungsbefugnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers - in Übergangsfällen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prozessführungsbefugnis: Unsicherheit nach WEG-Reform geklärt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    § 9a Abs. 2 WEG und die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers für ...

  • iurado.de (Kurzinformation)

    BGH kippt WEG-Reform: Prozessführungsbefugnis besteht wegen planwidriger Regelungslücke fort; § 48 Abs. 5 WEG

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Fortdauer der Prozessführungsbefugnis bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG-Reform kippt Klagebefugnis einzelner Eigentümer in laufenden Verfahren nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG-Reform kippt Klagebefugnis einzelner Eigentümer in laufenden Verfahren nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Wegfall der Prozessführungsbefugnis bei vor dem 01.12.2020 anhängigen Verfahren einzelner Wohnungseigentümer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG: Prozessführungsbefugnis für Altverfahren des einzelnen Wohnungseigentümers bleibt grundsätzlich bestehen.

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Darf ein einzelner Wohnungseigentümer klagen?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei Altklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften besteht Spielraum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEMoG: Eigentümer bleibt in anhängigen Verfahren (zunächst) prozessführungsbefugt (IMR 2021, 284)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1170
  • MDR 2021, 803
  • NZM 2021, 561
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Der Unterschied zu den genannten Fällen liegt darin, dass dort der klagende Wohnungseigentümer auf die gesetzliche Änderung während eines laufenden Verfahrens prozessual mit einer Umstellung der Klage auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer reagieren kann (vgl. Elzer in Skauradszun/Elzer/Hinz/Riecke, Die WEG-Reform, 2020, § 15 Rn. 2; zum Beklagtenwechsel im Berufungsverfahren vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 32/55, BGHZ 21, 285, 288 f.).

    Ihre Verweigerung wird im Hinblick auf die enge Verbindung, die die übrigen Wohnungseigentümer, der Verwalter bzw. die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu dem Rechtsstreit haben, aber regelmäßig mangels schutzwürdigen Interesses als missbräuchlich und damit unbeachtlich anzusehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 32/55, BGHZ 21, 285, 289 sowie Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 Rn. 10).

  • LG Frankfurt/Main, 11.02.2021 - 13 S 46/20

    Auch in 2er-Gemeinschaften muss der Verband gegen Veränderungen des

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Unabhängig davon, ob diese Annahme rechtlich zutreffend ist (kritisch Bruns, NZM 2020, 909, 911; Becker/Schneider, ZfIR 2020, 281, 298), lässt sich daraus nicht folgern, dass dem Gesetzgeber die mit dem umgekehrten Fall des Wegfalls der Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers während eines laufenden Verfahrens verbundene Problematik bewusst war (a.A. LG Frankfurt a.M., NJW 2021, 643 Rn. 13; BeckRS 2021, 1523 Rn. 19).

    ee) Soweit darauf hingewiesen wird, dass die Veränderung der Verwaltungsstruktur der Wohnungseigentümergemeinschaft in anderen Bereichen dazu geführt habe, dass die Wohnungseigentümer Ansprüche, die nach altem Recht gegen den Verwalter oder die übrigen Wohnungseigentümer durchgesetzt werden konnten, nur noch gegen den Verband hätten (LG Frankfurt a.M., BeckRS 2021, 1523 Rn. 25), spricht auch dies nicht gegen eine planwidrige Regelungslücke für die hier zu beurteilende Konstellation.

  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 56/12

    Nachbarschutz: Pflicht zum Mitbeheizen einer benachbarten Doppelhaushälfte

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Daneben kommt eine allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nur zum Tragen, wenn ein über die gesetzlichen Regelungen hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (vgl. Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 56/12, NJW-RR 2013, 650 Rn. 6; Urteil vom 20. September 2019 - V ZR 218/18, BGHZ 223, 155 Rn. 21).

    Soweit die Revision auf das vorinstanzliche Vorbringen der Beklagten verweist, die Bäume seien äußerst schmal und ein Schattenwurf sei aufgrund ihrer Lage nicht zu befürchten, geht das Berufungsgericht, dessen tatrichterliche Würdigung im Revisionsverfahren nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 56/12, NJW-RR 2013, 650 Rn. 8; Urteil vom 13. Juli 2018 - V ZR 308/17, NJW-RR 2019, 78 Rn. 13), rechtsfehlerfrei davon aus, dass sich aus diesem Vorbringen ein zwingender Ausnahmefall nicht ergibt.

