Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1966 - Ia ZB 9/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,4375
BGH, 07.07.1966 - Ia ZB 9/66 (https://dejure.org/1966,4375)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1966 - Ia ZB 9/66 (https://dejure.org/1966,4375)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1966 - Ia ZB 9/66 (https://dejure.org/1966,4375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,4375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfahren und Vorrichtung zum automatischen Spritzpressen härtbarer Formmassen - Recht auf Einsichtnahme in die auf Patentanmeldungen bezüglichen Akten des Deutschen Patentamts - Berücksichtigung der für die Akten des Patentgerichts geltenden Regelung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BGH, 07.07.1966 - Ia ZB 9/66
    Auch die Bestimmungen in § 24 Abs. 3 Satz 2 und 3 PatG haben, wie das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß 1 BvR 37/63 vom 10. Juni 1964 (GRUR 1964, 554 bei B II 1) bemerkt hat, den Gehalt einer die widerstreitenden Interessen der Beteiligten gegeneinander abgrenzenden, also materiellrechtlichen Regelung, obwohl sie eich nicht wie zivilrechtliche Normen unmittelbar an gleichberechtigte Rechtsträger, sondern an das Patentamt wenden, dem sie Weisungen für die Offenlegung der in seinen Händen befindlichen Unterlagen geben.

    Solange eine Patentanmeldung noch nicht bekanntgemacht ist und ihr Gegenstand daher auch noch nicht den durch die Bekanntmachung der Anmeldung begründeten einstweiligen Schutz des § 30 Abs. 1. Satz 2 PatG genießt, sind die Anmeldung selbst und die bei der Prüfung der Anmeldung durch das Patentamt erwachsenden Vorgänge grundsätzlich vor Dritten geheimzuhalten (vgl. dazu auch die Ausführungen in der zu § 55 PatG ergangenen Entscheidung des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in BGHZ 13, 210, 214 [BGH 04.05.1954 - I ZR 149/52] "Prallmühle I" und die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem bereits erwähnten Beschluß vom 10. Juni 1964 - GRUR 1964, 554 - bei B II 1 und 3b).

  • BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Durchschnittswerten als

    Auszug aus BGH, 07.07.1966 - Ia ZB 9/66
    Daß auch eine Ermächtigungsvorschrift der Auslegung bedürftig und fähig sein kann und daß für ihre Interpretation die allgemeinen Auslegungsgrundsätze gelten, also der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften, das Ziel der gesetzlichen Regelung insgesamt und - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - auch die Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen (z.B. BVerfGE 8, 274, 307; 15, 153, 160 [BVerfG 27.11.1962 - 2 BvL 13/61]/61).
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63

    Akteneinsicht in Patentsachen

    Auszug aus BGH, 07.07.1966 - Ia ZB 9/66
    Wenn nunmehr in den durch das Sechste Überleitungsgesetz vom 23. März 1961 eingefügten Sätzen 2 und 3 des § 24 Abs. 3 PatG neuer Fassung die Gewährung der Einsicht in die Akten bekanntgemachter Patentanmeldungen und erteilter Patente gesetzlich geregelt ist, so ist das doch, wie der erkennende Senat bereits in dem Beschluß vom 26. Mai 1964 (BGHZ 42, 19, 22 [BGH 26.05.1964 - Ia ZB 233/63]/23 "Akteneinsicht I") angedeutet und der 4. Senat des Bundespatentgerichts in dem genannten Beschluß vom 22. Harz 1965 (BPatGerE 6, 171, 175/76) zutreffend näher ausgeführt hat, nicht als eine abschließende Regelung der Akteneinsicht in die Akten und Unterlagen des Deutschen Patentamts anzusehen.
  • BGH, 04.05.1954 - I ZR 149/52

    Patentberühmung

    Auszug aus BGH, 07.07.1966 - Ia ZB 9/66
    Solange eine Patentanmeldung noch nicht bekanntgemacht ist und ihr Gegenstand daher auch noch nicht den durch die Bekanntmachung der Anmeldung begründeten einstweiligen Schutz des § 30 Abs. 1. Satz 2 PatG genießt, sind die Anmeldung selbst und die bei der Prüfung der Anmeldung durch das Patentamt erwachsenden Vorgänge grundsätzlich vor Dritten geheimzuhalten (vgl. dazu auch die Ausführungen in der zu § 55 PatG ergangenen Entscheidung des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in BGHZ 13, 210, 214 [BGH 04.05.1954 - I ZR 149/52] "Prallmühle I" und die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem bereits erwähnten Beschluß vom 10. Juni 1964 - GRUR 1964, 554 - bei B II 1 und 3b).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 07.07.1966 - Ia ZB 9/66
    Daß auch eine Ermächtigungsvorschrift der Auslegung bedürftig und fähig sein kann und daß für ihre Interpretation die allgemeinen Auslegungsgrundsätze gelten, also der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften, das Ziel der gesetzlichen Regelung insgesamt und - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - auch die Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen (z.B. BVerfGE 8, 274, 307; 15, 153, 160 [BVerfG 27.11.1962 - 2 BvL 13/61]/61).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht