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   BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56   

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BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56 (https://dejure.org/1956,170)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1956 - 3 StR 136/56 (https://dejure.org/1956,170)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1956 - 3 StR 136/56 (https://dejure.org/1956,170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne weitere Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung - Einordnung von durch Anhörung nicht sachkundiger Auskunftspersonen außerhalb der Hauptverhandlung gewonnenen Wahrnehmungen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 292
  • NJW 1956, 1526
  • MDR 1956, 691
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 149/51
    Auszug aus BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56
    Über die Verwertbarkeit derartiger Tatsachen ohne weitere Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung über sie besteht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Einverständnis (BGH 4 StR 268/54 vom 12.8.54; 2 StR 446/55 vom 27.1.56; 4 StR 534/52 vom 30.4.53; 4 StR 435/53 vom 10.12.53; 1 StR 149/51 vom 18.5.51, NJW 1951, 771; 3 StR 208/51 vom 31.5.51; 5 StR 506/55 vom 29.5.56).

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof ebenfalls schon mehrfach entschieden (BGHSt 2, 25, 27; BGH 5 StR 506/55 vom 29.5,1956; 2 StR 269/52 vom 8.7.1952; 1 StR 149/51 vom 18.5.1951; NJW 1951, 771).

    Dieses unmittelbare Beweiserfordernis für derartige Tatsachen stützt sich auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (BGH 2 StR 269/52 vom 8.7.1952 und 1 StR 149/51 vom 18.5.1951 = NJW 1951, 771, vgl auch das Urteil BGHSt 1, 376), der sich hier zugleich mit dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit berührt.

    In dem Urteil 2 StR 370/55 vom 8. Mai 1956 hat der Strafsenat ein ähnliches Verfahren des Gerichts unter den besonderen Umständen jenes Falles allerdings unbeanstandet gelassen und sich dabei auf das Urteil BGH NJW 1951, 771 berufen.

  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56
    Die Entscheidung BGHSt 6, 209 über die Zulässigkeit der Vernehmung mittelbarer Zeugen statt erreichbarer unmittelbarer Zeugen, zu der hier nicht Stellung zu nehmen ist, könnte wegen der Vergleichbarkeit der Verfahrenslage Zweifel hieran erwecken.

    Die Entscheidung BGHSt 6, 209 betrifft ausschließlich den Zeugenbeweis, Auch der mittelbare Zeuge hat im Sinne des § 250 StPO Tatsachen unmittelbar wahrgenommen, die je nach ihrer Verwertbarkeit gerichtliche Schlüsse mehr oder weniger sicher zulassen.

  • BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56
    Über die Verwertbarkeit derartiger Tatsachen ohne weitere Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung über sie besteht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Einverständnis (BGH 4 StR 268/54 vom 12.8.54; 2 StR 446/55 vom 27.1.56; 4 StR 534/52 vom 30.4.53; 4 StR 435/53 vom 10.12.53; 1 StR 149/51 vom 18.5.51, NJW 1951, 771; 3 StR 208/51 vom 31.5.51; 5 StR 506/55 vom 29.5.56).

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof ebenfalls schon mehrfach entschieden (BGHSt 2, 25, 27; BGH 5 StR 506/55 vom 29.5,1956; 2 StR 269/52 vom 8.7.1952; 1 StR 149/51 vom 18.5.1951; NJW 1951, 771).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Der Senat schließt aber ausnahmsweise aus, daß die Sachverständige in der mündlichen Verhandlung in relevanter Weise von ihrem schriftlichen Gutachten abgewichen ist oder dieses wesentlich ergänzt hat (vgl. BGHSt 9, 292, 297).

    Eine derartige Vorgehensweise ist allerdings bislang grundsätzlich als zulässig angesehen worden (BGHSt 9, 292, 296; 13, 1, 2 f.; s. auch Cabanis NJW 1978, 2329, 2331).

  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß sich der Tatrichter die Kenntnis solcher Tatsachen durch Anhörung des Gutachters verschaffen darf, die dieser aufgrund seiner besonderen Sachkunde ermittelt hat (BGHSt 9, 292, 293 [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56]; 13, 1, 3 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250, 251 [BGH 18.11.1959 - 4 StR 208/59]; 18, 107, 108 [BGH 26.10.1962 - 4 StR 318/62]; 22, 268, 271 [BGH 30.10.1968 - 4 StR 281/68]; BGH NJW 1950, 771; BGH GA 1956, 294, 295; vgl. KMR-Paulus, StPO 7. Aufl. vor § 48 Rdn. 55, 64).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Zusätzliche belastende Tatsachen, die der Sachverständige durch eigene Befragung des zu Untersuchenden "ermittelt" hat, darf das Gericht gegen den Angeklagten nur verwerten, wenn ein in zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind; etwa durch Vernehmung des Gutachters und des von ihm Begutachteten als Zeugen (im Anschluß an BGHSt 9, 292 ff).

