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   BGH, 07.07.2011 - IX ZB 61/08   

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https://dejure.org/2011,9006
BGH, 07.07.2011 - IX ZB 61/08 (https://dejure.org/2011,9006)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2011 - IX ZB 61/08 (https://dejure.org/2011,9006)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - IX ZB 61/08 (https://dejure.org/2011,9006)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verneinung oder zu geringe Gewichtung einzelner Zuschlagsgründe für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters als Grund für eine Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verneinung oder zu geringe Gewichtung einzelner Zuschlagsgründe für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters als Grund für eine Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 141/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne Massemehrung

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZB 61/08
    Die Vergleichsberechnung zur Betriebsfortführung im Hinblick auf § 1 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b) InsVV, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geboten gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZInsO 2007, 436 Rn. 19; vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 5 mwN), ist unterblieben, ohne dass dies als Rechtssatzabweichung gerügt worden wäre.

    Auch die Möglichkeit einer Verschiebung der Vergütungsmaßstäbe durch Rechtsfortbildung des Beschwerdegerichts (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. November 2008, aaO Rn. 8 mwN) macht die Rechtsmittelbegründung nicht geltend und scheidet als Zulässigkeitsgrund hier aus.

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 106/06

    Bindung des Insolvenzverwalters an den Ansatz der Verwaltervergütung in einem vom

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZB 61/08
    Die Vergleichsberechnung zur Betriebsfortführung im Hinblick auf § 1 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b) InsVV, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geboten gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZInsO 2007, 436 Rn. 19; vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 5 mwN), ist unterblieben, ohne dass dies als Rechtssatzabweichung gerügt worden wäre.
  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 154/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZB 61/08
    Für die Erhöhung des Regelsatzes der Vergütung nach § 3 InsVV ist eine Gesamtbetrachtung und Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände entscheidend, die unter Berücksichtigung von Überschneidungen in einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag bestimmen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, WM 2010, 2085 Rn. 10; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 125/08, juris Rn. 5).
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 125/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Feststellung der Berechnungsgrundlage für die

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZB 61/08
    Für die Erhöhung des Regelsatzes der Vergütung nach § 3 InsVV ist eine Gesamtbetrachtung und Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände entscheidend, die unter Berücksichtigung von Überschneidungen in einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag bestimmen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, WM 2010, 2085 Rn. 10; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 125/08, juris Rn. 5).
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