Rechtsprechung
BGH, 07.06.2010 - NotZ 9/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
BNotO § 113 Abs. 3 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
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§ 113 Abs 3 Nr 1 BNotO
Ländernotarkasse: Befugnis zur Absenkung einer Einkommensergänzung durch Satzung für zurückliegende Zeiträume - Deutsches Notarinstitut
BNotO § 113 Abs. 3 Nr. 1
Absenkung der Einkommensergänzung grundsätzlich auch für in Vergangenheit liegende Zeiträume möglich - Grenze: schutzwürdiges Vertrauen - Wolters Kluwer
Absenkung einer Einkommensergänzung durch Satzung auch für in der Vergangenheit liegende Zeiträume durch die Ländernotarkasse; Wegfall eines schutzwürdigen Vertrauens in den Fortbestand einer günstigen Rechtslage im Hinblick auf eine Anordnung von benachteiligenden ...
- rewis.io
Ländernotarkasse: Befugnis zur Absenkung einer Einkommensergänzung durch Satzung für zurückliegende Zeiträume
- rewis.io
Ländernotarkasse: Befugnis zur Absenkung einer Einkommensergänzung durch Satzung für zurückliegende Zeiträume
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BNotO § 113 Abs. 3 Nr. 1
Absenkung einer Einkommensergänzung durch Satzung auch für in der Vergangenheit liegende Zeiträume durch die Ländernotarkasse; Wegfall eines schutzwürdigen Vertrauens in den Fortbestand einer günstigen Rechtslage im Hinblick auf eine Anordnung von benachteiligenden ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bemessung einer Einkommensergänzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einkommensergänzung durch die Ländernotarkasse
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 29.05.2009 - DSNot 11/08
- BGH, 07.06.2010 - NotZ 9/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 278
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.06.2010 - NotZ 19/09
Anspruch eines Notars gegen die Ländernotarkasse auf Einkommensergänzung; Sinn …
Zur Begründung hat es auf seinen Beschluss vom 29. Mai 2009 in dem dieselben Beteiligten betreffenden Parallelverfahren Ds Not 11/08, das die Einkommensergänzung für 2007 zum Gegenstand hatte (siehe hierzu Senatsbeschluss vom 7. Juni 2010 - NotZ 9/09), Bezug genommen.Vielmehr waren für die Beschlüsse im Jahr 2004 verfassungsrechtliche Mängel der Rechtsgrundlage (siehe OLG Dresden, Beschluss vom 29. Mai 2009 in dem Parallelverfahren Ds Not 11/08 [= NotZ 9/09], S. 9 unter Bezugnahme auf BVerfGE 111, 191) und für die 2007 ergangenen Satzungsbeschlüsse die unterlassene aktuelle Prognose über die Ausgaben- und Beitragsentwicklung sowie - nach anderen Entscheidungen der Vorinstanz - hinsichtlich der Jahre 2005 und 2006 das Fehlen einer Übergangsregelung (…vgl. hierzu OLG Dresden aaO S. 3) maßgebend.
- FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2014 - 6 K 1479/09
Einkommensergänzung für Notare weder steuerfrei noch tarifbegünstigt
Vielmehr stellt die Sicherung der wirtschaftlichen Basis der Berufsausübung in strukturschwachen Gebieten schon ihrer Definition nach eine Ergänzung des Berufseinkommens in der Form einer Alimentierung dar, die anders als die Besoldung der Richter aber keine Alimentation im beamtenrechtlichen Sinne ist (vgl. dazu BGH-Beschluss vom 26. November 2007 NotZ 55/07, juris; bestätigt durch: BGH-Beschluss vom 7. Juni 2010 NotZ 9/09, NJW-RR 2011, 278).