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   BGH, 07.07.2016 - I ZB 45/15   

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https://dejure.org/2016,43788
BGH, 07.07.2016 - I ZB 45/15 (https://dejure.org/2016,43788)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - I ZB 45/15 (https://dejure.org/2016,43788)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - I ZB 45/15 (https://dejure.org/2016,43788)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1062 Abs 1 Nr 2 ZPO
    Anwendung einer gesellschaftsvertraglichen Schiedsklausel trotz zuvor einvernehmlich angerufenem staatlichen Gericht: Auslegung der Schiedsklausel eines Gesellschaftsvertrags im Hinblick auf nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft entstandene ...

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 1065 Abs. 1 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 2, § 1032 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2, § 575 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 2
    Aufhebung der Geltung einer Schiedsvereinbarung für den betreffenden Streitgegenstand durch einvernehmliche Anrufung eines staatlichen Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Geltung einer Schiedsvereinbarung allein für den betreffenden Streitgegenstand

  • Betriebs-Berater

    Anrufung eines staatlichen Gerichts durch Parteien einer Schiedsvereinbarung

  • rewis.io

    Anwendung einer gesellschaftsvertraglichen Schiedsklausel trotz zuvor einvernehmlich angerufenem staatlichen Gericht: Auslegung der Schiedsklausel eines Gesellschaftsvertrags im Hinblick auf nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft entstandene ...

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Ordentliches Gericht trotz Schiedsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 2
    Aufhebung der Geltung einer Schiedsvereinbarung allein für den betreffenden Streitgegenstand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einvernehmliche Anrufung eines staatlichen Gerichts: Schiedsvereinbarung aufgehoben?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anwendung einer gesellschaftsvertraglichen Schiedsklausel trotz zuvor einvernehmlich angerufenem staatlichen Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Durch einvernehmliche Anrufung eines staatlichen Gerichts wollen Parteien einer Schiedsvereinbarung diese nur für den betreffenden Streitgegenstand aufheben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anwendung einer Schiedsklausel in einem Gesellschaftsvertrag trotz vorheriger einvernehmlicher Anrufung eines staatlichen Gerichts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 892
  • ZIP 2016, 2435
  • MDR 2017, 169
  • SchiedsVZ 2017, 107
  • WM 2016, 2395
  • BB 2016, 3010
  • NZG 2017, 64
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10

    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen Parteivereinbarungen

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - I ZB 45/15
    Diese Ansicht trifft zu (OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2013, 49, 57; MünchKomm.ZPO/Münch, 4. Aufl., § 1032 Rn. 17; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl. § 1032 Rn. 5; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 661; aA im Grundsatz, jedoch nicht im Fall einer für eine Mehrzahl von Verträgen - etwa Sozietätsvertrag und Ausscheidensvereinbarung - geltenden Schiedsklausel Kersting, SchiedsVZ 2013, 297, 299, 301).
  • OLG Schleswig, 03.01.2018 - 4 U 54/17

    Schiedsvereinbarung für Auseinandersetzung einer Gesellschaft - Auslegung

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss vom 07.07.2016 (Az. I ZB 45/15).

    Die Lektüre der vom Kläger in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2016 (Az. I ZB 45/15) vermittelt dem Senat keine anderweitigen Erkenntnisse bei der Auslegung der Schiedsklausel im hiesigen Verfahren.

    Weitergehende Erkenntnisse zu diesem Punkt ergeben sich für den Senat nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2016 im Verfahren I ZB 45/15.

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