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   BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97   

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https://dejure.org/1997,3363
BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97 (https://dejure.org/1997,3363)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1997 - 5 StR 17/97 (https://dejure.org/1997,3363)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1997 - 5 StR 17/97 (https://dejure.org/1997,3363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages mangels Bedeutung - Ausschöpfung sämtlicher Beweisthemen mit dem Beweisbeschluss - Verfahrensfehlerhaftigkeit einer telefonischen Auskunftseinholung durch den Vorsitzenden - Formanforderungen an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 72; GVG § 185

  • rechtsportal.de

    StPO § 244, § 72 ; GVG § 185

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1087 (Ls.)
  • NStZ 1998, 158
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.12.1964 - 1 StR 509/64

    Übersetzung eines Kassibers - Verhandlungsdolmetscher als Sachverständiger -

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Dies ist Aufgabe eines Sachverständigen (BGHSt 1, 4, 6 [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50]; BGH NJW 1965, 643).

    Dadurch daß das Landgericht den anwesenden Dolmetscher für die Übersetzung zu Rate zog, bediente es sich des Dolmetschers als Sachverständigen, auch wenn es sich dessen unter Umständen nicht bewußt war, da sich Sachverständigen- und Dolmetschertätigkeit nicht ausschließen (BGH NJW 1965, 643).

    Daß der Dolmetscher als Sachverständiger unvereidigt geblieben ist - die Berufung auf den allgemeinen Dolmetschereid bezog sich nur auf seine Dolmetschertätigkeit und nicht auf seine Mitwirkung als Sachverständiger (BGH NJW 1965, 643) -, stellt für sich alleine keinen Verfahrensfehler dar, weil dies nach § 79 Abs. 1 Satz 1 StPO die Regel darstellt.

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel enthaltenen Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht auf Grund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Formerfordernis 1 und letztes Wort 1; Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 39).

    (BGHSt 3, 213, 214; BGH NStZ 1986, 519, 520).

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht ist nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sie nur die Tatsache bezeichnet, die nach Auffassung des Beschwerdeführers nicht genügend erforscht ist; vielmehr ist weiter anzugeben, auf welchem Wege das Gericht die erstrebte weitere Aufklärung hätte versuchen, insbesondere welche anderen Beweismittel es zur weiteren Erforschung der Wahrheit hätte benützen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kind - Frage der Vereidigung des

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Verfahrensfehlerhaft war es jedoch, daß das Landgericht über die Frage der Vereidigung keine Entscheidung getroffen hat (anders BGHSt 21, 227, 228, wo allerdings in der Begründung darauf abgestellt ist, es könne davon ausgegangen werden, daß dem Richter § 79 StPO bekannt sei; das setzt aber voraus, daß das Gericht überhaupt erkennt, jemanden als Sachverständigen zu vernehmen).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel enthaltenen Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht auf Grund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Formerfordernis 1 und letztes Wort 1; Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 39).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel enthaltenen Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht auf Grund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Formerfordernis 1 und letztes Wort 1; Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 39).
  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Verwertung des über das

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Zwar muß sich der Tatrichter dann an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen, er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 1997 - 1 StR 629/96 - Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    (BGHSt 3, 213, 214; BGH NStZ 1986, 519, 520).
  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96

    Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Zwar muß sich der Tatrichter dann an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen, er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 1997 - 1 StR 629/96 - Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96

    Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Zwar muß sich der Tatrichter dann an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen, er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 1997 - 1 StR 629/96 - Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 572/92

    Unbegründetheit einer Revision aufgrund mangelnden Rechtsfehlers - Einordnung

  • BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags

  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81

    Versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Beeinträchtigung der

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss

    Zudem handelt es sich bei § 57 StPO lediglich um eine Ordnungsvorschrift, die dem Schutz des Zeugen dient und den Rechtskreis des Angeklagten nicht berührt, sodass auf das Unterbleiben der Belehrung eine Revision nicht gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 5 StR 329/21 Rn. 15 und vom 19. Dezember 2001 - 3 StR 427/01 Rn. 4; Urteile vom 27. November 1968 - 3 StR 282/68 Rn. 4 und vom 7. Juli 1997 - 5 StR 17/97 Rn. 18; je mwN).
  • BGH, 05.07.2023 - 4 StR 33/23

    Vorsätzlicher unerlaubter Besitz einer Schusswaffe in Tateinheit mit

    Ein Verstoß gegen § 72, § 57 StPO begründet die Revision nicht, weil § 57 StPO nur eine Ordnungsvorschrift ist, die allein dem Schutz des Zeugen beziehungsweise des Sachverständigen, nicht den Belangen des Angeklagten dient (BGH, Urteil vom 7. Juli 1997 - 5 StR 17/97, NStZ 1998, 158, 159).
  • KG, 03.04.2014 - 1 Ws 65/13

    Dolmetschervergütung: Stundensatz bei Tätigkeit als Sprachsachverständiger

    Dadurch ist er vom Sprachsachverständigen zu unterscheiden, dessen Aufgabe darin besteht, außerhalb des Prozessverkehrs abgegebene fremdsprachliche Äußerungen zu übersetzen (vgl. BGH NStZ 1998, 158 f.; BGHSt 43, 36 ff. m.w.N.; so im Übrigen schon BGH NJW 1965, 643; BGHSt 1, 4 ff.; Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO 25. Auflage, § 100a Rdnr. 77; Nack in: KK StPO 6. Auflage, § 100a Rdnr. 52; Kissel/Meyer, GVG 6. Aufl., § 185 Rdnr. 1; Zöller ZPO 28. Aufl., § 189 GVG Rdnr. 3).
  • KG, 15.02.2011 - 1 Ws 2/11

    Dolmetscherhonorar: Übersetzung verschiedener Telefongespräche aus

    Dadurch ist er vom Sachverständigen zu unterscheiden, dessen Aufgabe darin besteht, außerhalb des Prozessverkehrs abgegebene fremdsprachliche Äußerungen zu übersetzen (vgl. BGH NStZ 1998, 158 f.; BGHSt 43, 36 ff. m.w.N.; so im Übrigen schon BGH NJW 1965, 643; BGHSt 1, 4 ff.; Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO 25. Auflage, § 100a Rdnr. 77; Nack in: KK StPO 6. Auflage, § 100a Rdnr. 52; Kissel/Meyer, GVG 6. Aufl., § 185 Rdnr. 1; Zöller ZPO 28. Aufl., § 189 GVG Rdnr. 3).
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