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   BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13   

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https://dejure.org/2015,23946
BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13 (https://dejure.org/2015,23946)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2015 - X ZR 64/13 (https://dejure.org/2015,23946)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - X ZR 64/13 (https://dejure.org/2015,23946)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Abs 3 PatG, § 119 Abs 5 PatG
    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Zurückverweisung an das Patentgericht zur Erstbewertung des Standes der Technik - Bitratenreduktion

  • damm-legal.de

    Keine BGH-Entscheidung ohne Erstbewertung des Standes der Technik durch ein Patentgericht

  • IWW

    § 119 Abs. 2, 3 PatG, § 119 Abs. 5 PatG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Sache an das Patentgericht im Falle der Aufhebung des patentgerichtlichen Urteils durch den Bundesgerichtshof; Fehlen der Erstbewertung des Standes der Technik unter dem Gesichtspunkt der Patentfähigkeit

  • kanzlei.biz

    Patentfähigkeit: Erstbewertung des Technikstandes für BGH-Entscheidung

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Zurückverweisung an das Patentgericht zur Erstbewertung des Standes der Technik - Bitratenreduktion

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Sache an das Patentgericht im Falle der Aufhebung des patentgerichtlichen Urteils durch den Bundesgerichtshof; Fehlen der Erstbewertung des Standes der Technik unter dem Gesichtspunkt der Patentfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine BGH-Entscheidung ohne Erstbewertung des Standes der Technik durch ein Patentgericht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Im Patentnichtigkeitsverfahren kann BGH ohne Erstbewertung des Standes der Technik hinsichtlich der Patentfähigkeit durch das BPatG nicht entscheiden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum Patentnichtigkeitsverfahren bei fehlender Erstbewertung des Standes der Technik

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Patentnichtigkeitsverfahren bei fehlender Erstbewertung des Standes der Technik

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zurückweisung an Patentgericht bei fehlender Erstbewertung des Standes der Technik

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurückweisung an Patentgericht bei fehlender Erstbewertung des Standes der Technik

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zurückverweisung im Patentnichtigkeitsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Erstbewertung des Standes der Technik unter dem Gesichtspunkt der Patentfähigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1320
  • GRUR 2015, 1095
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13
    Nur wenn und soweit dies nicht möglich ist, ist der Schluss gerechtfertigt, dass aus Teilen der Beschreibung keine Schlussfolgerungen in Bezug auf den geschützten Gegenstand gezogen werden dürfen (BGH, Urteile vom 12. Mai 2015 - X ZR 43/13, juris Rn. 16 - Rotorelemente; vom 9. Juni 2015 - X ZR 101/13, juris Rn. 26 - Polymerschaum II, jeweils mwN).
  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08

    Reifenabdichtmittel

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13
    Soweit die Formulierung des Patentanspruchs 1 in der Anmeldung mit den Worten "besteht aus" eine abschließende Aufzählung beschreibt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 Rn. 37 - Reifenabdichtmittel; vom 5. Mai 2015 - X ZR 60/13, juris - Verdickerpolymer), ergibt sich daraus keine Diskrepanz zu Merkmal 1 von Patentanspruch 1 in der erteilten Fassung.
  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13
    Nur wenn und soweit dies nicht möglich ist, ist der Schluss gerechtfertigt, dass aus Teilen der Beschreibung keine Schlussfolgerungen in Bezug auf den geschützten Gegenstand gezogen werden dürfen (BGH, Urteile vom 12. Mai 2015 - X ZR 43/13, juris Rn. 16 - Rotorelemente; vom 9. Juni 2015 - X ZR 101/13, juris Rn. 26 - Polymerschaum II, jeweils mwN).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13
    Eine Endentscheidung durch den Bundesgerichtshof (§ 119 Abs. 5 PatG) ist daher regelmäßig nicht sachgerecht, wenn die Erstbewertung des Standes der Technik durch das Patentgericht unterblieben ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 60-62 - Polymerschaum I).
  • BGH, 05.05.2015 - X ZR 60/13

    Nichtigerklärung eines Europäischen Patents: Fehlende Neuheit des

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13
    Soweit die Formulierung des Patentanspruchs 1 in der Anmeldung mit den Worten "besteht aus" eine abschließende Aufzählung beschreibt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 Rn. 37 - Reifenabdichtmittel; vom 5. Mai 2015 - X ZR 60/13, juris - Verdickerpolymer), ergibt sich daraus keine Diskrepanz zu Merkmal 1 von Patentanspruch 1 in der erteilten Fassung.
  • BPatG, 30.11.2016 - 5 Ni 58/11
    Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens X ZR 64/13 tragen die Klägerinnen 25% und die Beklagte 75%.

    Mit Urteil vom 12. März 2013 hatte der Senat das Streitpatent wegen unzulässiger Erweiterung vollständig für nichtig erklärt; auf die Berufung der Beklagten hin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Juli 2015 dieses Urteil aufgehoben (Az. X ZR 64/13) und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das BPatG zurückverwiesen.

