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   BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89   

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https://dejure.org/1990,1556
BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89 (https://dejure.org/1990,1556)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1990 - IX ZR 237/89 (https://dejure.org/1990,1556)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1990 - IX ZR 237/89 (https://dejure.org/1990,1556)
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Fleischerei-Einrichtungsgegenstände

§§ 135, 136 BGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Veräußerungsverbot - Bewegliche Sachen - Herausgabeanspruch

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Reichweite eines relativen Veräußerungsverbotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 135, 136, 985
    Verfügung unter Nichtbeachtung eines relativen Veräußerungsverbots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 111, 364
  • NJW 1990, 2459
  • ZIP 1990, 1083
  • MDR 1990, 997
  • WM 1990, 1341
  • BB 1990, 1928
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86

    Ausschluß auf vollstreckungsbefangenem Gegenstand wegen Nichtbestehens des

    Auszug aus BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89
    Nach den im Senatsurteil vom 19. November 1987 -IX ZR 251/86, NJW 1988, 828 dargelegten Grundsätzen wären auch die Beklagten, die von den Schuldnern das Eigentum an den Einrichtungsgegenständen erworben haben und insoweit deren Rechtsnachfolger geworden sind, befugt, den Klägern entgegenzuhalten, daß aufgrund neuer Tatsachen ihr titulierter und durch die einstweilige Verfügung geschützter Anspruch auf Übertragung des Eigentums gegen die Eheleute Ha. untergegangen sei und damit auch der Anspruch gegen die Beklagten auf Herausgabe der Einrichtungsgegenstände nicht mehr bestehe.
  • BGH, 19.01.1968 - V ZR 190/64

    Vormerkung und Verzug

    Auszug aus BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89
    Die Zustimmung des Erwerbers nach § 888 BGB ersetzt nicht die Einigung des Gläubigers mit seinem Schuldner, daß dieser jenem aufgrund des durch Vormerkung oder Veräußerungsverbot geschützten Anspruchs das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte überträgt (vgl. BGHZ 49, 263, 266; BGH, Urt. v. 8. November 1985 - V ZR 153/84, LM BGB § 435 Nr. 1; v. 24. Juni 1988 - V ZR 51/87, LM BGB § 888 Nr. 5).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 51/87

    Sicherung des Vormerkungsberechtigten gegenüber dem Drittbewerber

    Auszug aus BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89
    Die Zustimmung des Erwerbers nach § 888 BGB ersetzt nicht die Einigung des Gläubigers mit seinem Schuldner, daß dieser jenem aufgrund des durch Vormerkung oder Veräußerungsverbot geschützten Anspruchs das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte überträgt (vgl. BGHZ 49, 263, 266; BGH, Urt. v. 8. November 1985 - V ZR 153/84, LM BGB § 435 Nr. 1; v. 24. Juni 1988 - V ZR 51/87, LM BGB § 888 Nr. 5).
  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 153/84

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur lastenfreien Übertragung des Eigentums

    Auszug aus BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89
    Die Zustimmung des Erwerbers nach § 888 BGB ersetzt nicht die Einigung des Gläubigers mit seinem Schuldner, daß dieser jenem aufgrund des durch Vormerkung oder Veräußerungsverbot geschützten Anspruchs das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte überträgt (vgl. BGHZ 49, 263, 266; BGH, Urt. v. 8. November 1985 - V ZR 153/84, LM BGB § 435 Nr. 1; v. 24. Juni 1988 - V ZR 51/87, LM BGB § 888 Nr. 5).
  • BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 235/80

    Pfandrecht - Beweislast - Pfandkreditanstalt - Gutgläubiger Erwerb

    Auszug aus BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89
    - VIII ZR 235/80, NJW 1982, 38).
  • BGH, 13.05.1958 - VIII ZR 432/56
    Auszug aus BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89
    - VIII ZR 432/56, WM 1958, 754, 755; v. 5. Oktober 1981.
  • RG, 20.06.1917 - V 70/17

    Veräußerungsverbot bei einer Briefhypothek

    Auszug aus BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89
    a) Da O. Ha. allein oder zusammen mit seiner Ehefrau nach Erlaß der einstweiligen Verfügung vom 22. September 1983 über Anteile an den Einrichtungsgegenständen zugunsten der Beklagten und des Me. C. verfügt hat, waren diese Verfügungen im Verhältnis zu den durch die einstweilige Verfügung geschützten Klägern unwirksam, wenn die Erwerber nicht in gutem Glauben waren, ihnen also bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war, daß ein gerichtliches Verbot, die Einrichtungsgegenstände zu veräußern, bestand (§§ 135 Abs. 2, 932 BGB; vgl. RGZ 90, 335, 338).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13

    Herausgabeanspruch: Parteiwechsel wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters

    Der Eigentümerherausgabeanspruch kann nicht isoliert vom Eigentümer abgetreten werden, denn er ist nicht abspaltbar mit dem Eigentum verbunden (vgl. BGHZ 111, 364; Palandt/Bassenge, a.a.O. § 985 Rn. 1; Staudinger/ Gursky, BGB, Neubearbeitung 2012, § 985 Rn. 2 m.z.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 6 U 268/11

    Rechtsmissbräuclichkeit der Inanspruchnahme einer Bank aus einer Garantie

    Auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu §§ 135, 136 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 07. Juni 1990 - IX ZR 237/89, BGHZ 111, 364-372 = WM 1990, 1341-1343), die auf den vorliegenden Sachverhalt allerdings nur bedingt übertragbar ist, hat der Geschützte, wenn er die relative Unwirksamkeit geltend machen bzw. durchsetzen will, von Rechtsgeschäften mit Grundstücken einmal abgesehen gegen denjenigen, der gegen das Verfügungsverbot verstoßen hat, nur den Anspruch auf Übertragung der diesem verbliebenen Rechtsmacht.
  • KG, 08.04.2021 - 1 W 50/21

    Baurechtliches vorläufiges Umwandlungsverbot: Nachträgliche Grundbucheintragung;

    Der Verbotsadressat bleibt infolge der relativen Unwirksamkeit der Verfügung rechtszuständig hinsichtlich der Verwirklichung des verbotsgeschützten Interesses (BGHZ 111, 364; Muthorst a.a.O. Rdn. 190).
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