Rechtsprechung
BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 331 StGB; § 332 StGB; § 264 StPO
Vorteil im Sinne der Bestechungstatbestände (Vorteilsannahme; Vereinbarung der Begehung einer Ordnungswidrigkeit und einvernehmliche Verhängung eines Bußgeldes); Tat im prozessualen Sinne (getrennt mögliche Würdigung von Unrechts- und Schuldgehalt zweier Tathandlungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Forderung eines Vorteils durch einen Amtsträger "für" die Dienstausübung oder "als Gegenleistung" als Voraussetzungen für die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit in der Tatbestandsalternative des "Forderns"; Definition des Begriffs "Vorteil" i.S.d. §§ ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 331 § 332
Begehung einer Ordnungswidrigkeit und einvernehmliche Verhängung eines Bußgeldes als "Vorteil" - rechtsportal.de
StGB § 331 § 332
Begehung einer Ordnungswidrigkeit und einvernehmliche Verhängung eines Bußgeldes als "Vorteil" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3011
- NStZ 2005, 692
- StV 2005, 554
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08
Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der …
Zwischen dem Vorteil und der Dienstausübung muss ein "Gegenseitigkeitsverhältnis" in dem Sinne bestehen, dass der Vorteil nach dem (angestrebten) ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (vgl. BGH NJW 2005, 3011, 3012 m.w.N.).