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   BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15   

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https://dejure.org/2015,22547
BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15 (https://dejure.org/2015,22547)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2015 - 3 StR 66/15 (https://dejure.org/2015,22547)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 3 StR 66/15 (https://dejure.org/2015,22547)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO; § 26a StPO; § 27 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    Rechtmäßige Verwerfung von Ablehnungsgesuchen (Prozessverschleppung; fehlender Ablehnungsgrund; Unbegründetheit; Verspätung; Unverzüglichkeit; strenger Maßstab; gesetzlicher Richter)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 S 1 Nr 2 StPO
    Richterablehnung im Strafverfahren: Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs

  • IWW

    § 338 Nr. 3 StPO, § 27 Abs. 1 StPO, § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 26a StPO, § 27 StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anträge auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit als Prozessverschleppung

  • rewis.io

    Richterablehnung im Strafverfahren: Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anträge auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit als Prozessverschleppung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der prozessverschleppende Befangenheitsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 314
  • StV 2016, 271
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15
    Zwar kann es nicht darauf ankommen, dass vorliegend kein Anlass bestand, die Voreingenommenheit des Vorsitzenden zu besorgen, da wegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und der von der Beurteilung eines Gesuchs als zulässig oder unzulässig abhängigen Zusammensetzung der Richterbank (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 und 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410, 3411 f.) der Senat die Zurückweisung als unzulässig nicht durch eine solche als unbegründet ersetzen kann.
  • BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09

    Unabhängiges und unparteiliches Gericht (zu Unrecht als unzulässig verworfenes

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15
    Dies gilt auch für die Anwendung des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 19 mwN).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15
    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist dabei eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuchs zuzugestehen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Mai 1995 - 2 StR 19/95, BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 3 mwN; vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99

    Befangenheit wegen fehlerhafter Strafmaßzusage

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15
    Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO muss die Ablehnung unverzüglich, d.h. so bald wie möglich und ohne eine nicht durch die Sachlage begründete Verzögerung geltend gemacht werden, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 313/99, BGHSt 45, 312, 315).
  • BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95

    Unterbrechung der Verhandlung - Ablehnungsgesuch - Ablehnung - Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15
    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist dabei eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuchs zuzugestehen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Mai 1995 - 2 StR 19/95, BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 3 mwN; vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211).
  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17

    Verwerfung eines Befangenheitsantrags als unzulässig (Recht auf gesetzlichen

    Nur bei einer solch strengen Beachtung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 26a StPO gerät diese Ausnahmeregelung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 und vom 7. Juli 2015 - 3 StR 66/15, StraFo 2015, 458 mwN).
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Heilung unzulässiger

    Die in dem Beschluss dargelegten Umstände wie Verfahrensstand, Zeitpunkt der Anbringung und der Verweis auf die völlige Ungeeignetheit der Begründung rechtfertigen die Behandlung als in Verschleppungsabsicht gestellt, § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 f.; vom 22. Februar 2013 - 2 ARs 377/12 und vom 7. Juli 2015 - 3 StR 66/15, StV 2016, 271, 272).
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