    Zur Lösung schlägt das Streitpatent in der mit Hauptantrag verteidigten Fassung des Patentanspruchs 1 ein Verfahren zur Bitratenreduktion vor, das unter Fortführung der Gliederung des Bundesgerichtshofs folgende Merkmale aufweist (vgl. BGH-Urteil X ZR 64/13 vom 7. Juli 2015, Rdnr. 8):.

    Merkmal 1 ist dahin zu verstehen, dass jeder Wert in einem Signal ein Signalwert ist (vgl. BGH-Urteil X ZR 64/13, Rdnr. 21).

    Die Vorgabe, wenigstens ein Huffman-Codewort nach dieser Vorschrift zu bilden (Merkmal 5), erklärt sich daraus, dass nach dem erteilten Patentanspruch 2 dem Huffman-Codewort ein Zusatzcodewort angehängt werden kann, wenn die Teilfolge eine vorgegebene Länge oder der zugeordnete andere Signalwert einen vorgegebenen Betrag überschreitet, und es nach dem erteilten Patentanspruch 3 möglich ist, eine Wertefolge in Abschnitte zu zerlegen und jedem Abschnitt ein Huffman-Codewort zuzuordnen (vgl. BGH-Urteil X ZR 64/13, Rdnr. 18).

    Die Formulierung, wenigstens ein Huffman-Codewort nach dieser Vorschrift zu bilden, bedeutet also - entgegen dem üblichen Sprachgebrauch - nicht, dass die anspruchsgemäßen Bildungsvorschriften nur für die Codierung mancher Signalwerte Anwendung finden würden, sondern dass für jeden Signalwert mindestens ein Huffman-Codewort nach den Merkmalen 5 ff. gebildet wird (vgl. BGH-Urteil X ZR 64/13, Rdnr. 16: "... dass es bei der Merkmalsgruppe 3 nicht nur darum.

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines expandierbaren Stents

    Der Sinngehalt eines Merkmals ist mit Blick darauf zu ermitteln, was mit dem Merkmal aus der Sicht des Fachmanns im Hinblick auf die Erfindung erreicht werden soll (BGH, GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 -Bitdatenreduktion).

    Für einen Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch ist umso weniger Raum, je mehr der Inhalt der Patentschrift auf ein abweichendes Verständnis hindeutet (BGH, GRUR 1999, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 - Bitdatenreduktion).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2023 - 15 U 39/22

    Unterbauleiste

    Ist dies der Fall, ist der sich aus der Beschreibung ergebende, vom allgemeinen technischen Sprachgebrauch abweichende Begriffsinhalt maßgeblich (BGH, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube; GRUR 2005, 754 - werkstoffstückig; GRUR 2015, 868 Rn. 26 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 972 Rn 22 - Kreuzgestänge; GRUR 2016, 1031 Rn. 13 - Wärmetauscher; GRUR 2015, 1095 Rn. 13 -.
  • BGH, 19.07.2016 - X ZR 36/14

    Patentfähigkeit eines Verfahrens betreffend Funkruf-Telekommunikationsdienste und

    Eine Endentscheidung durch den Bundesgerichtshof (§ 119 Abs. 5 PatG) ist daher regelmäßig nicht sachgerecht, wenn die Erstbewertung des Standes der Technik durch das Patentgericht unter dem Gesichtspunkt der Patentfähigkeit unterblieben ist (BGH, Urteil vom 7. Juli 2015 - X ZR 64/13, GRUR 2015, 1095 Rn. 39 - Bitratenreduktion).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15

    Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen

    Der Sinngehalt eines Merkmals ist mit Blick darauf zu ermitteln, was mit dem Merkmal aus der Sicht des Fachmanns im Hinblick auf die Erfindung erreicht werden soll (BGH, GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 -Bitdatenreduktion).

    Für einen Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch ist umso weniger Raum, je mehr der Inhalt der Patentschrift auf ein abweichendes Verständnis hindeutet (BGH, GRUR 1999, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 - Bitdatenreduktion).

  • BGH, 19.03.2019 - X ZR 11/17

    Ermittlung des Offenbarungsgehalts einer Entgegenhaltung

    Der Senat hat auf die Berufung der Beklagten dieses Urteil aufgehoben, eine unzulässige Erweiterung verneint und den Rechtsstreit im Übrigen an das Patentgericht zurückverwiesen (Urteil vom 7. Juli 2015 - X ZR 64/13, GRUR 2015, 1095 - Bitratenreduktion).

    b) Die Vorgabe, "wenigstens" ein Huffman-Codewort nach den Merkmalen 5.1 oder 5.2 zu bilden, erklärt sich aus dem Umstand, dass einem so gebildeten Codewort ein Zusatzcodewort beigefügt werden kann, wenn die vorgegebene Länge oder der zugeordnete andere Signalwert einen vorgegebenen Betrag überschreitet (BGH, GRUR 2015, 1095 Rn. 18 - Bitratenreduktion).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15

    Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen

    Der Sinngehalt eines Merkmals ist mit Blick darauf zu ermitteln, was mit dem Merkmal aus der Sicht des Fachmanns im Hinblick auf die Erfindung erreicht werden soll (BGH, GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 -Bitdatenreduktion).

