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   BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14   

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https://dejure.org/2016,34689
BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14 (https://dejure.org/2016,34689)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - V ZB 15/14 (https://dejure.org/2016,34689)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - V ZB 15/14 (https://dejure.org/2016,34689)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 49 Abs 2 WoEigG, § 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 280 Abs 1 BGB
    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung zu Lasten des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft; Voraussetzungen der Kostentragungslast des Verwalters

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die ihm auferlegten Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine solche erstmalige Kostenentscheidung im Berufungsrechtszug; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter haftet für Verfahrenskosten bei grobem Verschulden; § 49 Abs. 2 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 49 Abs. 2; ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1
    Prozess- und materiellrechtliche Voraussetzungen der Kostentragungspflicht des Verwalters bei von ihm veranlasstem gerichtlichem Tätigwerden im ersten und zweiten Rechtszug

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalterbeschwerde gegen Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits

  • rewis.io

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung zu Lasten des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft; Voraussetzungen der Kostentragungslast des Verwalters

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    WEG-Recht

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG: Kostentragungspflicht des am Verfahren nicht beteiligten Verwalters bei grob schuldhaften Fehlverhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die ihm auferlegten Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine solche erstmalige Kostenentscheidung im Berufungsrechtszug; ...

  • datenbank.nwb.de

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung zu Lasten des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft; Voraussetzungen der Kostentragungslast des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter trägt Kosten des Rechtsstreits: Hat er ein Rechtsmittel hiergegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG-Streitigkeiten - und die Kostenentscheidung zulasten des Verwalters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erledigung in WEG-Sachen - und die Kostenentscheidung zulasten des Verwalters

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auferlegung von Prozesskosten und § 49 Abs. 2 WEG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung gem. § 49 Abs. 2 WEG nach übereinstimmender Erledigungserklärung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tragung von Prozesskosten durch den WEG-Verwalter nur bei grobem Verschulden! (IMR 2016, 532)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 464
  • MDR 2017, 80
  • NZM 2017, 42
  • ZMR 2017, 406
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Auferlegung der Kosten auf den Verwalter wegen

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14
    Da § 49 Abs. 2 WEG eine spezielle Ausnahme von der gemäß den §§ 91 ff. ZPO vorgesehenen Kostenverteilung darstellt, kann die Bestimmung grundsätzlich auch neben oder anstelle einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO zur Anwendung kommen (vgl. LG München I, ZMR 2010, 799 f.; Bärmann/Roth, WEG, 13. Aufl., § 49 Rn. 25 mwN), und zwar auch dann, wenn die Erledigung erst in zweiter Instanz erklärt wird (aA Hogenschurz, ZfIR 2015, 599, 603).

    Es muss sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung handeln, wobei generell an einen erfahrenen Berufsverwalter bei der Ausübung seiner Tätigkeit höhere Anforderungen zu stellen sind als an einen nicht professionell tätigen Verwalter aus der Reihe der Wohnungseigentümer (vgl. LG Berlin, GE 2010, 991, 992; LG München I, ZWE 2010, 415 f.; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 49 Rn. 31).

  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14
    (aa) Wie das Berufungsgericht richtig sieht, kommt es auf die Nichtigkeit der in § 10 Nr. 4 TE enthaltenen Regelung über den Stimmrechtsausschluss nicht an; eine insoweit rechtlich unzutreffende Bewertung wäre der Verwalterin allerdings schon deshalb nicht als grobe Pflichtwidrigkeit anzulasten, weil die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Nichtigkeit eines in vergleichbarer Weise vereinbarten Stimmrechtsausschlusses erst zeitlich später erging (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, ZfIR 2011, 321 Rn. 8 ff.).

    Bei solchen schwerwiegenden Verstößen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Mitgliedes in gravierender Weise ausgehebelt wird, kommt es auch nicht darauf an, ob sich der Verstoß auf die Beschlussfassung ausgewirkt hat (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, ZfIR 2011, 321 Rn. 10).

