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   BGH, 07.07.2011 - V ZB 116/11   

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https://dejure.org/2011,11166
BGH, 07.07.2011 - V ZB 116/11 (https://dejure.org/2011,11166)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2011 - V ZB 116/11 (https://dejure.org/2011,11166)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - V ZB 116/11 (https://dejure.org/2011,11166)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens zur Sicherung der Abreise nach § 15 Abs. 6 AufenthG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung einer Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens zur Sicherung der Abreise nach § 15 Abs. 6 AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolgreiche Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - V ZB 116/11
    1. Die statthafte (näher Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, zur Veröffentlichung bestimmt, unter III.) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.

    Allerdings hat die Grenzbehörde die Zurückweisung auch im Falle des Transitaufenthalts ernstlich und gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung zu betreiben (näher Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10 unter IV. 4. a)).

  • OLG Köln, 01.07.2008 - 16 Wx 76/08

    Zu den Voraussetzungen einer Sicherungshaft zur Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - V ZB 116/11
    Ob die in § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG für die Abschiebungshaft vorgesehene Frist von drei Monaten gleichwohl aus verfassungsrechtlichen Gründen zu beachten ist (so OLG Köln, FGPrax 2008, 277; HK-AuslR/ Fränkel, § 15 AufenthG Rn. 16), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - V ZB 116/11
    Denn entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde wird die richterliche Anordnung den Anforderungen an eine Prognoseentscheidung im Sinne von § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG gerecht (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 22).
  • BGH, 31.01.2012 - V ZB 117/11

    Rechtmäßigkeit der Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens

    Die statthafte (Senat, Beschluss vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, Rn. 2, juris) und auch im Übrigen (§ 71 FamFG) zulässige Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.

    Ob dabei die in § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG für die Abschiebungshaft vorgesehene Frist von drei Monaten gleichwohl aus verfassungsrechtlichen Gründen zu beachten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, Rn. 3, juris), kann hier dahinstehen.

    Allerdings hat die Grenzbehörde die Zurückweisung auch im Falle des Transitaufenthalts ernstlich und gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung zu betreiben (Senat, Beschluss vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, Rn. 5, juris; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315, 316 Rn. 23).

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 90/13

    Ausländerrecht: Anordnung des Transitaufenthalts einer asylsuchenden Familie mit

    Für diese richterliche Anordnung gelten deshalb auch - bezogen auf die Anordnungsvoraussetzungen des § 15 Abs. 6 Sätze 2 bis 5 AufenthG - die gleichen Grundsätze wie für die Anordnung von Zurückweisungshaft (Beschleunigungsgebot: Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, juris Rn. 5 und vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315, 316 Rn. 23; Verhältnismäßigkeitsgebot: Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, juris Rn. 5 und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 154/11, FGPrax 2013, 38, 39 Rn. 13; Anforderung an die Prognose nach § 15 Abs. 6 Satz 4 AufenthG: Senat, Beschluss vom 31. Januar 2012 - V ZB 117/11, juris Rn. 5; Belehrung nach Art. 36 WÜK: Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 275/10, FGPrax 2011, 257 Rn. 6 f.).
  • BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14

    Transitaufenthaltssache: Verlängerung wegen Beschaffung der erforderlichen

    a) Im Freiheitsentziehungsverfahren ist allerdings zu prüfen, ob mit der Erteilung der erforderlichen Rückreisepapiere innerhalb des hierfür zur Verfügung stehenden Zeitraums (dazu: Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, juris Rn. 3 und vom 31. Januar 2012 - V ZB 117/11, juris Rn. 5) zu rechnen ist.
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16

    Erwarten der Abreise innerhalb der Anordnungsdauer hinsichtlich Zulässigkeit der

    Die Notwendigkeit einer Prognose im dargestellten Sinn und der auch für den Transitaufenthalt geltende Grundsatz, dass die Haft auf die kürzest mögliche Zeit zu beschränken ist (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, InfAuslR 2011, 450 Rn. 23; Beschluss vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, Asylmagazin 2014, 57 Rn. 6), werden vielmehr in § 15 Abs. 6 Satz 4 AufenthG zusammengefasst.
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 89/13

    Richterliche Aufklärung bei Verlängerung des Aufenthaltes eines Kindes in einem

    Für diese richterliche Anordnung gelten deshalb auch - bezogen auf die Anordnungsvoraussetzungen des § 15 Abs. 6 Sätze 2 bis 5 AufenthG - die gleichen Grundsätze wie für die Anordnung von Zurückweisungshaft (Beschleunigungsgebot: Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, juris Rn. 5 und vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315, 316 Rn. 23; Verhältnismäßigkeitsgebot: Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, juris Rn. 5 und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 154/11, FGPrax 2013, 38, 39 Rn. 13; Anforderung an die Prognose nach § 15 Abs. 6 Satz 4 AufenthG: Senat, Beschluss vom 31. Januar 2012 - V ZB 117/11, juris Rn. 5; Belehrung nach Art. 36 WÜK: Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 275/10, FGPrax 2011, 257 Rn. 6 f.).
  • BGH, 30.06.2016 - V ZB 134/14

    Passbeschaffung, Transitgewahrsam, Abschiebungshaft, Passersatzpapier,

    a) Im Freiheitsentziehungsverfahren ist allerdings zu prüfen, ob mit der Erteilung der erforderlichen Rückreisepapiere innerhalb des hierfür zur Verfügung stehenden Zeitraums (dazu: Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, juris Rn. 3 und vom 31. Januar 2012 - V ZB 117/11, juris Rn. 5) zu rechnen ist.
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