Rechtsprechung
BGH, 07.07.1993 - 5 StR 303/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt der Beendigung einer qualifizierten Verletzung von Privatgeheimnissen - Zusammenfall von Vollendung und Beendigung bei einer mittelbaren Falschbeurkundung - Voraussetzungen für die Annahme eines tateinheitlich in Mittäterschaft begangenen Betruges
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 538
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 5 StR 303/93
Bei der Bestechlichkeit stellt sich die Frage nach Vollendung und Beendigung ganz anders, weil die Realisierung des Vorteils selbst ein Tatbestandsmerkmal ist (s. BGHSt 11, 345 ff.).Dann aber lag in dieser einen Abrede eine Bestechlichkeit, die lediglich sukzessiv mit mehreren Zahlungen beendet wurde (s. BGHSt 11, 345 ff.).
- BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95
Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug, …
Die Beendigung der Tat und damit der Beginn der Verjährungsfrist (§ 78a S. 1 StGB ) tritt mit der letzten Annahme von Vorteilen ein, auch wenn der Tatbestand an sich schon mit dem Fordern oder Sichversprechenlassen vollendet ist (vgl. BGHSt 10, 237/243; 11, 345/347; NStZ 1993, 538 ;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78a Rn. 2).