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14
    Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf zu überprüfen, ob dieser alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt hat (vgl. BGH Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 206/14, NJW-RR 2015, 1056 Rn. 10).

    Dass das Berufungsgericht der Verwalterin die hälftigen Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt, ist nicht zu beanstanden, zumal eine vollständige Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 206/14, aaO).

  • OLG Köln, 28.04.2011 - 16 W 13/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14
    Hierbei handelt es sich jedoch nach einhelliger und zutreffender Meinung um eine planwidrige Regelungslücke, die durch die analoge Anwendung von § 91a Abs. 2 ZPO und § 99 Abs. 2 ZPO zu schließen ist; infolgedessen ist gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde des Verwalters statthaft (vgl. nur OLG Köln, NJW 2011, 1890, 1891; Bärmann/Roth, WEG, 13. Aufl., § 49 Rn. 59; Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 49 Rn. 59 jeweils mwN).

    Wird erstmals im Berufungsrechtszug eine solche Kostenentscheidung getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern diese - wie hier - zugelassen worden ist (vgl. OLG Köln, NJW 2011, 1890, 1891; Dötsch, ZMR 2015, 444, 445 f.; Lehmann-Richter, ZWE 2009, 74, 75; insoweit unzutreffend Timme/Elzer, aaO, § 49 Rn. 60: sofortige Beschwerde zum OLG).

  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 13 T 56/13

    Zu den Anforderungen einer Kostenbelastung des Verwalters mit den

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14
    Allerdings werden die Voraussetzungen hierfür nur ausnahmsweise vorliegen (vgl. etwa LG Lüneburg, ZMR 2012, 221 f.; LG Frankfurt a.M., ZWE 2014, 337 f.), da § 49 Abs. 2 WEG - wie bereits ausgeführt - nur Anwendung finden kann, wenn nach dem bisherigen Sach- und Streitstand die insoweit erheblichen Tatsachen bereits feststehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. November 2001 - VII ZR 405/00, NJW 2002, 680 f.).

    Wäre die Anfechtungsklage dagegen abzuweisen gewesen, hat in aller Regel nicht der Verwalter, sondern der Kläger die Entstehung der Prozesskosten herbeigeführt; sofern der Ausgang des Verfahrens offen geblieben ist, werden regelmäßig auch die Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 WEG zu verneinen sein (vgl. zum Ganzen LG Frankfurt a.M., ZWE 2014, 337; Bärmann/Seuß/Bergerhoff, Praxis des Wohnungseigentums, 6. Aufl., F 263).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14
    (b) Die tatrichterliche Beurteilung, ob der Verwalterin der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen ist, unterliegt der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur dahin, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt, bei der Beurteilung des Verschuldensgrades wesentliche Umstände außer Betracht gelassen oder gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstoßen hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 27 mwN).
  • LG Berlin, 14.05.2010 - 55 T 89/09
    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14
    Es muss sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung handeln, wobei generell an einen erfahrenen Berufsverwalter bei der Ausübung seiner Tätigkeit höhere Anforderungen zu stellen sind als an einen nicht professionell tätigen Verwalter aus der Reihe der Wohnungseigentümer (vgl. LG Berlin, GE 2010, 991, 992; LG München I, ZWE 2010, 415 f.; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 49 Rn. 31).
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03

    Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14
    Letztere setzt voraus, dass der Handelnde die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten und sich aufdrängen müssen (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, NJW 2005, 981, 982 unter 2. mwN).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14
    Zwar entfaltet die Zulassungsentscheidung ausnahmsweise keine Bindungswirkung, wenn der Instanzenzug hierdurch unzulässig erweitert würde (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, NJW 2007, 1591 Rn. 24; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 7/12, NJW-RR 2013, 490 Rn. 10; jeweils mwN).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen: Absehen

