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   BGH, 07.07.1955 - 3 StR 203/55   

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BGH, 07.07.1955 - 3 StR 203/55 (https://dejure.org/1955,1112)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1955 - 3 StR 203/55 (https://dejure.org/1955,1112)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1955 - 3 StR 203/55 (https://dejure.org/1955,1112)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 4
  • NJW 1955, 1405
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Im Falle der Urkundenverfälschung ist § 348 Abs. 2 StGB zwar eine Sondervorschrift gegenüber § 267 StGB (BGH LM StGB § 267 Nr. 24; OLG Hamm HESt 2, 324; vgl. auch BGHSt 9, 4 und BGH Urt. v. 23. Januar 1963 - 2 StR 593/62).
  • BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen für

    Der gewinnsüchtigen Absicht wegen tritt dieser nicht hinter dem Vergehen nach § 348 Abs. 2 StGB zurück (BGHSt 9, 4).
  • BGH, 17.01.1961 - 5 StR 526/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Da also in allen diesen Fällen § 133 Abs. 2 StGB nicht anzuwenden ist, besteht Gesetzeseinheit zwischen dem einfachen Verwahrungsbruch und der Urkundenbeseitigung im Amt (BGHSt 9, 4).
  • BGH, 20.07.1955 - 3 StR 226/55

    Rechtsmittel

    Beide Vorschriften stehen insoweit im Verhältnis der Gesetzeskonkurrenz wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil 3 StR 203/55 vom 7.7.1955 näher ausgeführt hat.
  • BGH, 02.10.1974 - 2 StR 405/74

    Aufhebung einer Gesamtstrafe nach Änderung des Schuldspruchs - Berücksichtigung

    Es wird darauf hingewiesen, daß an die Stelle des § 348 Abs. 2 StGB ab 1. Januar 1975 die Bestimmung des § 133 Abs. 1, 3 StGB tritt; § 348 Abs. 2 war nur eine Sonderbestimmung gegenüber der allgemeinen Vorschrift des § 133 Abs. 1 StGB; (vgl. BGHSt 9, 4 und Begründung zum Entwurf eines EGStGB - BT-Drucks. 7/530 S. 224, 281).
  • BGH, 21.12.1959 - 2 StR 546/59

    Rechtsmittel

    Eine Verurteilung aus § 133 Abs. 1 StGB scheidet aus, da zwischen dieser Vorschrift und § 348 Abs. 2 StGB Gesetzeskonkurrenz besteht (BGHSt 9, 4).
  • BGH, 29.01.1957 - 5 StR 404/56

    Rechtsmittel

    Es besteht insoweit Gesetzeseinheit; die Sondervorschrift des § 348 Abs. 2 StGB geht der allgemeinen Vorschrift des § 133 Abs. 1 StGB vor (vgl. BGHSt 9, 4).
  • BGH, 26.03.1957 - 5 StR 13/57

    Rechtsmittel

    Da der Angeklagte jedoch, wie das Landgericht ohne Rechtsirrtum ausführt, aus Gewinnsucht gehandelt hat, die Tat also unter § 133 Abs. 2 StGB fällt, ist Tateinheit mit der Urkundenfälschung im Amt möglich (BGHSt 9, 4).
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