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   BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04   

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https://dejure.org/2005,3429
BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04 (https://dejure.org/2005,3429)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2005 - 4 StR 549/04 (https://dejure.org/2005,3429)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 4 StR 549/04 (https://dejure.org/2005,3429)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 331 StGB; § 332 StGB; § 264 StPO
    Vorteil im Sinne der Bestechungstatbestände (Vorteilsannahme; Vereinbarung der Begehung einer Ordnungswidrigkeit und einvernehmliche Verhängung eines Bußgeldes); Tat im prozessualen Sinne (getrennt mögliche Würdigung von Unrechts- und Schuldgehalt zweier Tathandlungen)

  • lexetius.com

    StGB §§ 331, 332

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Forderung eines Vorteils durch einen Amtsträger "für" die Dienstausübung oder "als Gegenleistung" als Voraussetzungen für die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit in der Tatbestandsalternative des "Forderns"; Definition des Begriffs "Vorteil" i.S.d. §§ ...

  • Judicialis

    StGB § 331; ; StGB § 332

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 331 § 332
    Begehung einer Ordnungswidrigkeit und einvernehmliche Verhängung eines Bußgeldes als "Vorteil"

  • rechtsportal.de

    StGB § 331 § 332
    Begehung einer Ordnungswidrigkeit und einvernehmliche Verhängung eines Bußgeldes als "Vorteil"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3011
  • NStZ 2005, 692
  • StV 2005, 554
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04
    Nach beiden Bestimmungen ist damit erforderlich, daß der Vorteil dem Empfänger mit Blick auf seine dienstliche Tätigkeit zugute kommen soll, daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 15, 239 ff.; 39, 45, 46; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3, 4; BGH NStZ 1994, 488, 489; NJW 2004, 3569, 3571).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04
    Beide Geschehnisse sind damit nicht derart unmittelbar miteinander verknüpft, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann (vgl. hierzu BGHSt 45, 211, 213).
  • BGH, 14.06.1995 - 3 StR 545/94

    Schüsse im Dunkeln

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04
    Die - eher beiläufige - Schilderung der Besprechung vom 4. März 2002 im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen reicht nicht aus, um dieses Geschehen zum Gegenstand der Aburteilung zu machen (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 16; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34).
  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04
    Nach beiden Bestimmungen ist damit erforderlich, daß der Vorteil dem Empfänger mit Blick auf seine dienstliche Tätigkeit zugute kommen soll, daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 15, 239 ff.; 39, 45, 46; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3, 4; BGH NStZ 1994, 488, 489; NJW 2004, 3569, 3571).
  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89

    Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04
    Nach beiden Bestimmungen ist damit erforderlich, daß der Vorteil dem Empfänger mit Blick auf seine dienstliche Tätigkeit zugute kommen soll, daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 15, 239 ff.; 39, 45, 46; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3, 4; BGH NStZ 1994, 488, 489; NJW 2004, 3569, 3571).
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04
    Nach beiden Bestimmungen ist damit erforderlich, daß der Vorteil dem Empfänger mit Blick auf seine dienstliche Tätigkeit zugute kommen soll, daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 15, 239 ff.; 39, 45, 46; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3, 4; BGH NStZ 1994, 488, 489; NJW 2004, 3569, 3571).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 250/90

    Bestechlichkeit - Begriff des Vorteils - Amtsträger

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04
    Nach beiden Bestimmungen ist damit erforderlich, daß der Vorteil dem Empfänger mit Blick auf seine dienstliche Tätigkeit zugute kommen soll, daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 15, 239 ff.; 39, 45, 46; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3, 4; BGH NStZ 1994, 488, 489; NJW 2004, 3569, 3571).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04
    Nach beiden Bestimmungen ist damit erforderlich, daß der Vorteil dem Empfänger mit Blick auf seine dienstliche Tätigkeit zugute kommen soll, daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 15, 239 ff.; 39, 45, 46; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3, 4; BGH NStZ 1994, 488, 489; NJW 2004, 3569, 3571).
  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

    Zwischen dem Vorteil und der Dienstausübung muss ein "Gegenseitigkeitsverhältnis" in dem Sinne bestehen, dass der Vorteil nach dem (angestrebten) ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (vgl. BGH NJW 2005, 3011, 3012 m.w.N.).
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