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14
    Ob das Gericht hiervon Gebrauch macht, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen; eine Verpflichtung, dem Verwalter immer dann die Kosten aufzuerlegen, wenn die Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 WEG erfüllt sind, besteht nicht (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 164/09, NZM 2010, 748 Rn. 8 mwN; vgl. auch BT-Drucks. 16/887 S. 41).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a

  • BGH, 05.12.2012 - I ZB 7/12

    Zwischenstreit über die Nebenintervention: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    Auch wenn der Verwaltervertrag mit dem Verband geschlossen wird, kommen eigene Schadensersatzansprüche der jeweiligen Wohnungseigentümer wegen Pflichtverletzungen des Verwalters in Betracht, weil der Verwaltervertrag Schutzwirkungen zugunsten der Wohnungseigentümer entfaltet (vgl. Senat, Urteil vom 8. Februar 2019 - V ZR 153/18, WuM 2019, 403 Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 15/14, NJW-RR 2017, 464 Rn. 9 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21

    Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen

    Schwerwiegende Verstöße in diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof bislang angenommen in Fällen, in denen ein Wohnungseigentümer unberechtigt von der Teilnahme an der Versammlung ausgeschlossen wurde (BGH NJW-RR 2020, 840 Rn. 18), bei einem Entzug des Stimmrechts und dem Ausschluss von der Versammlung (BGH NJW 2011, 679 Rn. 10) sowie bei einem faktischen Ausschluss von der Ausübung des Stimmrechts durch das Erwecken des Eindrucks, der betreffende Eigentümer sei nach der Teilungserklärung nicht stimmberechtigt (BGH NJW-RR 2017, 464 Rn. 17).
  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus

    Eine solche Maßnahme stellt einen schwerwiegenden Eingriff in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte dar, bei dem es nicht darauf ankommt, ob die gefassten Beschlüsse auch bei einer Mitwirkung des (ausgeschlossenen) Mitgliedes die erforderliche Mehrheit gefunden hätten (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, ZfIR 2011, 321 Rn. 10 und Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 15/14, ZfIR 2016, 846 Rn. 17).
  • BGH, 08.02.2019 - V ZR 153/18

    Recht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung der individuellen

    Auch wenn der Verwaltervertrag mit dem Verband geschlossen wird, kommen eigene Schadensersatzansprüche der jeweiligen Wohnungseigentümer wegen Pflichtverletzungen des Verwalters in Betracht, weil der Verwaltervertrag Schutzwirkungen zugunsten der Wohnungseigentümer entfaltet (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 15/14, NJW-RR 2017, 464 Rn. 9 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 13 S 94/19

    Verwalter kann Haftung für Fahrlässigkeit nicht ausschließen

    Dies bereits deshalb nicht, weil die Entscheidung des Gerichts von § 49 Abs. 2 WEG abzusehen, nicht in materielle Rechtskraft erwächst und daher der Anspruch nicht aberkannt wird (BGH WuM 2010, 643), zudem ist im Regelfall bei einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO für die Anwendung des § 49 Abs. 2 WEG kein Raum (BGH WuM 2016, 704; Kammer ZMR 2014, 473).
  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 52/15

    Wohnungseigentumsverfahren: Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters und Kosten

    Der Ersatzzustellungsvertreter tritt nämlich partiell in die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ein, dessen Vertragspartner ebenfalls die Wohnungseigentümergemeinschaft ist (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 15/14, ZfIR 2016, 846 Rn. 9).
  • LG Hamburg, 13.09.2018 - 318 T 13/18

    Pflichten des WEG-Verwalters bei der Beschlussfassung

    Die sofortige Beschwerde ist gem. § 49 Abs. 2 WEG, §§ 91a Abs. 2, 99 Abs. 2 analog i.V.m. §§ 567 ff. ZPO statthaft (BGH, Beschluss vom 07.07.2016 - V ZB 15/14, Rn. 6, zitiert nach juris), auch im übrigen zulässig und begründet.

