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   BGH, 07.07.1955 - 3 StR 191/55   

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BGH, 07.07.1955 - 3 StR 191/55 (https://dejure.org/1955,4545)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1955 - 3 StR 191/55 (https://dejure.org/1955,4545)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1955 - 3 StR 191/55 (https://dejure.org/1955,4545)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 3 StR 191/55
    In Übereinstimmung mit der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 43, 1; 63, 408)vertritt der Senat die Ansicht, daß die Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls durch übereinstimmende Erklärung beider Urkundspersonen vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf, wenn sie erst nach erhobener Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser den Boden entzieht (BGHSt 2, 125; 7, 218 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54][219]; BGH JZ 1952, 281).
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 3 StR 191/55
    Aber sie wird wie im Falle einer aus dem Protokoll ersichtlichen Meinungsverschiedenheit der beiden Urkundspersonen beseitigt, und das Revisionsgericht hat die betreffende Tatsache selbst festzustellen (BGHSt 4, 364; RGSt 57, 394).
  • BGH, 25.01.1955 - 3 StR 552/54
    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 3 StR 191/55
    In Übereinstimmung mit der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 43, 1; 63, 408)vertritt der Senat die Ansicht, daß die Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls durch übereinstimmende Erklärung beider Urkundspersonen vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf, wenn sie erst nach erhobener Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser den Boden entzieht (BGHSt 2, 125; 7, 218 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54][219]; BGH JZ 1952, 281).
  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 3 StR 191/55
    In Übereinstimmung mit der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 43, 1; 63, 408)vertritt der Senat die Ansicht, daß die Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls durch übereinstimmende Erklärung beider Urkundspersonen vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf, wenn sie erst nach erhobener Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser den Boden entzieht (BGHSt 2, 125; 7, 218 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54][219]; BGH JZ 1952, 281).
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1069/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 3 StR 191/55
    In Übereinstimmung mit der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 43, 1; 63, 408)vertritt der Senat die Ansicht, daß die Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls durch übereinstimmende Erklärung beider Urkundspersonen vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf, wenn sie erst nach erhobener Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser den Boden entzieht (BGHSt 2, 125; 7, 218 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54][219]; BGH JZ 1952, 281).
  • RG, 30.01.1930 - II 655/29

    1. Nach welchen Grundsätzen ist festzustellen, was der Angeklagte unter Beweis

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 3 StR 191/55
    In Übereinstimmung mit der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 43, 1; 63, 408)vertritt der Senat die Ansicht, daß die Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls durch übereinstimmende Erklärung beider Urkundspersonen vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf, wenn sie erst nach erhobener Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser den Boden entzieht (BGHSt 2, 125; 7, 218 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54][219]; BGH JZ 1952, 281).
  • RG, 13.10.1909 - II 312/09

    Ist die Berichtigung eines Hauptverhandlungsprotokolls vom Revisionsgerichte zu

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 3 StR 191/55
    In Übereinstimmung mit der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 43, 1; 63, 408)vertritt der Senat die Ansicht, daß die Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls durch übereinstimmende Erklärung beider Urkundspersonen vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf, wenn sie erst nach erhobener Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser den Boden entzieht (BGHSt 2, 125; 7, 218 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54][219]; BGH JZ 1952, 281).
  • RG, 30.10.1923 - I 562/23

    1. Entzieht der von einer der beiden Urkundspersonen erklärte Widerruf einer im

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 3 StR 191/55
    Aber sie wird wie im Falle einer aus dem Protokoll ersichtlichen Meinungsverschiedenheit der beiden Urkundspersonen beseitigt, und das Revisionsgericht hat die betreffende Tatsache selbst festzustellen (BGHSt 4, 364; RGSt 57, 394).
  • BGH, 06.05.1970 - 3 StR 45/70

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verfahrensrüge wegen nichterfolgtem

    Die nach Erhebung der Verfahrensrüge zu dem Inhalt des Hinweises abgegebenen dienstlichen Erklärungen des Vorsitzenden und der beisitzenden Richter dürfen nicht berücksichtigt werden (BGH 3 StR 191/55 vom 7. Juli 1955 im Anschluß an BGHSt 2, 125; 7, 218, 219) [BGH 24.02.1955 - 3 StR 543/54].
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