    Insoweit durfte er auch Befundtatsachen verwerten und in seinen Gutachten in der Hauptverhandlung erwähnen, die er als Sachverständiger auf Grund seiner Sachkunde wahrgenommen hatte (z.B. über das Verhalten des Kindes bei der Untersuchung oder in der Haupt Verhandlung, über das Maß seiner Aufgeschlossenheit bei fachlichen Fragen, seinen Zustand, sein Auftreten und dergleichen; BGHSt 7, 84 [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54]; BGHSt 9, 292 bis 294; Eb. Schmidt, JZ 1957, 229, 230).

    Dagegen entspricht es den Grundsätzen der Strafprozeßordnung nicht, daß der Sachverständige über solche von ihm durch eigene Befragung außerhalb der Hauptverhandlung ermittelten Belastungstatsachen lediglich im Rahmen seiner Gutachtenerstattung in der Hauptverhandlung berichtet, und daß dann des Gericht die nur auf diessem Wege bekannt gewordenen Tatsachen als bewiesen ansieht und seinem Urteil zu Grunde legt (vgl. BGHSt 9, 294 ff [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56]).

    Der gerichtliche Sachverständige ist zwar mehr oder anders als ein Zeuge Gehilfe des Gerichts und in gewissem Sinne dessen Wahrnehmungsperson (BGHSt 9, 292, 296) [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56].

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Wenn ein Sachverständiger aber über ein vor ihm abgelegtes Geständnis des Angeklagten berichtet, ist grundsätzlich seine Vernehmung - und gegebenenfalls Vereidigung - als Zeuge erforderlich (vgl. BGHSt 9, 292, 293 ff.; 13, 1, 3; 250, 251; 18, 107, 108; 22, 268, 271; BGH NStZ 1982, 256).
  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der

    Die Aufgabe des gerichtlichen Sachverständigen besteht vornehmlich darin, aus seinem eigenen besonderen Fachwissen dem Richter die zur Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts erforderlichen Erfahrungssätze, die dieser nicht selbst kennt, zu vermitteln (BGHSt 3, 27, 28; 9, 292, 293; Eb. Schmidt, a.a.O. Vorbem. 7 vor § 72); dabei ist der Tatrichter den Gesetzen des Denkens und der Erfahrung unterstellt; es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukommt und die der Tatrichter als richtig hinnehmen muß, auch wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen kann (BGHSt 10, 208, 211; 6, 70; 5, 34; vgl. auch BGHSt 21, 157, 159).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Sachverständiger ein früheres Gutachten eines anderen Sachverständigen desselben Fachbereichs als Tatsachenunterlage für sein eigenes Gutachten verwenden, wenn er sich auf Grund seiner Sachkunde kritisch mit ihm auseinandersetzen kann (BGHSt 9, 292, 293; BGH GA 1954, 119; BGH bei Holtz, MDR 1977, 105, 108); nichts anderes ist, wie das Urteil und die Sitzungsniederschrift ergeben, im vorliegenden Falle geschehen.

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 528/19

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anknüpfungstatsachen aus Sachverständigengutachten);

    Die zur ersten Gruppe gehörenden Tatsachen, z.B. die von einem medizinischen Sachverständigen auf Grund ärztlicher Untersuchung oder ärztlicher Eingriffe gemachten Feststellungen, die sogenannten Befundtatsachen, können durch die gutachtlichen Ausführungen des Sachverständigen in die Hauptverhandlung eingeführt und vom Gericht verwertet werden (BGH, Urteil vom 7. Juni 1956 - 3 StR 136/56, BGHSt 9, 292).

    Diese letzteren vom Sachverständigen ermittelten Tatsachen (Zusatztatsachen) müssen in zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt werden, etwa durch Vernehmung des Gutachters und (oder) der von ihm Angehörten als Zeugen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1956 - 3 StR 136/56, BGHSt 9, 292; vom 13. Februar 1959 - 4 StR 470/58, BGHSt 13, 1; vom 26. Oktober 1962 - 4 StR 318/62, BGHSt 18, 107, 108), sofern es für das Gutachten oder aus anderen Gründen auf derartige Tatsachen ankommt.

  • BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62

    Ablehnung eines Ermittlungsbeamten des Bundeskriminalamts als Sachverständigen

    Vielmehr wird er sein Gutachten durch Anführung von Tatsachen, die er kraft seiner Sachkunde wahrgenommen hat, belegen (sog. Befundtatsachen: BGHSt 9, 292; 13, 1) [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58].

    Ob und inwieweit die Strafkammer die Personen hätte unmittelbar vernehmen müssen, an deren Wahrnehmungen H. etwa angeknüpft hatte, ist eine andere, aus § 244 Abs. 2 StPO zu beantwortende Frage (BGHSt 9, 292).

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Die zur ersten Gruppe gehörenden Tatsachen, z.B. die von einem medizinischen Sachverständigen auf Grund ärztlicher Untersuchung oder ärztlicher Eingriffe gemachten Feststellungen, die sogenannten Befundtatsachen, können durch die gutachtlichen Ausführungen des Sachverständigen in die Hauptverhandlung eingeführt und vom Gericht verwertet werden (BGHSt 9, 292).