    Ob das Gericht hiervon Gebrauch macht, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen; eine Verpflichtung, dem Verwalter immer dann die Kosten aufzuerlegen, wenn die Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 WEG erfüllt sind, besteht nicht (BGH, Beschluss vom 07.07.2016 - V ZB 15/14, ZMR 2017, 406, Rn. 8, zitiert nach juris).

    Es muss sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung handeln, wobei generell an einen erfahrenen Berufsverwalter bei der Ausübung seiner Tätigkeit höhere Anforderungen zu stellen sind als an einen nicht professionell tätigen Verwalter aus der Reihe der Wohnungseigentümer (BGH, Beschluss vom 07.07.2016 - V ZB 15/14, Rn. 23, zitiert nach juris).

  • AG Philippsburg, 22.06.2018 - 1 C 5/18
    Eine Verpflichtung, dem Verwalter immer dann die Kosten aufzuerlegen, wenn die Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 WEG erfüllt sind, besteht nicht (BGH NZM 2010, 748, Rn. 8; BGH ZMR 2017, 406, Rn. 8).

    Gemäß § 49 Abs. 2 WEG können dem Verwalter Prozesskosten auferlegt werden, soweit die Tätigkeit des Gerichts durch ihn veranlasst wurde und ihn ein grobes Verschulden trifft, auch wenn er nicht Partei des Rechtsstreits ist (BGH ZMR 2017, 406, Rn. 8).

  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16

    Bei Sanierungsvorhaben müssen Eigentümer regelmäßig vorab informiert werden

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Kostenentscheidung im Vorprozess um eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO handelte, bei der angesichts des beschränkten Prüfungsumfang des Gerichts die Anwendung des § 49 Abs. 2 WEG ohnehin problematisch ist (vgl. dazu Kammer ZMR 2014, 473; BGH WuM 2016, 704).
  • OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    Anders als im Bereich des § 380 Abs. 3 ZPO fehlt es auch an der gesetzlichen Anordnung eines Beschwerderechts für einen Dritten und es bietet sich auch nicht eine Analogie zu anderen Beschwerdemöglichkeiten an, wie es der Bundesgerichtshof in den mit § 91a ZPO vergleichbaren Fällen des § 49 Abs. 2 WEG bei der Belastung eines Dritten mit Kosten angenommen hat (BGH v. 07.07.2016 - V ZB 15/14, NZM 2017, 42 Rn. 6 m.w.N. für erstinstanzliche Entscheidungen).
  • LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/19

    Zu den Anforderungen an die Bestellung eines Verwalters

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
  • LG München I, 14.02.2019 - 36 S 5297/18

    Sondernutzungsrecht oder Vermietung?

  • LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/95 C 88/18
  • LG Dortmund, 30.11.2020 - 1 T 75/20

    Verwalter soll Verfahrenskosten tragen: Förmliche Zustellung der Klage mit

  • AG Hamburg-St. Georg, 23.04.2021 - 980b C 33/20

    Beschlussanfechtung

  • LG Stuttgart, 06.07.2023 - 6 O 234/22

    Kostenrecht: Rücknahme eines auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen

  • LG München I, 18.11.2021 - 1 S 7900/21

    Frage um Inbetriebnahme eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Schwimmbad

  • LG Braunschweig, 31.07.2020 - 6 S 376/19

    Wann darf der Verwalter eigenmächtig handeln?

  • LG Berlin, 22.03.2022 - 55 S 144/21

    Geltendmachung von Ansprüchen eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter

  • LG Stuttgart, 19.02.2021 - 10 T 47/21

    Missachtung der Teilungserklärung

  • AG Erfurt, 21.06.2023 - 5 C 1696/20

    Wohneigentumsrecht: Einschränkung des Teilnahmerechts an Eigentümerversammlung

  • AG Duisburg-Ruhrort, 27.11.2019 - 28 C 27/19

    Rechtsanwalt zu Unrecht von der Teilnahme einer Eigentümerversammlung

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