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   BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77   

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https://dejure.org/1977,538
BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77 (https://dejure.org/1977,538)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1977 - 5 StR 224/77 (https://dejure.org/1977,538)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1977 - 5 StR 224/77 (https://dejure.org/1977,538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer Dauerverhinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 21e

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 209
  • NJW 1977, 1696
  • NJW 1978, 899 (Ls.)
  • MDR 1977, 858
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77
    Im Interesse einer sachgerechten und raschen Durchführung des Verfahrens hat der Senat keine Bedenken, eine zeitweilige Vertreterbestimmung durch das Präsidium im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG zuzulassen (vgl. BVerfGE 31, 145 (163/164)).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

    a) Gemäß § 21e Abs. 3 GVG kann die Geschäftsverteilung im Laufe des Geschäftsjahres u.a. wegen dauernder Verhinderung einzelner Richter geändert werden (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 8. April 1981 - 3 StR 88/81, NStZ 1981, 489; Löwe/Rosenberg/ Breidling, StPO, 26. Aufl., § 21e GVG, Rn. 44).
  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03

    Besetzung (Vertretungsregelung BGHSt 27, 209); Verfall (Bruttoprinzip;

    Die nach § 21e Abs. 3 GVG getroffene Maßnahme des Präsidiums hielt sich in den in BGHSt 27, 209 genannten Grenzen, von denen abzugehen der Senat keinen Anlaß sieht.

    Die grundsätzlich ausreichende, insgesamt zwölf Richter aus vier großen Strafkammern erfassende Vertretungsregelung versagte aus zu Beginn des Geschäftsjahres unvorhersehbaren Umständen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Beisitzer 1) und erforderte keine Änderung des Geschäftsverteilungsplans wegen einer voraussehbaren Häufung der Bestellung zeitweiliger Vertreter (vgl. BGHSt 27, 209, 210 f.).

  • BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87

    Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung

    Die Vorschrift soll verhindern, daß für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden (vgl. BGHSt 10, 179, 180; 7, 23; 27, 209; 28, 290, 291 f; BVerwG DÖV 1976, 747).

    Er hat vielmehr im Urteil BGHSt 27, 209 die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters" durch das Präsidium für zulässig erachtet.

  • BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; strenger Maßstab; Bestellung eines

    Zwar hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich anerkannt, dass die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters' mit der Vorschrift des § 21e Abs. 3 GVG vereinbar sein kann (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87, NStZ 1988, 36, 37; Urteil vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 402/78

    Voraussetzungen für die Abweichung vom Grundsatz der Stetigkeit des

    Das hat so zu geschehen, daß für die voraussehbaren Verhinderungsfälle die Besetzung der Spruchkörper gewährleistet ist (BGHSt 7, 205, 209, 210; 27, 209, 210, 211).

    Ausnahmsweise kann auch eine Bestellung zeitweiliger Vertreter in Betracht kommen (BGHSt 27, 209).

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90

    Genügen der Anforderungen an den Umfang einer Vertreterkette durch eine im

    Diese Anzahl von Vertretern wird den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an den Umfang der "Vertreterkette" gerecht, selbst wenn man berücksichtigt, daß alle Strafkammern nur mit der gesetzlichen Mindestzahl von Richtern (§ 76 Abs. 1 GVG) besetzt waren (vgl. BGHSt 27, 209; BGH StV 1987, 514; BGH, Urt. v. 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 - und Beschl. v. 9. Februar 1988 - 5 StR 6/88).

    Nachdem damit feststand, daß die Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1988 für den Fall der Vertretung des Richters am Landgericht B. im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer versagte, weil alle Richter der Vertreterkette verhindert waren, durfte das Präsidium des Landgerichts im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG einen zeitweiligen Vertreter für den Richter am Landgericht B. bestimmen (BGHSt 27, 209; BGH, Urt. v. 18. September 1985 - 2 StR 378/85 - vgl. auch BGH StV 1987, 514).

  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Beeinträchtigung der Identifizierung als

    Daß durch eine voraussehbare Häufung der Bestellung zeitweiliger Vertreter die gesetzmäßige Besetzung der Strafkammern in Frage gestellt worden sei, behauptet die Revision nicht und ist auch sonst nicht ersichtlich (vgl. BGHSt 27, 209 ff).
  • BGH, 07.10.2005 - 2 StR 363/05

    Besetzungsrüge (Darlegung); gesetzlicher Richter; Vertretungsregelung

    Bei ausreichender Vertretungsregelung und Verhinderung aller in der Vertretungsregelung bestimmter Richter, kann eine zeitweilige Vertreterbestimmung durch das Präsidium - wie hier - in Betracht kommen (BGHSt 27, 209; BGH StV 93, 398; BGH NStZ 2002, 400).
  • BGH, 19.12.1990 - 2 StR 426/90

    Rechtmäßigkeit der Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan

    Nachdem damit feststand, daß die Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1990 für den Fall der Vertretung des Richters am Landgericht M. im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer versagte, weil ausnahmsweise alle Richter der Vertreterkette verhindert waren, durfte das Präsidium des Landgerichts im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG einen zeitweiligen Vertreter für den Richter am Landgericht M. bestimmen (BGHSt 27, 209; BGH, Urteil v. 18. September 1985 - 2 StR 378/85; vgl. auch BGH StV 1987, 514).
  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86

    Vorschriftsmäßigkeit der Besetzung eines Gerichts bei einer Vertretungsregelung

    Diese Maßnahme des Präsidiums hielt sich in den in BGHSt 27, 209 genannten Grenzen.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 587/85

    Bestimmung der Besetzung von Spruchkörpern eines Gerichts im Voraus für das

  • BGH, 09.02.1988 - 5 StR 6/88

    Nicht ordnungsgemäße Besetzung des Schwurgerichts aufgrund eines unzureichenden

  • BGH, 07.04.1987 - 4 StR 166/87

    Gerichtsverfassungsrecht: Außerplanmäßiger Vertreter in einer Strafkammer

  • OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 1 Ws 132/86
  • BGH, 13.02.1987 - 2 StR 651/86

    Berücksichtigung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei den

  • BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 8/81

    Prüfungszuständigkeit der Dienstgerichte hinsichtlich der Anordnung auf

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