Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2017 - 4 StR 49/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22168
BGH, 07.06.2017 - 4 StR 49/17 (https://dejure.org/2017,22168)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2017 - 4 StR 49/17 (https://dejure.org/2017,22168)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 4 StR 49/17 (https://dejure.org/2017,22168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB, § 243 Abs. 1 StGB, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB, § 243 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 27 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Diebstahl mit Anm. des Generalbundesanwalts zur Bestimmung des Strafrahmens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum Diebstahl mit Anm. des Generalbundesanwalts zur Bestimmung des Strafrahmens

  • rechtsportal.de

    Beihilfe zum Diebstahl mit Anm. des Generalbundesanwalts zur Bestimmung des Strafrahmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86

    Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 4 StR 49/17
    Schließlich hat das Gericht nicht erörtert, ob der vertypte Strafmilderungsgrund nach § 27 StGB im Zusammenwirken mit den allgemeinen Milderungsgründen (UA S. 35) trotz Annahme eines Regelbeispiels im vorliegenden Fall dazu führt, einen besonders schweren Fall nach § 243 StGB zu verneinen (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1986 - 1 StR 31/86).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht