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   BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94   

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https://dejure.org/1994,1237
BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94 (https://dejure.org/1994,1237)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1994 - 1 StR 313/94 (https://dejure.org/1994,1237)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - 1 StR 313/94 (https://dejure.org/1994,1237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen); Subsidiarität des Bereitstellens von Geldmitteln zum unerlaubten Handeltreiben (Bereitstellen von Geldmitteln zum unerlaubten Handeltreiben: Auffangtatbestand); Beihilfe

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Versuchter Erwerb - Verfügungsgewalt - Unerlaubte Handlung - Bereitstellen von Geldmitteln - Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 29a, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 208
  • NJW 1994, 3019
  • MDR 1995, 295
  • NStZ 1995, 140
  • NStZ 1996, 67
  • StV 1995, 25
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91

    Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz -

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94
    Durch diese Vorschrift ist eine Beihilfehandlung - eben das Bereitstellen von Geldmitteln zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - zu einer selbständigen strafbaren Handlung erhoben worden (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 4 Bereitstellen 1 und 2; Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 609).

    Weisen die Feststellungen - wie hier - sämtliche Voraussetzungen eines Schuldspruchs wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus, so besteht Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 4 Bereitstellen 2; vgl. auch Körner aaO Rdn. 619); die Vorschrift tritt als subsidiär zurück.

  • OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85

    Voraussetzungen der strafrechtlichen Verurteilung eines Angeklagten wegen

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94
    4 St 37/84|BGH; 25.08.1983; 2 ARs 262/83">NStZ 1984, 320; OLG Celle MDR 1986, 421).
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93

    Strafbarkeit wegen versuchten Vermittelns eines Vertrags über den Erwerb einer

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94
    Ein Stadium, in dem die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt durch den Vorbesitzer unmittelbar bevorstand, ist bei dem vorliegenden Tatgeschehen nicht erreicht worden (vgl. auch Ruß in LK 10. Aufl. § 259 StGB Rdn. 40 für den Versuch des Verschaffens; BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 1 b Vermitteln 1 für das versuchte Vermitteln des Erwerbs einer Schußwaffe).
  • BGH, 13.09.1988 - 5 StR 382/88

    Täterkreis des § 29 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Zweck und

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94
    Durch diese Vorschrift ist eine Beihilfehandlung - eben das Bereitstellen von Geldmitteln zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - zu einer selbständigen strafbaren Handlung erhoben worden (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 4 Bereitstellen 1 und 2; Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 609).
  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92

    Strafloser Konsum von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94
    Die Verwirklichung des Tatbestandes des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln setzt voraus, daß der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, das heißt in einverständlichem Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer erlangt und die Verfügungsgewalt ausüben kann (vgl. Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 515 m.w.Nachw.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 2; BayObLG …
  • OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Erwerb und Besitz einerseits und

    a) Erwerb im Sinne des § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG setzt voraus, dass der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Weg, d.h. im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer durch ein Rechtsgeschäft erlangt hat und die Verfügungsgewalt ausüben kann (vgl. BGHSt 40, 208, 209; Körner, a.a.O., Rdn. 1276; Weber, a.a.O., § 29 Rdn. 711).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07

    Begriff des Bereitstellens von Geldmitteln

    Durch diese Vorschrift, welche nach den Vorstellungen des Gesetzgebers dem Zweck dienen soll, Drahtzieher und Finanziers des illegalen Rauschgifthandels, die, ohne selbst aktiv in Erscheinung zu treten, den illegalen Verkehr mit zusätzlichen Geldmitteln versorgen, als Täter zu bestrafen (vgl. BT-Drucks. 12/3533 S. 17 f; BT-Drucks. 8/3551 S. 36), ist eine Beihilfehandlung zu einer selbstständigen strafbaren Handlung erhoben worden (vgl. BGH NStZ 1995, 140, 141 insoweit in BGHSt 40, 208 nicht abgedruckt; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 4 Bereitstellen 1; Kotz in MünchKomm StGB § 29 BtMG Rdnr. 1362; Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rdnr. 1525; BT-Drucks. 12/3533 S. 18).

    Es handelt sich um einen Auffangtatbestand, der sicherstellen soll, dass die Versorgung des illegalen Rauschgiftverkehrs mit zusätzlichen Geldmitteln auch dann strafrechtlich geahndet werden kann, wenn die Haupttat nicht begangen oder nicht versucht wird oder sonst die Voraussetzungen eines Schuldspruchs wegen Beihilfe zu einer der in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 BtMG bezeichneten rechtswidrigen Taten nicht nachgewiesen werden können (vgl. BGH NStZ 1995, 140, 141; Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rdnr. 1312, 1321; Körner aaO Rdnr. 1525, 1531).

    Auf der Grundlage der vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Feststellungen kommt - wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat - weder eine Bestrafung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33; BGH StV 1985, 235; StV 1992, 65; Rahlfs in MünchKomm StGB § 29 BtMG Rdnr. 324), noch wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 40, 208) in Betracht.

  • BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21

    Unmittelbares Ansetzen zum Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe

    Da der Tatbestand den Erwerb der tatsächlichen Gewalt über die Kriegswaffe erfasst, ist hierauf, nicht auf etwaige Vertragsverhandlungen als maßgeblicher Bezugspunkt abzustellen (vgl. entsprechend zum Betäubungsmittelerwerb BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - 1 StR 313/94, BGHSt 40, 208, 209).
  • BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02

    Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Der Fall unterscheidet sich wesentlich von dem dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1994 (BGHSt 40, 208, 210) zugrundeliegenden Sachverhalt.
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 416/21

    Erwerb von Betäubungsmitteln bei Postversand (Verfügungsgewalt; Versuch;

    Der Erwerb von Betäubungsmitteln setzt voraus, dass der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel in einverständlichem Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer erlangt und die Verfügungsgewalt darüber ausüben kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - 1 StR 313/94, BGHSt 40, 208, 209; BeckOK BtMG/Bohnen/Schmidt, 13. Ed., § 29 Rn. 380 mwN).
  • BGH, 13.10.2005 - 1 StR 429/05

    Kein versuchter Erwerb bei noch nicht angekommenen BtM

    Insoweit liegt weder vollendeter noch versuchter Erwerb vor (vgl. BGHSt 40, 208), sodass der Angeklagte hier allein den Verbrechenstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erfüllt hat.
  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 3 Ws 1221/04

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Unwirksamkeit der

    Hier trägt schon der Gesetzeszweck des § 305 S. 1 StPO, der Verzögerungen vermeiden und verhindern soll, dass das Beschwerdegericht unzulässig in die Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts eingreift (vgl. Senat, StV 2004, 362 = NStZ-RR 2004, 177 L; OLG Brandenburg, NStZ 1996, 67; OLG Stuttgart, NJW 1996, 1908) den Ausschluss der Beschwerde nicht (Frisch ebenda).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96

    Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung

    Der Begriff des Handeltreibens im Sinne von §§ 29 ff. BtMG wird zwar von der Rechtsprechung weit ausgelegt, doch hat der Angeklagte hier noch nicht zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar angesetzt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1984 - 1 StR 318/84 und BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - 2 StR 201/86; vgl. auch zum versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln BGHSt 40, 208 ff.).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 376/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Selbst wenn der Angeklagte einen Teil des Kokains für den Eigenkonsum vorgesehen haben sollte, käme daneben eine tateinheitliche Verurteilung wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 BtMG) nicht in Betracht, weil nach den Feststellungen lediglich ein Termin zur Übergabe des Kokains mit dem Veräußerer vereinbart war, das Treffen mit diesem aber wegen dessen vorheriger Festnahme und der Sicherstellung des Kokains nicht mehr zustande kam (vgl. BGHSt 40, 208 ff.).
  • BGH, 08.02.1995 - 2 StR 739/94

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Gesetzeseinheit - Bereitstellung von

    Die Bestimmung enthält einen Auffangtatbestand, der zurücktritt, wo sich das Bereitstellen von Geldmitteln für ein bestimmtes Rauschgiftgeschäft als strafbare Beteiligung am dadurch begangenen Delikt des Handeltreibens erweist (Gesetzeskonkurrenz); dies gilt - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGHSt 40, 208 = StV 1995, 25) - im Verhältnis zur Beihilfe, muß aber auch und erst recht gelten, wenn sich die Finanzierung des Rauschgiftgeschäfts für den oder die Geldgeber als mittäterschaftliches Handeltreiben darstellt.
  • BGH, 30.10.2013 - 2 StR 182/13

    Teilweise Einstellung

  • BGH, 17.07.2002 - 2 AR 77/02

    Sofortige Beschwerde - Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit - Gerichtsstand -

  • LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22

    Strafbefehlsverfahren: Hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten

  • OLG Nürnberg, 06.05.2005 - 2 St OLG Ss 62/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit, Erwerb teile zum Handeltreiben,

  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

  • BayObLG, 04.03.1996 - 4St RR 55/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Versuchter unerlaubter Erwerb, Beihilfe zum

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