    Diese letzteren vom Sachverständigen ermittlenden Tatsachen (Zusatztatsachen) müssen in zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt werden, etwa durch Vernehmung des Gutachters und (oder) des von ihm Begutachteten als Zeugen (vgl. BGHSt 9, 292; 13, 1), sofern es für das Gutachten oder aus anderen Gründen auf derartige Tatsachen ankommt.

  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Dagegen können die sog. Befundtatsachen, d.h. solche, die nur der Sachverständige auf Grund seiner besonderen Sachkunde erkennen konnte, durch das Gutachten eingeführt und vom Gericht verwertet werden (BGH NJW 1951, 771; BGHSt 9, 292; 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250 [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59]; 18, 107) [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62].

    In der Entscheidung BGHSt 9, 292 hat es auch der Bundesgerichtshof beiläufig für zulässig erklärt, daß das Gericht den rein fachlichen Inhalt von Krankengeschichten ohne Vernehmung ihres Urhebers oder Verlesung verwertet, wenn ein Sachverständiger im Rahmen seines Gutachtens über ihn berichtet hat.

  • BGH, 13.04.2015 - 5 StR 110/15

    Verlesung von "Tathergangsberichten" aus einem gegen einen Dritten geführten

    Der Senat kann dabei dahingestellt lassen, ob die darin enthaltenen Befunde - wie hier ausschließlich geschehen (UA S. 79 f.) - auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens hätten verwertet werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1956 - 3 StR 136/56, BGHSt 9, 292, 293 f.; Beschluss vom 17. November 1987 - 5 StR 547/87, BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 1; jeweils mwN).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

  • LG Ingolstadt, 17.02.2021 - J KLs 11 Js 20719/18

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Verkehrsunfall, Angeklagte, Mieter,

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

  • BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall -

  • BGH, 09.07.1965 - 2 StR 217/65

    Vorliegen eines Ermessensmissbrauchs als Revisionsgrund - Fehlende Möglichkeit

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94

    Sachverständige - Befundtatsachen - Frühere Tätigkeit - Verwertung - Beweisantrag

  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92

    Anforderungen an Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen bei Bekundung von

  • OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22

    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Sachverständiger; Befundtatsachen;

  • OLG Hamm, 12.04.2022 - 3 Ws 65/22

    Eigene Befunderhebung durch Sachverständigen; Aufklärungspflicht des

  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 547/87

    Zulässigkeit des Zurückgreifens eines Sachverständigen auf ein fremdes Gutachten

  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58

    Ludwig Zind

  • OLG Hamm, 23.09.2021 - 3 Ws 339/21

    Maßregel; Grundsatz; bestmöglicher Sachaufklärung; Aufklärungspflicht;

  • BGH, 11.03.2014 - 4 StR 19/14

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 772/95

    Abgrenzung zwischen räuberischem Diebstahl und Raub

  • BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 50/64

    Hören eines Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz als Sachverständigen

  • BGH, 14.11.1961 - 5 StR 445/61

    Entscheidung über die Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen wegen

  • BGH, 14.01.1959 - 2 StR 518/58

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung einer Strafkammer - Zulassung eines

  • BGH, 28.06.1972 - 2 StR 140/72

    Anforderungen an die Bemessung des Strafmaßes für den Versuch der Ermordung

  • BGH, 04.03.1987 - 3 StR 526/86

    Würdigung der Aussage eines Sachverständigen als Zeugenaussage ohne vorherige

  • BGH, 25.08.1970 - 1 StR 193/70

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Beanstandung der sich im gesetzlichen Rahmen

  • BGH, 19.10.1976 - 5 StR 494/76

    Zulässige Art und zulässiger Umfang der Einführung eines früheren Gutachtens

  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 741/75

    Nichtvernehmung eines Zeugen - Wahrunterstellung von Tatsachen

  • BGH, 19.12.1973 - 3 StR 247/73

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Anforderungen an eine

  • BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.09.1971 - 5 StR 315/71

    Strafbarkeit wegen Straßenraubes, wegen unbefugter Benutzung eines Kraftfahrzeugs

  • BGH, 23.03.1962 - 4 StR 476/61

    Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung von mehreren Sachverständigen -

  • BGH, 31.10.1961 - 5 StR 444/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1961 - 4 StR 392/60

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

  • BGH, 26.07.1960 - 1 StR 277/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.05.1959 - 2 StR 151/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.11.1966 - 5 StR 332/66

    Notwendigkeit einer nochmaligen Belehrung über Zeugnisverweigerungsrecht am

  • BGH, 18.02.1966 - 5 StR 514/65

    Erfolglose Revision des Angeklagten gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

  • BGH, 18.12.1964 - 4 StR 437/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 25.09.1956 - 5 StR 318/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 386/56

    Rechtsmittel

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