Rechtsprechung
BGH, 07.07.2011 - V ZB 9/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Nr 2 ZVG, § 766 ZPO
Zwangsverwaltung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks: Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters - IWW
- Deutsches Notarinstitut
ZVG § 9 Nr. 2; ZPO § 766
Unzulässigkeit der Erinnerung des Untermieters gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zwangsverwaltung; Unzulässigkeit der Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters
- rewis.io
Zwangsverwaltung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks: Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters
- ra.de
- rewis.io
Zwangsverwaltung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks: Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 9 Nr. 2; ZPO § 766
Zulässigkeit der Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsverwaltungsanordnung: Erinnerung durch Untermieter?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Untermieter und die Zwangsverwaltung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Untermieter und die Zwangsverwaltung
- haufe.de (Kurzinformation)
Untermieter hat keinen Rechtsschutz gegen Zwangsverwaltung
- haufe.de (Kurzinformation)
Untermieter hat keinen Rechtsschutz gegen Zwangsverwaltung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zwangsverwaltung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zwangsverwaltung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zwangsverwaltung: Untermieter ist nicht Beteiligter eines Zwangsverwaltungsverfahrens! (IMR 2011, 470)
Verfahrensgang
- AG Rostock, 27.01.2010 - 66 L 115/04
- LG Rostock, 07.01.2011 - 3 T 144/10
- BGH, 07.07.2011 - V ZB 9/11
Papierfundstellen
- MDR 2011, 1263
- NZM 2012, 115
- ZMR 2011, 947
- WM 2011, 1757
- Rpfleger 2012, 39
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.02.2005 - V ZR 294/03
Umfang der Beschlagnahme bei Zwangsverwaltung
Auszug aus BGH, 07.07.2011 - V ZB 9/11
Sie stehen vielmehr dem Mieter oder Pächter, nicht dem Eigentümer zu (Senat, Urteil vom 4. Februar 2005 - V ZR 294/03, WM 2005, 610, 612).Eine solche Verlagerung von Mieten hat der Senat zwar in dem Fall angenommen, dass der Hauptpachtvertrag nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig war, weil er dazu diente, die Mieten oder Pachten planmäßig und mit eingeweihten Helfern dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen (Senat, Urteil vom 4. Februar 2005 - V ZR 294/03, WM 2005, 610, 611).
- OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 W 429/98
Folgen der Anordnung der Zwangsverwaltung über ein Grundstück für den Pächter des …
Auszug aus BGH, 07.07.2011 - V ZB 9/11
Das mag für diese eine Beeinträchtigung sein, weil der Zwangsverwalter, anders als ein "normaler" Vermieter oder Verpächter, verpflichtet ist, den größtmöglichen Ertrag aus dem Grundstück "herauszuholen" (so OLG Düsseldorf, ZfIR 1999, 324, 325). - BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05
Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …
Auszug aus BGH, 07.07.2011 - V ZB 9/11
Bei dem Streit um die Anordnung der Zwangsverwaltung stehen sich die Beteiligten ähnlich wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüber (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381). - BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05
Ansprüche des Eigentümers einer Getränke-Mehrwegflasche
Auszug aus BGH, 07.07.2011 - V ZB 9/11
Denn das Besitzrecht des Untermieters (hier der Beteiligten zu 1) gegenüber dem Eigentümer (bzw. seinem Insolvenzverwalter) aus dem Untermietvertrag besteht nur, wenn auch der Hauptmietvertrag Bestand hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2007 - II ZR 233/05, NJW 2007, 2913, 2915 Rn. 18).