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Eine Begründung durch den Gesetzgeber wäre aber auch deswegen zu erwarten, weil § 9a Abs. 2 WEG für Verfahren, in denen ein Wohnungseigentümer vor Inkrafttreten der Vorschrift Klage erhoben hat und das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, bei einem Wegfall der Prozessführungsbefugnis eine so genannte unechte Rückwirkung (vgl. dazu BVerfG, NVwZ 2016, 300 Rn. 40 f.; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 171/10, NJW-RR 2015, 954 Rn. 18 mwN) entfalten würde.

    Regelungen mit unechter Rückwirkung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar grundsätzlich zulässig (BVerfG, NVwZ 2016, 300 Rn. 40 mwN).

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10

    Noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erlaubnisvorbehalt für

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Eine Begründung durch den Gesetzgeber wäre aber auch deswegen zu erwarten, weil § 9a Abs. 2 WEG für Verfahren, in denen ein Wohnungseigentümer vor Inkrafttreten der Vorschrift Klage erhoben hat und das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, bei einem Wegfall der Prozessführungsbefugnis eine so genannte unechte Rückwirkung (vgl. dazu BVerfG, NVwZ 2016, 300 Rn. 40 f.; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 171/10, NJW-RR 2015, 954 Rn. 18 mwN) entfalten würde.

    Für die Zulässigkeit unechter Rückwirkung von Regelungen ist maßgeblich eine Güterabwägung zwischen der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl einerseits und dem Ausmaß des durch die Gesetzesänderung verursachten Vertrauensverlusts andererseits (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 171/10, NJW-RR 2015, 954 Rn. 20; BVerfGE 25, 142, 154).

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 295/16

    Prozessführungsbefugnis hinsichtlich Sondereigentum bei Vergemeinschaftung vom

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Die Wohnungseigentümergemeinschaft konnte Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums zwar durch Mehrheitsbeschluss nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG aF an sich ziehen (gekorene Ausübungsbefugnis) und war dann allein zuständig für die gerichtliche Geltendmachung gegenüber dem Dritten (Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 295/16, NJW-RR 2020, 894 Rn. 9 mwN).

    Der Annahme eines erheblichen Eingriffs kann nicht entgegengehalten werden, dass sich die Rechtslage nicht wesentlich geändert habe, da ein Wohnungseigentümer auch nach bisherigem Recht dem Risiko unterlag, dass die Klage durch Vergemeinschaftung des geltend gemachten Anspruchs unzulässig wird (zu den Rechtsfolgen der Vergemeinschaftung vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 295/16, NJW-RR 2020, 894 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Daraus folgt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das bereits anhängige Verfahren selber als Partei übernehmen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 8) oder aber dem Wohnungseigentümer die Fortführung des Verfahrens untersagen kann, etwa weil sie den Konflikt auf andere Weise als durch einen gerichtlichen Rechtsstreit beilegen will.
  • BGH, 10.06.2005 - V ZR 251/04

    Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung bzw. Rückschnitt von Bäumen

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Da dem Kläger bereits ein Beseitigungsanspruch aus § 16 Abs. 1 Nr. 4 NRG BW zusteht, hat das Berufungsgericht zu Recht offengelassen, ob daneben auch die Voraussetzungen des in § 1004 Abs. 1 BGB geregelten Beseitigungsanspruchs vorliegen, der eine - nicht schon durch die Unterschreitung eines bestimmten Grenzabstandes begründete (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2005 - V ZR 251/04, ZMR 2013, 395 Rn. 12; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 130/09, NJW-RR 2010, 807 Rn. 24; Staudinger/Albrecht, BGB [2018], Art. 124 EGBGB Rn. 35; a.A. Staudinger/Thole, BGB [2019], § 1004 Rn. 128 u. 198; BeckOGK/Spohnheimer, BGB [01.02.2021], § 1004 Rn. 97) - Eigentumsbeeinträchtigung verlangt.
  • BGH, 20.09.2019 - V ZR 218/18

    Kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück bei Einhaltung

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Daneben kommt eine allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nur zum Tragen, wenn ein über die gesetzlichen Regelungen hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (vgl. Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 56/12, NJW-RR 2013, 650 Rn. 6; Urteil vom 20. September 2019 - V ZR 218/18, BGHZ 223, 155 Rn. 21).
  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der

    Auszug aus BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
    Ihre Verweigerung wird im Hinblick auf die enge Verbindung, die die übrigen Wohnungseigentümer, der Verwalter bzw. die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu dem Rechtsstreit haben, aber regelmäßig mangels schutzwürdigen Interesses als missbräuchlich und damit unbeachtlich anzusehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 32/55, BGHZ 21, 285, 289 sowie Senat, Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2020 - 12 U 52/19

    Thujen-Bäume ohne Heckencharakter müssen Grenzabstand einhalten!

