Rechtsprechung
BGH, 07.06.1983 - 1 StR 224/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer sorgfältigen Prüfung bei Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes - Entbehrlichkeit einer solchen Prüfung bei genereller Eignung der Handlung zur Herbeiführung tödlicher Verletzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 2268
- MDR 1983, 854
- StV 1983, 363
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz - …
Daß eine Handlung generell geeignet ist, tödliche Verletzungen herbeizuführen, macht eine solche Prüfung nicht entbehrlich (BGH NJW 1983, 2268 m.w.Nachw.). - BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84
Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich …
Die Rechtsprechung hat wiederholt hervorgehoben, daß die Frage, ob bedingter Tötungsvorsatz vorliegt, im Einzelfall besonders sorgfältig geprüft werden muß (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 105; NJW 1983, 2268). - BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87
Pflicht des Tatgerichts zur Ziehung bestimmter Schlussfolgerungen aus den von ihm …
Die Tatsache, daß eine bestimmte Handlungsweise generell geeignet ist, tödlich zu wirken, zwingt nicht zu dem Schluß, Tötungsvorsatz habe vorgelegen (BGH NStZ 1986, 549, 550; BGH NJW 1983, 2268), sondern erfordert die vom Tatgericht vorgenommene sorgfältige Prüfung aufgrund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatelemente. - BGH, 15.04.1997 - 1 StR 144/97
Schlag mit der Schaufel - § 222 StGB - § 212, § 15 StGB, bedingter Vorsatz, …
Doch zwingt die Tatsache, daß eine bestimmte Handlungsweise lebensgefährlich ist, nicht zu dem Schluß, Tötungsvorsatz habe vorgelegen (BGH NStZ 1986, 549, 550; BGH NJW 1983, 2268). - BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88
Zum Vorsatz des Täters bei Vorliegen mehrerer Ursachen für den Taterfolg - In …
Das kann auch der Fall sein, wenn ihm der Erfolgseintritt an sich unerwünscht ist, er sich aber wegen eines angestrebten anderen Zieles damit abfindet (BGHSt 7, 363, 368 ff.; BGH NJW 1963, 2237 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63]; 1983, 2268; NStZ 1981, 22, 23).