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   BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90   

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https://dejure.org/1991,1335
BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90 (https://dejure.org/1991,1335)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1991 - V ZR 17/90 (https://dejure.org/1991,1335)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1991 - V ZR 17/90 (https://dejure.org/1991,1335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398; KO § 15 Satz 1
    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Grundstückskaufvertrag im Konkurs des Grundstückskäufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2897
  • ZIP 1991, 945
  • MDR 1991, 1059
  • WM 1991, 1575
  • BB 1991, 1885
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.12.1988 - IX ZR 50/88

    Rechtsfolgen der Erklärung des Konkursverwalters, gegenseitige Verträge erfüllen

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90
    Mit der Eröffnung des Konkurses am 10. April 1984 erloschen nach § 17 Abs. 1 KO die Erfüllungsansprüche der Kaufvertragsparteien aus dem beiderseitig noch nicht vollständig erfüllten Vertrag (Senatsurt. v. 27. November 1981, V ZR 144/80, ZIP 1982, 189; BGHZ 106, 236, 241 f).

    Der Konkursverwalter wäre zwar in der Lage gewesen, durch Ausübung des Wahlrechts aus § 17 Abs. 1 KO die durch die Konkurseröffnung erloschenen gegenseitigen Erfüllungsansprüche wieder zur Entstehung zu bringen (BGHZ 106, 236, 243) und damit die Grundlage für den Rücktritt des Beklagten vom Kauf wegen Nichtzahlung des Kaufpreises neu zu schaffen; ein Erfüllungsverlangen durch den Konkursverwalter ist aber unstreitig nicht erfolgt.

    Ist dem Vertragspartner kein Schaden entstanden, oder ist der Schaden niedriger als der Wert der vom Gemeinschuldner erbrachten Leistungen, kann der Konkursverwalter Herausgabe des Überschusses an die Masse verlangen (Senatsurt. v. 25. März 1983, V ZR 20/82, ZIP 1983, 709 f; BGHZ 106, 236, 242); der Anspruch wird überwiegend aus § 812 BGB hergeleitet (BGHZ 68, 379, 381 m.w.N.; BGH, Urt. v. 29. Januar 1987, IX ZR 205/85, ZIP 1987, 304 f).

    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes geht in BGHZ 106, 236, 242 davon aus, daß mit dem Erfüllungsanspruch des künftigen Gemeinschuldners jedenfalls auch der Anspruch auf Rückzahlung zur Masse abgetreten werden könne; auf diesen Anspruch beschränkt die Entscheidung den Zessionar des Gemeinschuldners, wenn der Konkursverwalter davon absieht, nach § 17 KO Erfüllung zu wählen.

  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76

    Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90
    An die Stelle des Anspruchs auf Zahlung des Kaufpreises, dessen Nichterfüllung nach Meinung des Berufungsgerichts das Rücktrittsrecht des Beklagten und damit auch den Rückgewähranspruch der C.-Bau auslösten, der Gegenstand der Abtretungen ist, trat ein einseitiger Anspruch des Beklagten auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (BGHZ 68, 379, 380).

    Die beiderseits erbrachten Teilleistungen stellen, wenn der Konkursverwalter davon absieht, nach § 17 Abs. 1 KO Erfüllung zu verlangen, Rechnungsposten bei der Ermittlung des dem Vertragspartner zustehenden Schadensersatzanspruchs dar (BGHZ 68, 379, 380).

    Ist dem Vertragspartner kein Schaden entstanden, oder ist der Schaden niedriger als der Wert der vom Gemeinschuldner erbrachten Leistungen, kann der Konkursverwalter Herausgabe des Überschusses an die Masse verlangen (Senatsurt. v. 25. März 1983, V ZR 20/82, ZIP 1983, 709 f; BGHZ 106, 236, 242); der Anspruch wird überwiegend aus § 812 BGB hergeleitet (BGHZ 68, 379, 381 m.w.N.; BGH, Urt. v. 29. Januar 1987, IX ZR 205/85, ZIP 1987, 304 f).