    Für einen Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch ist umso weniger Raum, je mehr der Inhalt der Patentschrift auf ein abweichendes Verständnis hindeutet (BGH, GRUR 1999, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 - Bitdatenreduktion).

  • BGH, 13.02.2020 - X ZR 6/18

    Bausatz - Patentnichtigkeitsverfahren: Folgen der Aufhebung des

    Im Patentnichtigkeitsverfahren ist die Sache im Falle der Aufhebung des patentgerichtlichen Urteils durch den Bundesgerichtshof mangels Sachdienlichkeit regelmäßig zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Patentgericht zurückzuverweisen, wenn dieses eine Erstbewertung des Stands der Technik unter dem Gesichtspunkt der Patentfähigkeit noch nicht vorgenommen hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 7. Juli 2015 - X ZR 64/13, GRUR 2015, 1095 Rn. 39, Bitratenreduktion I).

    Eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof hierüber ist danach regelmäßig nicht sachgerecht, wenn es an einer Erstbewertung des Standes der Technik durch das Patentgericht unter dem Gesichtspunkt der Patentfähigkeit fehlt (BGH, Urteil vom 7. Juli 2015 - X ZR 64/13, GRUR 2015, 1095 Rn. 39 - Bitratenreduktion I).

  • BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17

    Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Ferner gilt: Da die Auslegung zwingend Vorrang hat vor jeder weiteren Sachprüfung der Schutzfähigkeit des Patents (BGH GRUR 2009, 749 - Sicherheitssystem), darf der Patentanspruch weder nach Maßgabe dessen ausgelegt werden, was sich nach Prüfung des Stands der Technik als patentfähig erweist (BGHZ 156, 179 = GRUR 2004, 47 - blasenfreie Gummibahn I), noch darf eine Festlegung des Patentgegenstands im Hinblick auf andere Nichtigkeitsgründe, wie die hier geltend gemachte fehlende Ausführbarkeit (vgl. bereits Senat GRUR 2013, 487 - Fixationssystem m. w. H.) - oder z. B. einer unzulässigen Erweiterung (BGH GRUR 2015, 1095 - Rotorelemente) - erfolgen.
  • BGH, 06.12.2022 - X ZR 47/22

    Aminopyridin - Patentnichtigkeitsklage: Maßgeblicher Zeitpunkt für das

    Diese Voraussetzung ist aber in der Regel nicht gegeben, wenn es an einer Erstbewertung des Stands der Technik durch das Patentgericht unter dem Gesichtspunkt der Patentfähigkeit fehlt (BGH, Urteil vom 7. Juli 2015 - X ZR 64/13, GRUR 2015, 1095 Rn. 39 - Bitratenreduktion I).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2023 - 15 U 39/22
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 121/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für den vorderen Umwerfer einer

  • BGH, 10.11.2015 - X ZR 88/13

    Widerruf eines Patents: Anforderungen an die Offenbarung einer Erfindung

  • LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15

    Gebrauchsmusterverletzungsklage: Aussetzungsmaßstab bei anhängigem

  • BGH, 05.09.2017 - X ZR 85/15

    Patentnichtigkeitssache: Unzulässige Erweiterung des Gegenstandes des

  • LG Düsseldorf, 01.03.2018 - 4c O 59/16

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Patentverletzung betreffend eine

  • BGH, 20.12.2016 - X ZR 84/14

    Nachweis einer erfinderischen Tätigkeit bei einem Patent mit der Bezeichnung

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
  • BGH, 21.04.2016 - X ZR 128/13

    Nachweis einer Schutzbereichserweiterung bei einem Patent über einen

  • LG Düsseldorf, 16.10.2018 - 4c O 71/17

    Packmaterialumwandlungsmaschine

  • BPatG, 16.01.2023 - 7 Ni 18/20
  • LG Düsseldorf, 07.02.2019 - 4c O 103/17

    Steckverbinder für Medienleitungen

  • BPatG, 30.06.2022 - 20 W (pat) 16/21
  • BPatG, 10.03.2021 - 5 Ni 28/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "System und Verfahren zur gesicherten

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - 15 U 58/21
  • LG Düsseldorf, 13.07.2018 - 4c O 48/17

    Zusatzstoff für Filtermaterial

  • BPatG, 03.08.2022 - 9 W (pat) 74/19
  • BPatG, 21.03.2023 - 14 W (pat) 11/20
  • BPatG, 19.04.2021 - 20 W (pat) 29/20
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