  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 136/18

    Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 130/09

    Pflicht des Zustandsstörers zur Beseitigung einer Störung: Rückschnitt einer

  • BGH, 13.07.2018 - V ZR 308/17

    Annahme einer aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis folgenden

  • AG Heidelberg, 05.01.2021 - 45 C 108/19

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit einer Klage wegen Beseitigung der baulichen

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

  • BGH, 07.11.2019 - I ZR 42/19

    Sportwetten in Gaststätten

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH die Frage vor, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße

  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von

    Mit ihr hat der Gesetzgeber das bisher geltende Konzept aufgegeben, das unterschieden hat zwischen der geborenen Ausübungs- bzw. Wahrnehmungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft und der gekorenen Ausübungs- bzw. Wahrnehmungsbefugnis, die einen Beschluss der Wohnungseigentümer voraussetzt (Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, WuM 2021, 392 Rn. 6; BT-Drucks. 19/18791 S. 46).

    bb) Diese Gesetzesänderung führt nicht zu einem Entfallen der Prozessführungsbefugnis der Klägerin, ohne dass es auf die für Übergangsfälle aufgestellten Grundsätze ankommt (vgl. dazu Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, WuM 2021, 392 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem

    Zutreffend ist das Berufungsgericht von der im hier gegebenen Übergangsfall fortbestehenden Prozessführungsbefugnis der Klägerin in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG ausgegangen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, NJW-RR 2021, 1170 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 41/19

    Wohnungseigentum: Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen

    Die Neufassung des § 9a Abs. 2 WEG ist auch im Revisionsverfahren zu beachten (vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, juris Rn. 6).

    b) Allerdings hat der Senat im Hinblick auf das Übergangsrecht entschieden, dass in den vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängigen Verfahren eine bestehende Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers über diesen Zeitpunkt hinaus in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG fortgelten kann (näher Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, juris Rn. 12 ff.).

  • BGH, 01.10.2021 - V ZR 48/21

    Neues Wohnungseigentumsrecht: Eigentümer kann gegen Störungen seines Eigentums

    Auf die Wirksamkeit der Entscheidungsbildung der Wohnungseigentümer im Innenverhältnis, insbesondere die Wirksamkeit eines dazu gefassten Beschlusses, kommt es dagegen nicht an (näher Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, WuM 2021, 392 Rn. 12 ff., 20 ff.).
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 284/19

    Wohnungseigentumssache: Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümerverbands

    (1) Die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Unterlassungsansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB übt gemäß § 9a Abs. 2 WEG der Verband aus, der deshalb nach neuem Recht schon kraft Gesetzes prozessführungsbefugt ist (vgl. hierzu auch BT-Drs. 19/18791 S. 46; Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, WuM 2021, 392 Rn. 6).

    Dies gilt sowohl für materiell-rechtliche Vorschriften (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999 Rn. 12 zu § 62 Abs. 1 WEG aF mit Ausnahmen für die Beurteilung der Gültigkeit vor dem Stichtag gefasster Beschlüsse) als auch für Änderungen des Prozessrechts (vgl. zur Prozessführungsbefugnis BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - I ZR 126/93, BGHZ 131, 90, 91; Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Anders als in den Fällen, in denen ein Eigentümer einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB geltend gemacht hat, für den er nach neuem Recht nicht mehr prozessführungsbefugt ist (vgl. dazu Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, WuM 2021, 392 Rn. 12 ff.), besteht in dem hier zu beurteilenden - umgekehrten - Fall, dass der Verband (möglicherweise) ohne einen nach altem Recht erforderlichen Vergemeinschaftungsbeschluss Rechte aus § 1004 Abs. 1 BGB und § 15 Abs. 3 WEG aF geltend gemacht hat, keine Veranlassung für eine Anwendung des Rechtsgedankens von § 48 Abs. 5 WEG.