  • BGH, 27.11.1981 - V ZR 144/80

    Klage auf Herausgabe eines verkauften noch nicht aufgelassenen Grundstücks -

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90
    Mit der Eröffnung des Konkurses am 10. April 1984 erloschen nach § 17 Abs. 1 KO die Erfüllungsansprüche der Kaufvertragsparteien aus dem beiderseitig noch nicht vollständig erfüllten Vertrag (Senatsurt. v. 27. November 1981, V ZR 144/80, ZIP 1982, 189; BGHZ 106, 236, 241 f).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90
    Der Senat ist zu dieser Auslegung der Vereinbarung in der Lage, denn die erforderlichen Feststellungen sind in den Tatsacheninstanzen getroffen; weitere Aufklärung ist nicht zu erwarten (BGHZ 65, 107, 112 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; Senatsurt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, WM 1988, 1599).
  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 154/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90
    Zwar kann nicht davon gesprochen werden, daß die Kombination der beiden Sicherungsgeschäfte zu einer Anwartschaft des Sohnes der Klägerin auf den Rückzahlungsanspruch geführt hätte (vgl. BGH, Urt. v. 5. Januar 1955, IV ZR 154/54, LM KO § 15 Nr. 1).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90
    Der Senat ist zu dieser Auslegung der Vereinbarung in der Lage, denn die erforderlichen Feststellungen sind in den Tatsacheninstanzen getroffen; weitere Aufklärung ist nicht zu erwarten (BGHZ 65, 107, 112 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; Senatsurt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, WM 1988, 1599).
  • BGH, 16.10.1970 - V ZR 19/68

    Beurteilungen von Zahlungen durch Gemeinschuldner an eine die Stellung eines

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90
    Es genügt, daß er Erfüllung verlangt (Senatsurt. v. 16. Oktober 1970, V ZR 19/68, WM 1970, 1478).
  • BGH, 18.02.1972 - V ZR 23/70

    Rückauflassungsanspruch hinsichtlich eines Miteigentumsanteils an einem

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90
    Einen Erfahrungssatz hat das Berufungsgericht nicht unbeachtet gelassen; denn für individuelle Willensentschlüsse, wie die Entschließung, mit einer eigenen Forderung aufzurechnen, gibt es solche Sätze nicht (Senatsurt. v. 18. Februar 1972, V ZR 23/70, WM 1972, 564).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90
    Den Wert des Grundstücks muß sich der Beklagte auf den Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung anrechnen lassen (BGHZ 87, 156, 159).
  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78

    Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung;

    Auszug aus BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90
    Entgegen der Auffassung der Revision besteht kein Grund zu der Annahme, das Berufungsgericht habe das Vorliegen einer Klageänderung nicht erkannt und sei deshalb außerstande gewesen, das Ermessen auszuüben (vgl. BGH, Urt. v. 14. März 1979, IV ZR 80/78, MDR 1979, 829).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 53/88

    Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; Anspruch des Sicherungsgebers auf

  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 55/86

    Minderung - Zugesicherung einer "Erlaubnis nach den Straßengesetzen" - Auslegung

  • BGH, 29.01.1987 - IX ZR 205/85

    Zwangsvollstreckung nach Ablehnung der Vertragserfüllung durch den

  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87

    Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung

  • BGH, 25.02.1983 - V ZR 20/82

    Gemeinschuldner - Konkurs - Grundstückskauf - Auflassung - Vertragserfüllung -

  • BGH, 08.12.1978 - V ZR 9/75

    Auslegung des Begriffs "Erschließungsbeitrag" in einem

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02

    Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Dies genügt für einen entsprechend festen Rechtsboden (vgl. in der Sache ebenso BGH, Urt. v. 7. Juni 1991 - V ZR 17/90, NJW 1991, 2897, 2898; v. 5. November 1976 - V ZR 5/75, NJW 1977, 247).

    Dies gilt zumindest dann, wenn der Zessionar - wie hier - die Vorleistung des Schuldners vollständig finanziert hat (vgl. BGH, Urt. v. 7. Juni 1991 - V ZR 17/90, NJW 1991, 2898 unter Hinweis auf BGHZ 106, 236, 242).

  • OLG Brandenburg, 16.07.2019 - 5 U 53/19

    Zulässigkeit der teilweisen Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück

    Zwar komme die analoge Anwendung des § 467 S. 1 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/90) dann in Betracht, wenn der Verkauf mehrere mit einem Vorkaufsrecht belastete Grundstücke umfasse; in solchen Fällen könne der Vorkaufsberechtigte sein Recht nur bezüglich einzelner Grundstücke ausüben.
  • OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06

