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   BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97   

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BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97 (https://dejure.org/1998,630)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1998 - XI ZR 375/97 (https://dejure.org/1998,630)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - XI ZR 375/97 (https://dejure.org/1998,630)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsvertrag - Kreditinstitut und Dritter - Bankbescheinung - Bewußtsein der erheblichen Bedeutung - Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen - Haftung einer Bank - Unrichtige Auskünfte - Angestellter

  • Judicialis

    BGB § 676

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 676
    Dritthaftung aus Vertrag bei auch drittbestimmter Bankbescheinigung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 676
    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen einem Kreditinstitut und einem Dritten; Haftung der Bank für unrichtige Auskünfte eines Angestellten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 211 (Ls.)
  • NJW-RR 1998, 1343
  • ZIP 1998, 1434
  • MDR 1998, 1235
  • VersR 1998, 1244
  • WM 1998, 1771
  • BB 1998, 1711
  • DB 1998, 1858
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.1976 - VI ZR 21/74

    Klage gegen eine Bank auf Schadensersatz infolge falscher Bankauskunft - Vornahme

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97
    a) Zwischen dem Kreditinstitut und dem Dritten kommt mit der Vorlage einer solchen Bescheinigung ein Auskunftsvertrag zustande, wenn die dem Kunden zur Verfügung gestellte Bescheinigung (auch) für den Dritten bestimmt und der Bank oder Sparkasse bewußt ist, daß sie für ihn von erheblicher Bedeutung sein und er sie unter Umständen zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen werde (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1976 - VI ZR 21/74, WM 1976, 498, 499 m.w.Nachw.; Senatsurteil vom 16. Oktober 1990 - XI ZR 165/88, WM 1990, 1990, 1991).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 39/89

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen einer Bank und einer

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97
    Der Auskunftsempfänger darf alsdann darauf vertrauen, daß der Angestellte eine für diese Tätigkeit ausreichende Vollmacht besitzt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1955 - VI ZR 227/53, WM 1955, 230, 233; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1972 - II ZR 132/71, WM 1973, 635; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1989 - XI ZR 39/89, WM 1989, 1836, 1837).
  • BGH, 09.07.1984 - II ZR 193/83

    Haftung von Mitgliedern eines Bankenkonsortiums für irreführende und

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97
    Im Bereich der Vertrauenshaftung ist dem Geschäftsherrn eine schädigende Handlung schon dann zuzurechnen, wenn der Handelnde sie im Zusammenhang mit einer Tätigkeit begeht, mit der er betraut worden und die ihrem Inhalt nach geeignet ist, die Vertrauenshaftung des Geschäftsherrn zu begründen (BGH, Urteil vom 9. Juli 1984 - II ZR 193/83, WM 1984, 1017, 1018).
  • BGH, 12.02.1979 - II ZR 177/77

    Bindungswirkung von Feststellungen im Tatbestand des Berufungsurteils - Haftung

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Kreditinstitut, das einem Kunden durch Ausstellung einer unrichtigen Bescheinigung die Möglichkeit eröffnet, Dritte durch bestimmungsgemäße Vorlage der Bescheinigung zu einer Vermögensdisposition zu veranlassen, wegen schuldhafter Erteilung einer falschen Auskunft auf Schadensersatz haften (BGH, Urteil vom 12. Februar 1979 - II ZR 177/77, WM 1979, 548, 549 f.; Senatsbeschluß vom 27. Januar 1998 - XI ZR 145/97, WM 1998, 592 f.).
  • BGH, 27.01.1998 - XI ZR 145/97

    Bestätigung des Eingangs eines Überweisungsauftrages

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Kreditinstitut, das einem Kunden durch Ausstellung einer unrichtigen Bescheinigung die Möglichkeit eröffnet, Dritte durch bestimmungsgemäße Vorlage der Bescheinigung zu einer Vermögensdisposition zu veranlassen, wegen schuldhafter Erteilung einer falschen Auskunft auf Schadensersatz haften (BGH, Urteil vom 12. Februar 1979 - II ZR 177/77, WM 1979, 548, 549 f.; Senatsbeschluß vom 27. Januar 1998 - XI ZR 145/97, WM 1998, 592 f.).
  • BGH, 21.12.1972 - II ZR 132/71

    Voraussetzungen des Anspruchs auf die Erteilung von Auskünften gegenüber einer

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97
    Der Auskunftsempfänger darf alsdann darauf vertrauen, daß der Angestellte eine für diese Tätigkeit ausreichende Vollmacht besitzt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1955 - VI ZR 227/53, WM 1955, 230, 233; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1972 - II ZR 132/71, WM 1973, 635; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1989 - XI ZR 39/89, WM 1989, 1836, 1837).
  • BGH, 16.10.1990 - XI ZR 165/88

    Zustandekommen eines stillschweigenden Auskunftsvertrages aufgrund Erkundigung

    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97
    a) Zwischen dem Kreditinstitut und dem Dritten kommt mit der Vorlage einer solchen Bescheinigung ein Auskunftsvertrag zustande, wenn die dem Kunden zur Verfügung gestellte Bescheinigung (auch) für den Dritten bestimmt und der Bank oder Sparkasse bewußt ist, daß sie für ihn von erheblicher Bedeutung sein und er sie unter Umständen zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen werde (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1976 - VI ZR 21/74, WM 1976, 498, 499 m.w.Nachw.; Senatsurteil vom 16. Oktober 1990 - XI ZR 165/88, WM 1990, 1990, 1991).
  • BGH, 05.01.1955 - VI ZR 227/53
    Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97
    Der Auskunftsempfänger darf alsdann darauf vertrauen, daß der Angestellte eine für diese Tätigkeit ausreichende Vollmacht besitzt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1955 - VI ZR 227/53, WM 1955, 230, 233; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1972 - II ZR 132/71, WM 1973, 635; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1989 - XI ZR 39/89, WM 1989, 1836, 1837).
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01

    Umfang der Informationspflichten eines Anlagevermittlers bei der Vermittlung

    An einem solchen Zusammenhang kann vorliegend kein Zweifel bestehen (vgl. insoweit auch BGH, NJW-RR 1998, 1343).

    Bei einer - wie hier - festgestellten Aufklärungspflichtverletzung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine tatsächliche Vermutung bzw. der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sich der Geschädigte "aufklärungsrichtig" verhalten hätte (vgl. nur auch BGH NJW-RR 1998, 1343; siehe auch Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl. 2003, § 280 Rn. 39 mit umfass. Nw.).

  • BGH, 29.01.2009 - III ZR 74/08

    Voraussetzungen einer Informationspflicht über Unrichtigkeiten des im Vertrieb

    Dies ist etwa für die Kreditauskunft einer Bank und die Bestätigung eines Lebensversicherungsunternehmens angenommen worden, die sich an noch unbekannte Personen richteten, die als Darlehensgeber für ein Projekt in Betracht kamen (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - XI ZR 375/97 - NJW-RR 1998, 1343, 1344), hingegen in einem Fall verneint worden, in dem ein Vertriebsbeauftragter Werbeunterlagen verwendet hatte, in denen der in Anspruch genommene Beklagte als erfolgreicher Unternehmer dargestellt wurde.
  • BGH, 05.12.2000 - XI ZR 340/99

    Umfang und Richtigkeit einer Bankauskunft

    Nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen - auch die Kläger sehen das nicht anders - hat Gr. der B.-Bank keine Auskunft abverlangt, die ihm oder der D. als Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen hätte dienen sollen (vgl. Senatsurteile BGHZ 133, 36, 42 und vom 7. Juli 1998 - XI ZR 375/97, WM 1998, 1771).

    Zwischen dem Kreditinstitut und dem Dritten kommt mit der Vorlage einer solchen Bescheinigung ein Auskunftsvertrag zustande, wenn die dem Kunden zur Verfügung gestellte Bescheinigung für den Dritten bestimmt und der Bank bewußt ist, daß sie für ihn von erheblicher Bedeutung sein und er sie unter Umständen zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen werde (BGHZ 133, 36, 42; Senatsurteil vom 7. Juli 1998 aaO S. 1771 f., jeweils m.w.Nachw.).

  • OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 5/01

    Haftung eines Anlageberatungsunternehmens für die Verletzung vorvertraglicher

    An einem solchen Zusammenhang kann vorliegend kein Zweifel bestehen (vgl. insoweit auch BGH, NJW-RR 1998, 1343).

    Bei einer - wie hier - festgestellten Aufklärungspflichtverletzung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine tatsächliche Vermutung bzw. der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sich der Geschädigte "aufklärungsrichtig" verhalten hätte (vgl. nur auch BGH NJW-RR 1998, 1343; siehe auch Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl. 2003, § 280 Rn. 39 mit umfass. Nw.).

  • BGH, 25.06.2009 - III ZR 222/08

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Prospekt eines Medienfonds;

    Dies ist etwa für die Kreditauskunft einer Bank und die Bestätigung eines Lebensversicherungsunternehmens angenommen worden, die sich an noch unbekannte Personen richteten, die als Darlehensgeber für ein Projekt in Betracht kamen (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - XI ZR 375/97 - NJW-RR 1998, 1343, 1344) , hingegen in einem Fall verneint worden, in dem ein Vertriebsbeauftragter Werbeunterlagen verwendet hatte, in denen der in Anspruch genommene Beklagte als erfolgreicher Unternehmer dargestellt wurde.
  • BGH, 25.06.2009 - III ZR 223/08

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Prospekt eines Medienfonds;

    Dies ist etwa für die Kreditauskunft einer Bank und die Bestätigung eines Lebensversicherungsunternehmens angenommen worden, die sich an noch unbekannte Personen richteten, die als Darlehensgeber für ein Projekt in Betracht kamen (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - XI ZR 375/97 - NJW-RR 1998, 1343, 1344), hingegen in einem Fall verneint worden, in dem ein Vertriebsbeauftragter Werbeunterlagen verwendet hatte, in denen der in Anspruch genommene Beklagte als erfolgreicher Unternehmer dargestellt wurde.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 18 U 22/07

    Auskunftsvertrag: Haftung einer Gründungskommanditistin im Zusammenhang mit einer

    Voraussetzung ist lediglich, dass die Auskünfte an den Empfänger gerichtet sind oder dieser sie jedenfalls mit Wissen des die Auskunft Erteilenden erhält und der Empfänger einem bestimmbaren, überschaubaren Personenkreis entstammt, dessen Vertrauen der die Auskunft Erteilende in Anspruch nimmt (BGH, Az.: II ZR 85/68, NJW 1970, 1737; Az.: IV a ZR 237/83, VersR 1986, 35; Az.: II ZR 177/77, NJW 1979, 1595; Az.: XI ZR 375/97, NJW-RR 1998, 1343).

    Dabei kann dahinstehen, ob das Fehlen der Vertretungsmacht einer sekundärvertraglichen Haftung der Beklagten überhaupt entgegenstehen würde (siehe dazu BGH, Az.: XI ZR 375/97, NJW-RR 1998, 1343 [juris, Rd.12 ff]).

  • KG, 28.10.2004 - 12 U 237/00

    Bankenhaftung: Annahme eines stillschweigenden Auskunftsvertrages; Haftung der

    Entscheidend ist, ob nach den Gesamtumständen beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH WM 1985, 1531, 1532; 1988, 1828, 1829; 1989, 1836, 1837; 1990, 1990, 1991; NJW 1992, 2080, 2082; 1992, 3167, 3168; NJW-RR 1998, 1343, 1344 = WM 1998, 1771/1772; ZIP 1999, 275).

    Der Auskunftsempfänger darf darauf vertrauen, dass der Angestellte eine für diese Tätigkeit ausreichende Vollmacht besitzt (BGH NJW-RR 1998, 1343, 1344 = WM 1998, 1771, 1772; vgl. auch BGH WM 1989, 1836, 1837).

  • BGH, 29.01.2009 - III ZR 100/08

    Voraussetzungen der Vertrauenshaftung der Bank eines Medienfonds

    Dies ist etwa für die Kreditauskunft einer Bank und die Bestätigung eines Lebensversicherungsunternehmens angenommen worden, die sich an noch unbekannte Personen richteten, die als Darlehensgeber für ein Projekt in Betracht kamen (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - XI ZR 375/97 - NJW-RR 1998, 1343, 1344), hingegen in einem Fall verneint worden, in dem ein Vertriebsbeauftragter Werbeunterlagen verwendet hatte, in denen der in Anspruch genommene Beklagte als erfolgreicher Unternehmer dargestellt wurde.
  • BGH, 29.01.2009 - III ZR 99/08

    Voraussetzungen der Vertrauenshaftung der Bank eines Medienfonds

    Dies ist etwa für die Kreditauskunft einer Bank und die Bestätigung eines Lebensversicherungsunternehmens angenommen worden, die sich an noch unbekannte Personen richteten, die als Darlehensgeber für ein Projekt in Betracht kamen (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - XI ZR 375/97 - NJW-RR 1998, 1343, 1344) , hingegen in einem Fall verneint worden, in dem ein Vertriebsbeauftragter Werbeunterlagen verwendet hatte, in denen der in Anspruch genommene Beklagte als erfolgreicher Unternehmer dargestellt wurde.
  • BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • BayObLG, 26.10.1998 - 1Z RR 599/96

    Zum Status der Sparkassenbeamten und Sparkassenangestellten in Bayern

  • OLG Saarbrücken, 15.05.2008 - 8 U 119/07

    Haftung bei unzutreffender Baufortschrittsanzeige gegenüber dem Kreditgeber -

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2006 - 24 U 141/05

    Schadenersatzpflicht des Rechtsanwaltes bei Abfindungen, wenn der Anwalt zuvor

  • OLG Hamm, 31.01.2000 - 31 U 167/97
  • OLG Naumburg, 18.02.1999 - 11 U 259/98

    In welcher Höhe kann Unternehmer Sicherheit verlangen?

  • OLG Hamm, 12.03.2010 - 19 U 138/09

    Ansprüche gegen den Verkäufer wegen Empfehlung eines für den Betrieb eines

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 12 U 182/01

    Ist die kontoführende Bank Baugeldempfänger?

  • OLG Hamm, 31.01.2001 - 31 U 96/99

    Schadenersatzbegehren wegen Verletzung eines Auskunftsvertrages i.R. von Arbeiten

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