Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,13640
BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83 (https://dejure.org/1983,13640)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1983 - 4 StR 140/83 (https://dejure.org/1983,13640)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1983 - 4 StR 140/83 (https://dejure.org/1983,13640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,13640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bankrott und falsche Versicherung an Eides statt in Tateinheit - Untreue oder Bankrott durch Beiseiteschaffung von Bestandteilen fremden Vermögens - Glaübigerbegünstigung bei Rückzahlung noch nicht fälliger Darlehen - Verletzung der Konkursantragspflicht bei eng ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.11.1982 - 5 StR 176/82
    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83
    Das - offenbar - vorliegende Einverständnis von Renate J. und Peter M. als den (alleinigen) Gesellschaftern der B. GmbH steht einer solchen Verurteilung nicht entgegen (BGH, Urteil vom 23. November 1982 - 5 StR 176/82 - m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 492/57
    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83
    Da das Verheimlichen (die Nichtangabe der Vermögenswerte bei der eidesstattlichen Versicherung) nur der Aufrechterhaltung und Sicherung der durch das Beiseiteschaffen der Vermögensstücke herbeigeführten anfechtbaren Besitzlage diente, also keinen neuen Eingriff in das geschützte Rechtsgut, nämlich das Interesse der Gläubiger an der vollständigen Erfassung des pfändbaren Schuldnervermögens, darstellt, ist Tateinheit gegeben (BGHSt 11, 145, 146; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1969 - 1 StR 243/69 - bei Herlan GA 1971, 38 zu §§ 125 und 239 Abs. 1 KO; BGH, Beschluß vom 20. August 1982 - 3 StR 282/82 -).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69

    Strafrechtliche Beurteilung von Vermögensverschiebungen des Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83
    Die Strafkammer hat insoweit mit Recht Tateinheit zwischen Bankrott und Gläubigerbegünstigung angenommen (BGH NJW 1969, 1494, 1495 m. Nachw.; Stree in Schönke/Schröder StGB, 20. Aufl. § 283 c Rdn. 22).
  • BGH, 30.10.1969 - 1 StR 243/69

    Meineid, Bankrott, Gläubigerbegünstigung und Betrug - Bankrotthandlungen vor der

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83
    Da das Verheimlichen (die Nichtangabe der Vermögenswerte bei der eidesstattlichen Versicherung) nur der Aufrechterhaltung und Sicherung der durch das Beiseiteschaffen der Vermögensstücke herbeigeführten anfechtbaren Besitzlage diente, also keinen neuen Eingriff in das geschützte Rechtsgut, nämlich das Interesse der Gläubiger an der vollständigen Erfassung des pfändbaren Schuldnervermögens, darstellt, ist Tateinheit gegeben (BGHSt 11, 145, 146; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1969 - 1 StR 243/69 - bei Herlan GA 1971, 38 zu §§ 125 und 239 Abs. 1 KO; BGH, Beschluß vom 20. August 1982 - 3 StR 282/82 -).
  • BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81

    Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln -

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83
    Das schließt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verurteilung wegen Bankrotts aus; insoweit kommt nur eine Verurteilung des Angeklagten als Geschäftsführer der GmbH wegen Untreue in Betracht (BGHSt 30, 127, 129 ff; Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80 - m. w. Nachw.; Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82 -).
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 68/82

    Verurteilung wegen versuchter fortgesetzter Steuerhinterziehung und wegen

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83
    Das schließt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verurteilung wegen Bankrotts aus; insoweit kommt nur eine Verurteilung des Angeklagten als Geschäftsführer der GmbH wegen Untreue in Betracht (BGHSt 30, 127, 129 ff; Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80 - m. w. Nachw.; Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82 -).
  • BGH, 20.08.1982 - 3 StR 282/82
    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83
    Da das Verheimlichen (die Nichtangabe der Vermögenswerte bei der eidesstattlichen Versicherung) nur der Aufrechterhaltung und Sicherung der durch das Beiseiteschaffen der Vermögensstücke herbeigeführten anfechtbaren Besitzlage diente, also keinen neuen Eingriff in das geschützte Rechtsgut, nämlich das Interesse der Gläubiger an der vollständigen Erfassung des pfändbaren Schuldnervermögens, darstellt, ist Tateinheit gegeben (BGHSt 11, 145, 146; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1969 - 1 StR 243/69 - bei Herlan GA 1971, 38 zu §§ 125 und 239 Abs. 1 KO; BGH, Beschluß vom 20. August 1982 - 3 StR 282/82 -).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 407/80

    Abschluß eines fingierten Sicherungsübereignungsvertrages als Bankrotthandlung

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83
    Das schließt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verurteilung wegen Bankrotts aus; insoweit kommt nur eine Verurteilung des Angeklagten als Geschäftsführer der GmbH wegen Untreue in Betracht (BGHSt 30, 127, 129 ff; Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80 - m. w. Nachw.; Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82 -).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 602/16

    Falsche Versicherung an Eides Statt (Verhältnis zu einer späteren, inhaltlich

    Insoweit stehen daher diese Gesetzesverletzungen in Tateinheit - und nicht, wie das Landgericht meint, in Tatmehrheit - zueinander (BGH, Beschluss vom 20. August 1982 - 3 StR 282/82; Urteil vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 492/57, BGHSt 11, 145; Urteil vom 7. Juni 1983 - 4 StR 140/83, EzSt StGB § 283 Nr. 1).
  • LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09

    Rechtmäßigkeit von Arrestbeschlüssen zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe;

    Aufgrund der dem Bundeskriminalamt vorliegenden Geldwäscheanzeige dürfte die Täuschung über das Vorhandensein des Bankguthabens jedoch ausschließlich im eigenen Interesse des Beschuldigten erfolgt sein, um den auf dem Bankkonto befindlichen Geldbetrag für sich verwenden zu können (vgl. hierzu BGHSt 30, 127, 128 f.; BGH - 4 StR 140/83, juris).
  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86

    Konkurs der GmbH - Beiseiteschaffen von Bestandteilen des GmbH-Vermögens -

    Das schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verurteilung wegen Bankrotts aus; insoweit kommt nur eine Verurteilung des Angeklagten als Geschäftsführer der GmbH wegen Untreue in Betracht (BGHSt 28, 371, 373; 30, 127, 128; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80; BGH, Urteile vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82 und vom 7. Juni 1983 - 4 StR 140/83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht