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   BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10   

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https://dejure.org/2011,1587
BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10 (https://dejure.org/2011,1587)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2011 - 5 StR 561/10 (https://dejure.org/2011,1587)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 5 StR 561/10 (https://dejure.org/2011,1587)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 227 StGB; § 15 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 13 StGB; § 211 StGB
    Körperverletzung mit Todesfolge; Vorsatz (Beweiswürdigung; lückenhafte Erwägungen; Willenselement); Fahrlässigkeit (Vorhersehbarkeit der Gefahr des Todeseintritts); Unterlassen (Abgrenzung vom aktiven Tun; Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit); medizinische Heilbehandlung ...

  • lexetius.com

    StGB § 227

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 227 StGB
    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Tötungsvorsatz eines Schönheitschirurgen bei unterlassener Einweisung einer rechtswidrig operierten komatösen Patientin zur Reanimation ins Krankenhaus

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines Schönheitschirurgen im Falle einer Unterlassung einer rechtzeitigen Einweisung einer komatösen Patientin zur cerebralen Reanimation in ein Krankenhaus; Einhaltung des ärztlichen Standards im Falle der Vornahme einer komplexen mehrstündigen Operation ...

  • rewis.io

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Tötungsvorsatz eines Schönheitschirurgen bei unterlassener Einweisung einer rechtswidrig operierten komatösen Patientin zur Reanimation ins Krankenhaus

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Tötungsvorsatz eines Schönheitschirurgen bei unterlassener Einweisung einer rechtswidrig operierten komatösen Patientin zur Reanimation ins Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 2; StGB § 227; StPO § 349 Abs. 2
    Strafbarkeit eines Schönheitschirurgen im Falle einer Unterlassung einer rechtzeitigen Einweisung einer komatösen Patientin zur cerebralen Reanimation in ein Krankenhaus; Einhaltung des ärztlichen Standards im Falle der Vornahme einer komplexen mehrstündigen Operation ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schönheitsoperation ohne Anästhesist und ausgelassene Rettungschancen - versuchter Mord?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrechtliche relevante Fehler eines Schönheitschirugen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arzt hat vielleicht einen Mord begangen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tod nach Schönheits-OP - Arzt hat vielleicht einen Mord begangen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tod nach Schönheits-OP

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Chirurg wollte Operationsfehler vertuschen: - Patientin starb nach verzögerter Einweisung in eine Intensivstation

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schönheits-OP mit Todesfolge: Strafmaß weiter unklar

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Höhere Haftstrafe für Schönheitschirurgen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Bedingter Tötungsvorsatz des Schönheitschirurgen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Tod durch Schönheitsoperation

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen erneut teilweise aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen erneut teilweise aufgehoben

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.07.2011)

    Tod nach Schönheits-OP vor dem BGH: Berliner Chirurg weist jede Schuld von sich

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für organisationsbedingte Behandlungsfehler im Rahmen ambulanter und stationärer Operationstätigkeit (Priv.-Doz. Dr. Michael Lindemann / Wiss. Mit. Thomas Wostry; HRRS 3/2012, 138)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Bevorzugung von Ärzten bei der Feststellung von Tötungsvorsatz (Jessica Krüger; HRRS 2016, 148-155)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Tötungsvorsatz eines Arztes bei verzögerter Klinikeinweisung nach einer ambulanten Operation (Prof. Dr. Katharina Beckemper; ZIS 1/2012, S. 132-137)

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Schönheitschirurg, der es vorübergehend unterlässt, seine komatöse Patientin zur cerebralen Reanimation in ein Krankenhaus einzuweisen, kann sich wegen versuchten Mordes strafbar machen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 277
  • NJW 2011, 2895
  • NStZ 2012, 86
  • NJ 2012, 389
  • StV 2012, 91
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Maßgeblich ist insofern, wo der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2003 - 2 StR 239/02, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Tun 3; Beschluss vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 6; Urteile vom 7. September 2011 - 2 StR 600/10, NJW 2011, 3528, 3529; vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, BGHSt 56, 277, 286 mwN).
  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    Da beide Schuldformen im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissenselement als auch das Willenselement, in jedem Einzelfall besonders geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGH aaO, vgl. auch Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, BGHSt 56, 277 ff.).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13