  • BGH, 28.01.2022 - V ZR 86/21

    Wohnungseigentumssache: Streitwertfestsetzung nach altem und neuem Recht;

    Für die bereits vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängigen Verfahren besteht aber, wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat, die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte geltend macht, über diesen Zeitpunkt hinaus in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG fort, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegenstehenden Willen der GdWE zur Kenntnis gebracht wird (vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, NJW-RR 2021, 1170 Rn. 12 ff., 20 ff.; Urteil vom 1. Oktober 2021 - V ZR 48/21, WuM 2021, 766 Rn. 15).
  • BGH, 25.02.2022 - V ZR 65/21

    Wohnungseigentumssache: Klagegegner bei Beschlussersetzungsklagen in

    Ob eine planwidrige Lücke gegeben ist, ist vom Standpunkt der gesetzlichen Regelung aus zu beurteilen, also anhand der Regelungsabsicht des Gesetzgebers (Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, NJW-RR 2021, 1170 Rn. 14; BGH, Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 42/19, GRUR 2020, 429 Rn. 33 mwN).

    Die Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der unter der Geltung des alten Rechts eine auf § 1004 Abs. 1 BGB gestützte Unterlassungsklage wegen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums erhoben hatte, stand dem Gesetzgeber ebenfalls nicht vor Augen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, NJW-RR 2021, 1170 Rn. 13 ff.).

    Stellte man dagegen auf das materielle Recht ab, bedürfte es eines Parteiwechsels (zu dessen grundsätzlicher Möglichkeit vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, NJW-RR 2021, 1170 Rn. 19).

  • AG München, 25.08.2021 - 485 C 3241/20

    Verlust der Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümers nach

    Mit Verfügung vom 09.06.2021 (Bl. 57 d.A.) wies das Gericht darauf hin, dass für die Beurteilung der Frage des Verlusts der Prozessführungsbefugnis der Klägerin nach dem Wortlaut der Entscheidung des BGH (Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 - Rn. 12, juris) ausschließlich darauf abzustellen sei, ob dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Kenntnis gebracht wird.

    Dabei wies das Gericht auch darauf hin, dass nach dieser Entscheidung als Beurteilungsgrundlage für das Vorliegen eines entgegenstehenden Willens der Gemeinschaft allein die - im Außenverhältnis maßgebliche - Äußerung ihres nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs heranzuziehen sei und es auf die Wirksamkeit der Entscheidungsbildung der Wohnungseigentümer im Innenverhältnis, insbesondere die Wirksamkeit eines dazu gefassten Beschlusses, nicht ankomme (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 -, Rn. 24, juris).

    Da es auf die Wirksamkeit der Beschlussfassung zu TOP 7 der ordentlichen Eigentümerversammlung vom 08.09.2020 nach dem Urteil des BGH (vom 07.05.2021 - V ZR 299/19) für die Frage des Verlusts der Prozessführungsbefugnis demnach nicht ankommt, hat das Gericht auch von einer Aussetzung des hiesigen Verfahrens bis zum Abschluss des Anfechtungsverfahren, Az.: 1295 C 17749/20 WEG, abgesehen.

    Der BGH stützt seine Entscheidung, dass für die bereits vor dem 01.12.2020 bei Gericht anhängigen Verfahren die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, über diesen Zeitpunkt hinaus fortbesteht, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Kenntnis gebracht wird, auf die Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 -, Rn. 22, juris).

    Dementsprechend hätte der Gesetzgeber das Recht der Gemeinschaft, über die Fortführung des Verfahrens eigenverantwortlich zu entscheiden, unangetastet gelassen (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 -, Rn. 23, juris).

    Der BGH schluss485 C 3241/20 WEG folgert hieraus sodann, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das bereits anhängige Verfahren selber als Partei übernehmen oder aber dem Wohnungseigentümer die Fortführung des Verfahrens untersagen könne, etwa weil sie den Konflikt auf andere Weise als durch einen gerichtlichen Rechtsstreit beilegen wolle (BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 -, Rn. 23, juris).

    Für bereits vor dem 01.12.2020 bei Gericht anhängigen Verfahren hat der BGH (Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 -, Rn. 12, juris) entschieden, dass die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, über diesen Zeitpunkt hinaus in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG fortbesteht, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Kenntnis gebracht wird.

    Die Verwalterin hat damit in zulässigerweise von dem Recht der Gemeinschaft, über die Fortführung des Verfahrens eigenverantwortlich zu entscheiden, Gebrauch gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 -, Rn. 23, juris).

