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   BGH, 07.07.1976 - StB 11/74   

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BGH, 07.07.1976 - StB 11/74 (https://dejure.org/1976,13799)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1976 - StB 11/74 (https://dejure.org/1976,13799)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1976 - StB 11/74 (https://dejure.org/1976,13799)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 59
  • MDR 1976, 857
  • JR 1977, 217
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 28.06.1974 - 1 W 688/73
    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Vielmehr muß er darlegen, warum er die Tat in der Hauptverhandlung der Wahrheit zuwider zugab und weshalb er das Geständnis nunmehr widerruft (OLG Celle GA 1967, 284, 285; OLG Köln a.a.O.; OLG Bremen NJW 1952, 678; zustimmend OLG Hamburg OLGSt § 359 S. 19; für den Wechsel der Einlassung KG JR 1975, 166).

    Die vom Schrifttum gelegentlich (vgl. z.B. Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 368 Anm. 2 und Peters, JR 1975, 166) empfohlene entsprechende Anwendung des § 244 StPO wird der unterschiedlichen Ausgangslage nicht gerecht.

  • BGH, 16.10.1952 - 5 StR 330/52
    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Die Vorschrift greift nicht ein, wenn der Beamte oder Richter nach außen hin zuständig ist, die betreffenden Amtshandlungen vorzunehmen (vgl. BGHSt 3, 241, 244; RGSt 58, 173, 176).
  • BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Das Wiederaufnahmegericht muß im Zulassungsverfahren zunächst davon ausgehen, daß die beantragte Beweisaufnahme das vom Verurteilten behauptete Ergebnis haben werde (vgl. BGHSt 17, 303, 304); auf dieser Grundlage hat es zu fragen, ob der Verurteilte bei einem solchen Ergebnis vom Standpunkt des früheren Tatrichters freigesprochen oder nach einem milderen Gesetz verurteilt worden wäre.
  • BGH, 18.12.1958 - 9 StE 3/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Der Senat hat die Einlassung Dr. ... - nach abermaliger Vernehmung des Verurteilten als Zeugen - als glaubhaft angesehen (Urteil vom 18. Dezember 1958 - 9 StE 3/58 - S. 20, 21).
  • OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 288/13

    Zum Begriff des neuen Beweismittels im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO

    Der Verurteilte muss in diesem Fall darlegen, unter welchen Umständen und mit welcher Begründung der Zeuge früher andere Angaben gemacht hat und weshalb nunmehr ein Wechsel seiner Aussage zugunsten des Beschwerdeführers zu erwarten ist (Vgl. BVerfG NJW 1994, 510; BGH NJW 1977, 59; SenE v. 27.12.1962 - 2 Ws 446/62 = NJW 1963, 967; OLG Hamm NStZ 1981, 155; KG Berlin Beschl. v. 29.11.1995 - 4 Ws 227/95 = BeckRS 2012, 23017, OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 179; OLG Rostock NStZ 2007, 357).
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Nach allem sind die angeführten Beweismittel unter Berücksichtigung der in Betracht kommenden Anknüpfungstatsachen nicht im Sinne des § 368 StPO geeignet, die behauptete neue Tatsache nachzuweisen (vgl. auch BGH JR 1977, 217, 218).

    Das Beweismittel ist bereits im Zulassungsverfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen, ohne daß in entsprechender Anwendung des § 244 StPO der Wiederaufnahmeantrag wie ein "nachgeschobener Beweisantrag" behandelt werden kann (BGHSt 17, 303, 304; BGH JR 1977, 217; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 496; Meyer-Goßner in KK § 368 Rdn. 5).

  • LG Landau/Pfalz, 28.08.2007 - 7606 Js 10865/07

    Strafverfahren: Wiederaufnahmeantrag wegen angeblicher Nötigung zu einem

    liehen Prozessverhaltens sei nämlich zu verlangen, dass die Verurteilte ernsthafte Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit des früheren Geständnisse beibringe, die vernünftige Zweifel an der Wahrheit des die Urteilsfeststellungen mittragenden Geständnisses begründete (BGH NJW 1977, 59).

    Dies stellt nach allgemeiner Meinung eine neue Tatsache dar, weil hierzu auch der Wegfall eines Beweismittels ausreicht (BGH NJW 1977, 59; OLG Stuttgart NJW 1999, 375; OLG Hamm NStZ 1981, 55; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, 2007, § 359 Rn 23; Karlsruher Kommentar/ Schmidt, StPO, 5. Auflage, 2003, § 359 Rn 22).

    In Fällen eines widersprüchlichen Prozessverhaltens, wie es beim Widerruf von Geständnissen regelmäßig gegeben ist, trifft den Antragsteller sogar eine erweiterte Darlegungspflicht (BGH NJW 1977, 59; Meyer-Goßner/ aaO, Rn 46; Karlsruher Kommentar, aaO, Rn 22).

    weder dem Gesetz zu entnehmen noch vom historischen Gesetzgeber beabsichtigt gewesen (BGH NJW 1977, 59; Meyer-Goßner, aaO, § 368 Rn 9; Hellebrand, NStZ 2004, 413, 416).