    Versuchter Totschlag: Strafbarkeit eines Transplantationsmediziners durch

    Und weil vorliegend zudem ein Arzt Täter gewesen sein soll, dem man schon grundsätzlich unterstellen kann, dass das Wohl der Patienten jeweils im Vordergrund steht, sind zur Feststellung eine vorsätzlichen Schädigung von Leib oder Gesundheit eines Menschen noch höhere Hürden zu überwinden, weil derartige Handlungen eines Arztes zum Nachteil von Patienten nach der Lebenserfahrung regelmäßig die Ausnahme darstellen (vgl. bspw. BGH, Urteil vom 26.06.2003, 1 StR 269/02; juris; BGHSt 56, 277).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    c) Im Hinblick auf die vom Landgericht angenommene Tateinheit nötigt schon die fehlerhafte Annahme eines Rücktritts vom Totschlagsversuch zur Aufhebung des gesamten Schuldspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, NJW 2011, 2895, 2897 mwN).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Zwar hat das Landgericht für sich betrachtet rechtsfehlerfrei die neun Taten der Geldwäsche nach § 261 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB festgestellt; diese Delikte stehen jedoch jeweils in Tateinheit mit der mitgliedschaftlichen Beteiligung des Angeklagten an einer kriminellen Vereinigung, so dass sich die Urteilsaufhebung auf sie zu erstrecken hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01, juris Rn. 18; Urteile vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, juris Rn. 30; KK-Kuckein, 6. Aufl., § 353 Rn. 12; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 353 Rn. 7a; zur Tateinheit mit dem Vereinigungsdelikt s. etwa BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290).
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Denn jedenfalls ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen in den Fällen, die - bezogen auf denselben Erfolg - gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Elemente von Tun und Unterlassen enthalten, maßgeblich die Beurteilung der Frage, ob der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit bei dem Tun oder dem Unterlassen liegt (vgl. BGH NStZ-RR 2019, 74; BGH NJW 2015, 96, 100; BGH NStZ 2012, 86, 88; BGH NStZ-RR 2006, 174; BGH NStZ 2005, 446, 447; BGH NStZ 2003, 657; BGH NStZ 1999, 607; BGH NJW 1995, 204, 206; BGHSt 6, 46, 59; Fischer a.a.O. § 13 Rn. 5 m.w.N., abl., da zu "beliebig", große Teile des Schrifttums., vgl. etwa Kudlich NJW 2011, 2857f.; Stein GA 2010, 129, 134; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Gaede StGB 5. Aufl. § 13 Rn. 7; MüKo/Freund a.a.O. § 13 Rn. 5).
  • BGH, 16.08.2012 - 5 StR 238/12

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen erneut teilweise aufgehoben

    b) Mit Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10 (BGHSt 56, 277) hat der Senat auf die Revisionen des Angeklagten und des Nebenklägers das genannte Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, jedoch die Feststellungen zum objektiven und subjektiven Tathergang, die zur Begründung des Verbrechens der Körperverletzung mit Todesfolge getroffen worden sind, sowie die Feststellungen zu den objektiven Tatumständen im Übrigen und diejenigen zur Person des Angeklagten aufrechterhalten.
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Zwar hat das Landgericht für sich betrachtet rechtsfehlerfrei drei Fälle des schweren Bandendiebstahls nach § 244a Abs. 1 StGB, einen Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB und einen versuchten Diebstahl nach § 242 Abs. 1 und 2, §§ 22, 23 StGB festgestellt; diese Delikte stehen jedoch jeweils in Tateinheit mit der mitgliedschaftlichen Beteiligung des Angeklagten an einer kriminellen Vereinigung, so dass sich die Urteilsaufhebung auf sie zu erstrecken hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01, juris Rn. 18; Urteile vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, juris Rn. 30; KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 353 Rn. 12; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 353 Rn. 7a; zur Tateinheit mit dem Vereinigungsdelikt s. etwa BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290).
  • BGH, 10.03.2014 - 5 StR 51/14

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen rechtskräftig

    Das erste in dieser Sache ergangene Urteil, durch das der Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden und ebenfalls ein vierjähriges Berufsverbot verhängt worden war, hatte der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Revisionen des Angeklagten, des Nebenklägers und der Staatsanwaltschaft unter Zurückverweisung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts bei weitgehender Aufrechterhaltung von Feststellungen im Schuld- und Rechtsfolgenausspruch aufgehoben (Senatsurteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10; Pressemitteilung Nr. 125/2011).
  • BGH, 13.12.2017 - 5 StR 108/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (irgendein Stadium des

    Damit verfällt auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) der Aufhebung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, BGHSt 56, 277, 286 mwN).
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

  • BGH, 25.08.2020 - 4 StR 185/20

    Konkurrenzen (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz von

  • VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15

    Widerruf einer Approbation als Arzt

  • BGH, 07.03.2013 - 3 StR 461/12

    Hinreichende tatrichterliche Auseinandersetzung mit dem (hier verneinten)

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