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann das bereits anhängige Verfahren selber als Partei übernehmen oder aber dem Wohnungseigentümer die Fortführung des Verfahrens untersagen, etwa weil sie den Konflikt auf andere Weise als durch einen gerichtlichen Rechtsstreit beilegen will (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 -, Rn. 23, juris).

    Dies rechtfertigt sich daraus, dass die Geltendmachung und Durchsetzung von sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechten, insbesondere die Verfolgung von Ansprüchen wegen einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums, typischerweise im Interesse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer liegt (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 -, Rn. 24, juris).

    Auf die Wirksamkeit der Entscheidungsbildung der Wohnungseigentümer im Innenverhältnis, insbesondere die Wirksamkeit eines dazu gefassten Beschlusses, kommt es dagegen nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 -, Rn. 24, juris).

    Der BGH wollte durch seine Entscheidung den Wohnungseigentümern ausdrücklich auch die Möglichkeit einräumen dem einzelnen Wohnungseigentümer die Fortführung des Verfahrens zu untersagen, etwa weil sie den Konflikt auf andere Weise als durch einen gerichtlichen Rechtsstreit beilegen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19 -, Rn. 23, juris).

  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 202/21

    Beschlussersetzungsklage: Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Zwar setzt der Parteiwechsel im Berufungsrechtszug die Zustimmung sowohl des ausscheidenden als auch des neuen Beklagten voraus (vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, NJW-RR 2021, 1170 Rn. 19; BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - X ZR 50/14, juris Rn. 9).

    Eine Verweigerung wäre aber im Hinblick auf die enge Verbindung, die der Revisionsbeklagte zu 2 als weiterer Wohnungseigentümer und die GdWE zu dem Rechtsstreit haben, mangels schutzwürdigen Interesses missbräuchlich und damit unbeachtlich (vgl. hierzu bereits Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, NJW-RR 2021, 1170 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 25/21

    Reihen- oder Doppelhaus: Mitbenutzungsrecht an einer Nachbarwand; Besonderheiten

    Daneben kommt eine allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur dann zum Tragen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (Senat, Urteil vom 20. September 2019 - V ZR 218/18, BGHZ 223, 155 Rn. 21; Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, ZfIR 2021, 433 Rn. 37; Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 234/19, NJW 2021, 2882 Rn. 27 jeweils mwN).
  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 180/21

    Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften ohne Verwalter

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22

    Nachbarschutz in Baden-Württemberg: Ausschlussfrist für einen Anspruch auf

  • BGH, 28.01.2022 - V ZR 106/21

    Beeinträchtigung oder Erschwerung des Zugangs zum Sondereigentum durch

  • LG Bremen, 08.07.2022 - 4 S 176/21

    Wohnungseigentum - Bauliche Veränderungen: Anspruch auf Genehmigung ersetzt keine

  • LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 6/23

    Verwalter kann jederzeit abberufen werden - aber wann endet Verwaltervertrag?

  • LG München I, 22.09.2022 - 36 S 613/22

    Keine "unbillige Benachteiligung" bei Genehmigung einer Gabionenwand als

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 2373/20

    Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Nachbaransprüchen als "geborene"

  • OLG Karlsruhe, 07.03.2023 - 12 U 269/22

    Nachbarrechtlicher Anspruch auf Kürzung von Gehölzen

  • BGH, 15.07.2022 - V ZR 127/21

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit in dem

  • OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18

    Verpflichtung zur Altlastenbeseitigung am Gemeinschaftseigentum einer WEG im Wege

  • LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19

    Anspruch auf Rückbau bei einer vom Aufteilungsplan abweichenden Bauausführung

  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21

    WEMoG: Verlust der Prozessführungsbefugnis ist verfassungsgemäß!

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

  • LG Düsseldorf, 22.06.2022 - 25 S 56/21

    7 m hohes Kreuz muss aus Gartenanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 04.11.2021 - V ZR 106/21

    Störungsabwehrklage eines Wohnungseigentümers: Prozessführungsbefugnis in

  • LG Frankfurt/Main, 04.05.2022 - 9 S 11/20

    Anspruch auf Kellerausbau eines Wohnungseigentümers

  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

  • LG Itzehoe, 02.07.2021 - 11 S 41/20

    Gemeinschaft will Ansprüche nicht verfolgen: Bereits klagender Eigentümer

  • VG Frankfurt/Oder, 28.06.2022 - 5 K 1122/19
  • VG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 5 K 1122/19