    Gläubigerbenachteiligung durch die Bestellung von Sicherheiten

    Diese erforderliche Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Vermögen vereitelt, verkürzt, erschwert oder wenigestens verzögert hat, wenn sich mit anderen Worten die Befriedigungsmöglichkeit der Insolvenzgläubiger ohne die Rechtshandlung bei wirtschafticher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätte (vgl. BGH WM 1991, 1575 ; BGH ZIP 2001, 1248 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    Das gegenteilige Vorbringen der Beklagten, dass es im Rahmen der Umstrukturierungen der Deutsche Wohnen Gruppe nicht zu einem Betriebsübergang von der R. GmbH auf sie gekommen sei, sondern die von der R. GmbH und der Deutsche W. M.- und Servicegesellschaft mbH zuvor wahrgenommene Aufgaben an verschiedene Gesellschaften der Unternehmensgruppe fremd vergeben worden seien, hat sich der Kläger nicht, auch nicht hilfsweise zu eigen gemacht, sondern an seinem eigenen Vorbringen ausdrücklich festgehalten (vgl. dazu BAG vom 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 170 Rz. 28; BGH vom 21.10.2008 - XI ZR 466/07 -, NJW 2009, 56 Rz. 11 zitiert nach juris; vom 23.09.2003 - VI ZR 395/02 -, NJW-RR 2004, 427 Rz. 19 zitiert nach juris; vom 23.06.1989 - V ZR 125/88 -, NJW 1989, 2756 Rz. 16 zitiert nach juris; vom 17.01.1995 - X ZR 88/93 -, NJW-RR 1995, 684 Rz. 20 zitiert nach juris; vom 07.06.1991 - V ZR 17/90 -, NJW 1991, 2897 Rz. 15 zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

    Das gegenteilige Vorbringen der Beklagten, dass es im Rahmen der Umstrukturierungen der Deutsche Wohnen Gruppe nicht zu einem Betriebsübergang von der R. GmbH auf sie gekommen sei, sondern die von der R. GmbH und der Deutsche W. M.- und Servicegesellschaft mbH zuvor wahrgenommene Aufgaben an verschiedene Gesellschaften der Unternehmensgruppe fremd vergeben worden seien, hat sich der Kläger nicht, auch nicht hilfsweise zu eigen gemacht, sondern an seinem eigenen Vorbringen ausdrücklich festgehalten (vgl. dazu BAG vom 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 170 Rz. 28; BGH vom 21.10.2008 - XI ZR 466/07 -, NJW 2009, 56 Rz. 11 zitiert nach juris; vom 23.09.2003 - VI ZR 395/02 -, NJW-RR 2004, 427 Rz. 19 zitiert nach juris; vom 23.06.1989 - V ZR 125/88 -, NJW 1989, 2756 Rz. 16 zitiert nach juris; vom 17.01.1995 - X ZR 88/93 -, NJW-RR 1995, 684 Rz. 20 zitiert nach juris; vom 07.06.1991 - V ZR 17/90 -, NJW 1991, 2897 Rz. 15 zitiert nach juris).
  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 178/91

    Gerichtliche Einigung im Verfahren zur vorzeitigen Aufhebung der Eigentums- und

    Die Entscheidung kann sich insoweit aus dem Zusammenhang der Begründung ergeben und bedarf nicht in jedem Fall einer eigenen ausdrücklichen Erwägung (ebenso zur Frage der Sachdienlichkeit der Zulassung einer Klageänderung BGH, Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 17/90 - BGHR ZPO § 263 Sachdienlichkeit 4 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94

    Auseinandersetzung von Ehegatten hinsichtlich des Eigentums an einem Eigenheim

    Zwar kann auch der Verkehrswert eines Grundstücks Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses sein (BGH, Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 17/90 - BGHR ZPO § 288 Abs. 1 Beklagter 1).
  • OLG Celle, 21.02.2001 - 2 W 11/01

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde nach § 7 Abs. 1

    Die von der am Verfahren beteiligten Gläubigerin mit der Schuldnerin geschlossenen Kaufverträge waren infolge der Verfahrenseröffnung aufgrund der von der Rechtsprechung vertretenen "Erlöschenstheorie" zunächst untergegangen, sodass eine Kaufpreisforderung in dieser Höhe nicht mehr existierte (zu den Auswirkungen der Verfahrenseröffnung auf beiderseits bei Verfahrenseröffnung nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge vgl. BGH, ZIP 1988, 322 ff; BGH, ZIP 1991, 945 ff; BGH, ZIP 1992, 48; BGH, ZIP 1997, 1072; Tintelnot, in: Kübler/Prütting, InsO, § 103 Rz. 11 ff.).
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