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 1 Ws 211/04

    Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrag nach Strafverurteilung wegen

    Hierzu gehört auch die Anführung eines einleuchtenden Motivs für die behauptete Falschaussage und einer plausiblen, mit den nach Aktenlage erkennbaren Umständen zu vereinbarenden Begründung für die wahrheitswidrige Belastung (vgl. z.B. KG, Beschlüsse vom 05.11.2001, 5 Ws 651/01 und 31.01.2001, 3 Ws 514/00; dass. NJW 1992, 450; BVerfG NJW 1994, 510; BGH NJW 1977, 59; BGHR StPO § 359 neue Tatsachen 5; OLG Köln NStZ 1991, 96 ff.).

    Auch ist das angerufene Gericht dabei nicht auf eine abstrakte Schlüssigkeitsprüfung beschränkt, sondern kann das im Antragsvorbringen benannte neue Beweismittel bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen konkreten Beweiswert - nicht jedoch auf die inhaltliche Richtigkeit - hin überprüfen, soweit dies ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGH NStZ 2000, 218; NJW 1977, 59; BGHSt 17, 303 f. BVerfG, NJW 1995, 2024 f.; StV 2003, S. 225 f.; Senat, Beschluss vom 08.12.2004, 1 Ws 351/04).

    Bei der Prüfung des Beweiswerts dieser Umstände ist das Wiederaufnahmegericht jedoch nicht auf eine abstrakte Schlüssigkeitsprüfung beschränkt, sondern es hat den konkreten Beweiswert seiner Prüfung zugrunde zu legen, denn es kann nicht angehen, eine Beweiserhebung nach § 370 StPO durchzuführen, obwohl deren Durchführung nutzlos (BGH NJW 1977, 59) oder die begehrte Beweiserhebung offensichtlich unbegründet (OLG Düsseldorf VRS 88, 48 ff.) oder ersichtlich aus der Luft gegriffen erscheint (OLG Schleswig SchlHA 2000, 146).

  • LG Stuttgart, 09.06.2008 - 19 Qs 41/08

    Nichteinlegung eines Einspruchs im Bußgeldverfahren: Erweiterte Darlegungslast

    Demgemäß hat die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1977, 59 m. w. N.) stets die benannten Beweismittel schon im Zulassungsverfahren auf ihren Beweiswert geprüft.

    Dasselbe gilt für den Wiederaufnahmevortrag, ein Zeuge, der den Verurteilten in der Hauptverhandlung belastet hatte, werde ihn nunmehr entlasten; auch hier müssen die Gründe für den Sinneswandel des Zeugen in einleuchtender Weise dargelegt werden (OLG Stuttgart a. a. O. unter Bezugnahme auf BGH, NJW 1977, 59; OLG Köln, NStZ 1991, 96 [98]).

  • KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung

    Die Wahrscheinlichkeit bedeutet dabei, daß ernste Gründe für die Beseitigung des Urteils sprechen (vgl. BVerfG NStZ 1995, 43 (44); BGHSt 17, 303; BGH NJW 1977, 59; KG, Beschluß vom 22. März 1995 - 4 Ws 25 und 49/95 - m.w.N.; vgl. zu diesen Grundsätzen insgesamt KG, Beschluß vom 13. Januar 1997 - 4 Ws 219/96 - juris - Senat, Beschlüsse vom 31. Mai 2007 - 2 Ws 206/07 - 28. April 2004 - 5 Ws 171/04 - 5. November 2001 - 5 Ws 651/01 - und 8. März 2000 - 5 Ws 122/00 -).
  • BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93

    Anforderungen an ein Beweismittel für die Wiederaufnahme des Verfahrens

    Das Oberlandesgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß sich die Prüfung, ob ein neues Beweismittel i.S.d. § 359 Nr. 5, § 368 StPO geeignet ist, das angegriffene Urteil zu erschüttern, nicht in einer abstrakten Schlüssigkeitsprüfung erschöpft, sondern ein neues Beweismittel bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen ist, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGHSt 17, 303, 304; BGH NJW 1977, 59 = JR 1977, 217 m. Anm. Peters; BGH, Beschl. vom 13. Januar 1999 - StB 13/98; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 368 Rdn. 23 ff.- Schmidt in KK-StPO 4. Aufl. § 368 Rdn: 9 ff., jew. m.w.Nachw.; vgl. ferner BVerfGE 1995, 2024 f.).
  • KG, 28.02.2005 - 5 Ws 673/04

    Strafprozessrecht: Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil

    Deshalb ist anerkannt, daß der Verurteilte in dem Wiederaufnahmeantrag, in dem er ein früheres Geständnis widerruft, darlegen muß, warum er die Tat in der Hauptverhandlung der Wahrheit zuwider zugegeben hat und weshalb er das Geständnis nunmehr widerruft (vgl. BGH NJW 1977, 59; KG JR 1975, 166 m. Anm. Peters; Krehl in Heidelberger Kommentar, StPO 3. Aufl., § 359 Rdn. 31 m. weit.