    Öffentliche Rechte kann nur der Verband geltend machen

  • AG München, 20.10.2021 - 1295 C 17749/20

    Kein Rechtsmissbrauch durch Vergemeinschaftungsbeschluss mit dem Ziel der

  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19
  • LG Frankfurt/Main, 21.10.2022 - 13 S 59/22

    Eigentümer hat keinen Auskunftsanspruch gegen Ex-Verwalter

  • BGH, 01.11.2021 - V ZR 106/21

    Störung des gemeinschaftlichen Eigentums: Altkläger und Prozessführungsbefugnis

  • LG Karlsruhe, 20.08.2021 - 11 S 88/19

    WEG-Mehrhausanlage: Anspruch auf Schlüssel für fremde Haustür

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

  • LG Landau/Pfalz, 18.06.2021 - 5 S 42/20

    Teilungserklärung sieht sowohl gewerbliche Nutzung als auch Wohnnutzung

  • AG Wiesbaden, 01.10.2021 - 93 C 3536/20

    Verband will nicht weiter klagen: Ursprünglich klagender Eigentümer machtlos

  • LG Köln, 28.06.2021 - 29 S 32/21

    WEMoG: Laufende Beschlussersetzungsklagen bedürfen einer Klageumstellung auf die

  • LG Frankfurt/Main, 09.12.2021 - 13 T 74/21

    Selbständiges Beweisverfahren zwischen Wohnungseigentümern noch zulässig?

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

  • AG Landshut, 22.12.2021 - 14 C 978/21

    Anfechtungsklage, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Wohnung,

  • LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21

    Auslegung einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Gebrauchsregelung

  • LG Berlin, 03.06.2021 - 55 S 115/20

    Beschlussersetzungsklage vor der WEG-Reform

  • VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23

    Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung: Geldendmachung öffentlich-rechtlicher

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2021 - 13 S 135/20

    Balkonkraftwerk auf Garagendach?

  • LG Hamburg, 20.10.2021 - 318 S 47/20

    Wohnungseigentumssache: Anspruch auf Unterlassung der Nutzung von Teileigentum zu

  • LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 130/22

    Feststellung eines Sondernutzungsrechts - wer ist zu verklagen?

  • LG München I, 02.02.2022 - 1 S 7900/21

    Darf Verwalter Schwimmbad schließen?

  • AG Wuppertal, 03.12.2021 - 95b C 122/20

    Eine gekorene Ausübungsbefugnis gibt es nicht mehr!

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2023 - 10 S 25.23

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde; Erstinstanzliche Ablehnung als

  • AG Friedberg (Hessen), 16.02.2022 - 2 C 819/21

    Gemeinschaft darf einzelne Eigentümer klagen lassen

  • LG München I, 18.02.2022 - 1 S 3709/21

    Bauliche Veränderung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Einzelner

  • LG Dortmund, 28.03.2023 - 1 S 52/21

    Schuppen und Fahrradstand sind bauliche Veränderungen

  • OLG Koblenz, 07.07.2022 - 1 U 1473/20
  • AG Frankenthal, 13.07.2022 - 3a C 82/22

    Nicht genehmigter Mauerdurchbruch muss beseitigt werden

  • LG München I, 18.11.2021 - 1 S 7900/21

    Frage um Inbetriebnahme eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Schwimmbad

  • AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980a C 31/20
  • LG Düsseldorf, 19.09.2022 - 25 S 1/22

    Alte Vergemeinschaftungs-Beschlüsse sind unwirksam

  • LG München I, 22.09.2021 - 36 S 508/20

    Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums, Nutzungsrecht, Prozeßführungsbefugnis,

  • LG Berlin, 22.03.2022 - 55 S 144/21

    Geltendmachung von Ansprüchen eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter

  • LG Dortmund, 28.06.2022 - 1 S 165/21

    Dekorationsartikel dürfen nicht auf der Gemeinschaftsfläche ohne Zustimmung

  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2021 - 13 S 135/20

    Balkonkraftwerk auf Garagendach entfernen: WEG-Klage

  • AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980b C 31/20

    Beschluss einer Eigentümerversammlung zum Fensteraustausch bei Sondereigentümer

  • LG Dortmund, 28.06.2022 - 1 S 165/22

    Die Zulässigkeit der Nutzung eines Sondernutzungsrechts bestimmt sich nach der

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