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   BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94   

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BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94 (https://dejure.org/1994,1297)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1994 - 4 StR 105/94 (https://dejure.org/1994,1297)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 4 StR 105/94 (https://dejure.org/1994,1297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 654
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
    Von Bedeutung sind dabei insbesondere die Beschaffenheit des angegriffenen Gebäudes im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien, die Angriffszeit wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit, die Belegungsdichte des angegriffenen Gebäudes sowie die konkrete Angriffsweise; ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung und seine Motivation in die Beweiswürdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 - und Urteil vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 -).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
    Umgekehrt darf aber der Beweiswert offensichtlicher Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht so gering veranschlagt werden, daß auf eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Beweisanzeichen verzichtet werden kann (vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35).
  • BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88

    Zum Vorsatz des Täters bei Vorliegen mehrerer Ursachen für den Taterfolg - In

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
    Für die Prüfung des im bedingten Vorsatz enthaltenen Willenselements weist der Senat darauf hin, daß der Täter einen von ihm als möglich erkannten Erfolg auch dann "billigend" in Kauf nimmt, wenn ihm dieser an sich unerwünscht ist, er sich aber wegen eines angestrebten anderen Zieles damit abfindet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86

    Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.01.1994 - 1 StR 819/93

    Brandflasche - Wohnhaus - Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
    Von Bedeutung sind dabei insbesondere die Beschaffenheit des angegriffenen Gebäudes im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien, die Angriffszeit wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit, die Belegungsdichte des angegriffenen Gebäudes sowie die konkrete Angriffsweise; ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung und seine Motivation in die Beweiswürdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 - und Urteil vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 -).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Bei der erforderlichen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f., vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10, WM 2012, 260, 262, und vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11) darf der Tatrichter den Beweiswert offensichtlicher Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht so gering veranschlagen, dass auf eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Beweisanzeichen verzichtet werden kann (BGH, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94, StV 1994, 654; vgl. zusammenfassend zuletzt BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11 m.w.N.).

    Zwar hat auch der Bundesgerichtshof immer wieder auf die "für Tötungsdelikte deutlich höhere Hemmschwelle" hingewiesen (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94, StV 1994, 654; abl.

  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08

    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher

    In diese Prüfung sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation mit einzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Hält der Täter aber den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges für möglich und setzt er sein Handeln dennoch fort, liegt es bei äußerst gefährlichem Tun nahe, daß er den Eintritt des Erfolges billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH NStZ 1994, 584; 1999, 507, 508; BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 38, 39).

    Dies hindert aber die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes ebenso wenig (vgl. BGH NStZ 1994, 584; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39, 42) wie die nach Auffassung des Landgerichts im Hinblick auf deren Vorgehensweise "als nachvollziehbar und nicht völlig lebensfremd" erscheinende "Hoffnung" der Angeklagten, "es werde nichts passieren".

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Bei der erforderlichen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f.; vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11, NStZ-RR 2012, 105 und vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f. Rn. 26 mwN) darf der Tatrichter den Beweiswert offensichtlicher Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht so gering veranschlagen, dass auf eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Beweisanzeichen verzichtet werden kann (BGH, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94, StV 1994, 654; vgl. näher BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443 und vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 187 Rn. 26 jeweils mwN).
  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Täter bedingt vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1, Vorsatz, bedingter 38, 39; BGH NStZ-RR 2000, 165 f., jeweils m.w.N.).

    Dabei stellt die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar (vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 39).

    Ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die gebotene Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände mit einzubeziehen (BGHSt 36, 1, 10; vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 39, 41; BGH NJW 1999, 2533, 2534 f.).

  • BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09

    Belehrung eines Geistlichen über sein Zeugnisverweigerungsrecht (Reichweite des

    Bei Inbrandsetzung eines Gebäudes sind im Rahmen der Gesamtwürdigung insbesondere die Beschaffenheit des Gebäudes (im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien), die Angriffszeit (wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit), die konkrete Angriffsweise sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivation bei der Tatbegehung zu berücksichtigen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
  • BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01

    BGH bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch

    Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07

    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz:

    c) Indes halten die Erwägungen, auf die das Landgericht das Willenselement des bedingten Tötungsvorsatzes stützt, der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38 und 39).
  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

    Ferner sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die Beweiswürdigung mit einzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 685/18

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Werfen von Brandsätzen auf ein von Menschen

    Von Bedeutung sind dabei insbesondere die Beschaffenheit des angegriffenen Gebäudes im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien, die Angriffszeit gegebenenfalls wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit, die Belegungsdichte des angegriffenen Gebäudes sowie die konkrete Angriffsweise; ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung und seine Motivation in die Beweiswürdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94, StV 1994, 654 mwN).
  • BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09

    Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes

  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01

    Tötungsvorsatz (Lebensgefährliche Handlung; Bedingter Vorsatz; Hemmschwelle);

  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 369/01

    Brandstiftung mit Todesfolge; Bedingter Tötungsvorsatz (lebensgefährdende

  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 300/00

    Feststellungsvoraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes (Wurf mit

  • BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99

    Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz;

  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10

    Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den

  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung -

  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94

    Revision zu Ungunsten des Angeklagten - Voraussetzung eines bedingt vorsätzlichen

  • LG Hagen, 12.09.2016 - 31 Ks 1/16

    Haftstrafen für Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft

  • BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00

    Feststellung eines Tötungsvorsatzes (in Abgrenzung zum bloßen Vorsatz bezüglich

  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 552/94

    Totschlag - Eventualvorsatz - Brandanschlag - Tötungsvorsatz - Wohngebäude

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