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   BGH, 07.07.1988 - I ZR 47/88   

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https://dejure.org/1988,17869
BGH, 07.07.1988 - I ZR 47/88 (https://dejure.org/1988,17869)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1988 - I ZR 47/88 (https://dejure.org/1988,17869)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1988 - I ZR 47/88 (https://dejure.org/1988,17869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz - Gewährung einer Abwendungsbefugnis nach § 711 Zivilprozessordnung (ZPO) - Vermeidung einer Vollstreckung vor Rechtskraft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.08.1978 - X ZR 17/78

    Einstellung einer Zwangsvollstreckung bei fehlendem Vollstreckungsschutzantrag

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZR 47/88
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz nur in Betracht kommt, wenn entweder die antragstellende Partei bereits vor dem Berufungsgericht einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat oder die Einstellungsgründe erst nach Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht eingetreten sind und vor letzterem daher noch nicht geltend gemacht werden konnten (BGH GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; 1979, 807 - Schlumpfserie; 1980, 329 - Rote Liste I; 1980, 755 - Acrylstern; NJW 1982, 1821; 1983, 455, 456 - Reibebrett; WM 1984, 321).
  • BGH, 26.03.1980 - I ZR 1/80

    Einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung - Abwendung einer

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZR 47/88
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz nur in Betracht kommt, wenn entweder die antragstellende Partei bereits vor dem Berufungsgericht einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat oder die Einstellungsgründe erst nach Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht eingetreten sind und vor letzterem daher noch nicht geltend gemacht werden konnten (BGH GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; 1979, 807 - Schlumpfserie; 1980, 329 - Rote Liste I; 1980, 755 - Acrylstern; NJW 1982, 1821; 1983, 455, 456 - Reibebrett; WM 1984, 321).
  • BGH, 18.02.1982 - VIII ZR 39/82

    Beginn der Frist für den Antrag auf Urteilsergänzung

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZR 47/88
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz nur in Betracht kommt, wenn entweder die antragstellende Partei bereits vor dem Berufungsgericht einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat oder die Einstellungsgründe erst nach Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht eingetreten sind und vor letzterem daher noch nicht geltend gemacht werden konnten (BGH GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; 1979, 807 - Schlumpfserie; 1980, 329 - Rote Liste I; 1980, 755 - Acrylstern; NJW 1982, 1821; 1983, 455, 456 - Reibebrett; WM 1984, 321).
  • BGH, 14.07.1982 - X ZR 10/82

    Zwangsvollstreckung - Einstellung - Vollstreckungsschutz - Revision - Berufung

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZR 47/88
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz nur in Betracht kommt, wenn entweder die antragstellende Partei bereits vor dem Berufungsgericht einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat oder die Einstellungsgründe erst nach Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht eingetreten sind und vor letzterem daher noch nicht geltend gemacht werden konnten (BGH GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; 1979, 807 - Schlumpfserie; 1980, 329 - Rote Liste I; 1980, 755 - Acrylstern; NJW 1982, 1821; 1983, 455, 456 - Reibebrett; WM 1984, 321).
  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei zeitlich begrenzter

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZR 47/88
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz nur in Betracht kommt, wenn entweder die antragstellende Partei bereits vor dem Berufungsgericht einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat oder die Einstellungsgründe erst nach Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht eingetreten sind und vor letzterem daher noch nicht geltend gemacht werden konnten (BGH GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; 1979, 807 - Schlumpfserie; 1980, 329 - Rote Liste I; 1980, 755 - Acrylstern; NJW 1982, 1821; 1983, 455, 456 - Reibebrett; WM 1984, 321).
  • BGH, 11.12.1979 - KZR 25/79

    Voraussetzungen für die Beantragung von Vollstreckungsschutz - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZR 47/88
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz nur in Betracht kommt, wenn entweder die antragstellende Partei bereits vor dem Berufungsgericht einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat oder die Einstellungsgründe erst nach Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht eingetreten sind und vor letzterem daher noch nicht geltend gemacht werden konnten (BGH GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; 1979, 807 - Schlumpfserie; 1980, 329 - Rote Liste I; 1980, 755 - Acrylstern; NJW 1982, 1821; 1983, 455, 456 - Reibebrett; WM 1984, 321).
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