    Ergibt sich hiernach eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit des Schuldspruchs, so ist die Eignung des Beweismittels zu bejahen (vgl. BGHSt 17, 303, 304; NStZ 2000, 218; NJW 1977, 59; Meyer/Goßner, § 368 Rdn. 9, 10 m. weit.

  • OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03

    Wiederaufnahmeantrag im Strafverfahren: Notwendige Darlegung der Eignung

    Demgemäss hat die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1977, 59 m.w.N.) stets die benannten Beweismittel schon im Zulassungsverfahren auf ihren Beweiswert geprüft.
  • OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Der Antragsteller muss ein nach Sachlage einleuchtendes und nachvollziehbares Motiv für das behauptete Falschgeständnis darlegen und erklären, weshalb er zunächst die Tat der Wahrheit zuwider eingeräumt hat und aus welchen Gründen er sein damaliges Geständnis nunmehr widerruft ( KG Berlin NStZ 2006, 169, OLG Köln NStZ 1991, 96, BGH in JR 1977, 217, 218; KG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002, - 3 Ws 514/00 - zitiert nach "juris"; Hans OLG Hamburg, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 Ws 25/00 ).

    Dies wäre mit dem Ausnahmecharakter der Rechtskraftdurchbrechung gemäß § 359 StPO nicht vereinbar (vgl. dazu BGH NJW 1977, 59; OLG Hamm, Beschluss v. 12.09.2000 - 2 Ws 232/00 - zitiert nach "juris"; OLG Nürnberg, NStE Nr. 12 zu § 359 StPO).

  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung eines

  • OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
  • OLG Hamm, 09.09.2009 - 3 Ws 311/09

    Zur erweiterten Darlegungspflicht (Alibibeweis) im Wiederaufnahmeverfahren

  • OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 2 Ws 225/03

    Strafverfahren: Unzulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 2 Ws 45/03

    Anforderungen an die Eignung der Beweismittel i.S. von § 359 Nr. 5 StPO

  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 1 Ws 151/07

    Unzulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags bei aus der Luft gegriffenen

  • OLG Celle, 30.08.2007 - 1 Ws 255/07

    Ernst August Prinz von Hannover: Wiederaufnahmeantrag erfolgreich

  • KG, 11.11.1991 - 5 (7) (2) StE 15/56

    Otto John

  • VGH Bayern, 25.05.2023 - 19 ZB 22.2395

    Ausweisung eines US-Amerikaners nach rechtskräftiger Verurteilung wegen schweren

  • OLG Hamm, 10.07.2001 - 3 Ws 209/01

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Wiederaufnahmeverfahren, Voraussetzungen,

  • BGH, 13.01.1999 - StB 13/98

    BGH bestätigt Ablehnung der Wiederaufnahme des Spionageprozesses gegen Karl

  • BGH, 03.05.1988 - KRB 1/88

    Auskunftsperson - Betroffener - Zeugenvernehmung - Beweismittel

  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99

    Wiederaufnahme des Verfahrens, bereits vernommener Zeuge, erhöhte

  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 93/01
  • BVerfG, 27.08.1990 - 2 BvR 781/90

    Willkürverbot im strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren bei zur Verurteilung

  • OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ws 796/99

    Tatbeteiligter Zeuge als neues Beweismittel

  • BGH, 14.06.1995 - StB 8/95

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Verfahrenswiederaufnahme - Widerruf des

  • OLG Düsseldorf, 17.02.1993 - 1 Ws 116/93
  • OLG Düsseldorf, 27.07.1994 - 1 Ws 562/94
  • OLG Bremen, 29.04.1981 - Ws 1/81

    Erforderlichkeit des Vortragens von Tatsachen und Beweismitteln bzgl. der

  • BGH, 22.10.1999 - 2 StE 15/93

    Wiederaufnahme des Verfahrens; Wiederaufnahmeantrag; Schlüssigkeitsprüfung; Neues

  • BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Ablehnungsgesuch von

  • LG Regensburg, 19.06.2009 - 1 Ns 127 Js 27875/08

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach Widerruf einer belastenden

  • OLG Jena, 06.09.2006 - 1 Ws 376/05

    Wiederaufnahme

  • OLG Hamm, 05.06.2000 - 2 Ws 141/00

    Wiederaufnahme des Verfahrens, erforderlicher Vortrag, neue Tatsachen

  • OLG Hamm, 29.10.1998 - 3 Ws 459/98

    Wiederaufnahme, neues Gutachten, ungeeignete Beweismittel, Unzulässigkeit, neue

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