Rechtsprechung
BGH, 07.07.1988 - VII ZB 14/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Verzögerung der Urteilszustellung bei gestelltem Nachsendeantrag - Zustellung - Urteil - Laie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1162
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.09.1990 - V ZB 5/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden bei Versäumung der …
Ob, wie das Berufungsgericht meint, die Prozeßbevollmächtigten der Klägerin an der Versäumung der Berufungsfrist ein Verschulden trifft, weil sie keine Rückfrage gehalten haben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse v. 26. September 1985, VII ZB 14/85, VersR 1986, 36; und v. 7. Juli 1988, VII ZB 14/88, VersR 1988, 1162 ), mag zwar im Hinblick auf den Inhalt des Schreibens vom 16. November 1989 zweifelhaft sein, bedarf hier aber keiner Entscheidung.Insoweit sind an die Erkundigungspflicht einer GmbH, die als kaufmännisch geführtes Unternehmen über eine größere Verwaltung verfügt, strengere Anforderungen zu stellen als an die einer natürlichen Person oder eines Handwerksbetriebs (BGH, Beschlüsse v. 26. September 1985, VII ZB 14/85, VersR 1986, 36; v. 2. März 1988, IVa ZR 218/87, VersR 1988, 835 und v. 7. Juli 1988, VII ZB 14/88, VersR 1988, 1162 ).