Rechtsprechung
BGH, 07.07.2011 - IX ZR 161/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 1 S 1 InsO, § 280 BGB
Rechtsanwaltsvertrag: Mandatsende bei Beratung über eine Unternehmenssanierung; Warnpflichten - Wolters Kluwer
Möglichkeit des Zustandekommens eines Anwaltsvertrags durch schlüssiges Verhalten; Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Warnung des Mandanten vor der Gefahr der Verjährung eines Anspruchs
- rewis.io
Rechtsanwaltsvertrag: Mandatsende bei Beratung über eine Unternehmenssanierung; Warnpflichten
- ra.de
- rewis.io
Rechtsanwaltsvertrag: Mandatsende bei Beratung über eine Unternehmenssanierung; Warnpflichten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 56 Abs. 1 S. 1
Möglichkeit des Zustandekommens eines Anwaltsvertrags durch schlüssiges Verhalten; Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Warnung des Mandanten vor der Gefahr der Verjährung eines Anspruchs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 29 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Warnpflichten bei Beratung über Unternehmenssanierung
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Warnpflichten bei Beratung über Unternehmenssanierung
- brak-mitteilungen.de , S. 29 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Warnpflichten bei Beratung über Unternehmenssanierung
Verfahrensgang
- LG München I, 14.07.2008 - 35 O 14624/07
- OLG München, 15.07.2009 - 15 U 4225/08
- BGH, 07.07.2011 - IX ZR 161/09
- BGH, 17.11.2011 - IX ZR 161/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.06.2008 - IX ZR 145/05
Rückwirkende Haftung von berufsfremden Mitgliedern einer gemischten Sozietät von …
Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 161/09
Eine solche Verpflichtung kommt vor allem dann in Betracht, wenn Ansprüche gegen Dritte zu verjähren drohen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - IX ZR 145/05, WM 2008, 1563 Rn. 15 mwN). - BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95
Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des …
Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 161/09
Ein Anwaltsvertrag endet (u.a.) mit der Erledigung des Auftrags (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1833).
- LG Berlin, 08.08.2022 - 83 O 9/22
Sittenwidrigkeit des durch einen Rechtsanwalt für seinen Mandanten …
Dabei geltend für das Zustandekommen die allgemeinen Regeln, §§ 145 ff. BGB, eine bestimmte Form ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 17-03-1988 - IX ZR 43/87), insbesondere kann der Anwalt den Antrag auf Mandatsübernahme konkludent annehmen (BGH BeckRS 2003, 07598; OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 04415; BGH NJOZ 2011, 1736) (…vgl. Hamm, Beck'sches Rechtsanwalts-Handbuch, 12. Auflage 2022, § 53, Rn. 6). - OLG Saarbrücken, 07.12.2022 - 5 U 67/21
Haftung einer Anwaltssozietät und ihres als Sanierungsgeschäftsführer in ein …
Die vorausgegangene, auch Interessen der Kläger mitberücksichtigende Beratung zu den Möglichkeiten, die das Insolvenzrecht für die Sanierung des Unternehmens der Schuldnerin bot, war dagegen mit Stellung des Insolvenzantrages abgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - IX ZR 161/09, juris = BRAK-Mitt 2011, 283 Ls.). - OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 10 U 88/17
Ansprüche des Unternehmers bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages durch den …
Soweit sich der Beklagte in Ausführungen dazu verliert, dass die Klägerin "sehenden Auges" mit dem Amtsgericht Offenbach am Main ein unzuständiges Gericht angegeben habe, an das das streitige Verfahren abzugeben sei, ist er darauf hinzuweisen, dass die Anrufung eines unzuständigen Gerichts der Anwendung des § 167 ZPO nicht entgegensteht (BGH, Beschluss vom 7.7.2011 - IX ZR 161/09 - Rn. 7).