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   BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16   

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https://dejure.org/2016,31443
BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16 (https://dejure.org/2016,31443)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - V ZR 11/16 (https://dejure.org/2016,31443)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - V ZR 11/16 (https://dejure.org/2016,31443)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 7 ZPO
    Nachbarstreit um die Gewährung eines Notwegerechts: Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichens der Mindestbeschwer für die Revision

  • IWW

    § 26 Nr. 8 EGZPO, §§ 3, 7 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Gegenstandswerts einer Klage auf Gewährung eines Notweges und eines Notleitungsrechts; Klage auf Duldung einer Zufahrt über das Nachbargrundstück zum Erreichen des Grundstücks und auf Duldung der Nutzung zur Neuverlegung der Wasser- und Abwasserleitungen

  • rewis.io

    Nachbarstreit um die Gewährung eines Notwegerechts: Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichens der Mindestbeschwer für die Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Bemessung des Gegenstandswerts einer Klage auf Gewährung eines Notweges und eines Notleitungsrechts; Klage auf Duldung einer Zufahrt über das Nachbargrundstück zum Erreichen des Grundstücks und auf Duldung der Nutzung zur Neuverlegung der Wasser- und Abwasserleitungen

  • datenbank.nwb.de

    Nachbarstreit um die Gewährung eines Notwegerechts: Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichens der Mindestbeschwer für die Revision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenstandswert einer Klage auf Gewährung eines Notwegs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwegerecht, Notleitungsrecht - Streitwert und Beschwer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 209
  • NZM 2017, 54
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.2012 - V ZR 29/12

    Verwerfung einer Nichtzulasungsbeschwerde als unzulässig bei fehlender

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16
    Der Gegenstandswert einer Klage auf Gewährung eines Notweges und eines Notleitungsrechts bemisst sich nämlich nicht nach den Herstellungskosten und/oder der Notwegrente, sondern gemäß §§ 3, 7 ZPO nach dem Wert, den diese Rechte für das herrschende Grundstück haben (vgl. Senat,  Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZR 29/12, juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - V ZR 52/13, NZM 2015, 99 Rn. 6, 8).

    Der Kläger hat mit dem von ihm vorgelegten Gutachten jedoch nicht  - wie geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZR 29/12, juris Rn. 2; Beschluss vom 18. Juni 2015 - V ZR 234/14, AUR 2016, 25 Rn. 4 ff.) - dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die Beschwer durch die Abweisung der Klage den Wert von 20.000 EUR übersteigt.

  • BGH, 16.05.2013 - VII ZR 253/12

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neuer Vortrag zur Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16
    aa) Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist nämlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2008  - VI ZR 78/07, VersR 2009, 279; Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, NJW-RR 2013, 1402 Rn. 3).

    Dem Kläger ist es verwehrt, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die von ihm gemachten Angaben zu korrigieren, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09, NJW 2010, 681 Rn. 5; Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, aaO).

  • BGH, 26.11.2009 - III ZR 116/09

    Amtshaftungsanspruch wegen eines erst nach Durchführung des

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16
    Dem Kläger ist es verwehrt, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die von ihm gemachten Angaben zu korrigieren, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09, NJW 2010, 681 Rn. 5; Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, aaO).
  • BGH, 18.06.2015 - V ZR 234/14

    Revision im Nachbarstreit: Beschwer bei der Verurteilung zur Duldung eines

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16
    Der Kläger hat mit dem von ihm vorgelegten Gutachten jedoch nicht  - wie geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZR 29/12, juris Rn. 2; Beschluss vom 18. Juni 2015 - V ZR 234/14, AUR 2016, 25 Rn. 4 ff.) - dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die Beschwer durch die Abweisung der Klage den Wert von 20.000 EUR übersteigt.
  • BGH, 12.12.2013 - V ZR 52/13

    Streitwert einer Klage auf Duldung der Schaffung eines Notwegs auf dem

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16
    Der Gegenstandswert einer Klage auf Gewährung eines Notweges und eines Notleitungsrechts bemisst sich nämlich nicht nach den Herstellungskosten und/oder der Notwegrente, sondern gemäß §§ 3, 7 ZPO nach dem Wert, den diese Rechte für das herrschende Grundstück haben (vgl. Senat,  Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZR 29/12, juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - V ZR 52/13, NZM 2015, 99 Rn. 6, 8).
  • BGH, 27.08.2008 - VI ZR 78/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Überschreitens des

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16
    aa) Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist nämlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2008  - VI ZR 78/07, VersR 2009, 279; Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, NJW-RR 2013, 1402 Rn. 3).
  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen

    Das Begehren, bestellte Sicherheiten freizugeben, das die Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz nicht eingeführt haben, können sie in dritter Instanz nicht zur Begründung einer höheren Beschwer anführen (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2016  V ZR 11/16, juris Rn. 9 mwN).
  • OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19

    Notwegerecht: Willkür durch Bebauung eines Nachbargrundstücks

    Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren ergibt sich aus §§ 3, 7 ZPO (vgl. Zöller - Herget, ZPO, 33. Aufl., § 3, Rn. 16.123; BGH, Beschluss v. 07.07.2016 - V ZR 11/16 -, zit. n. juris, Rn. 5).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 273/19

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers

    Die Beklagte hat aber in der Nichtzulassungsbeschwerde nicht - wie geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZR 11/16, NJW-RR 2017, 209 Rn. 6 mwN) - dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die so zu bemessende Beschwer 20.000 EUR übersteigt.

    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZR 11/16, NJW-RR 2017, 209 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 09.11.2017 - V ZR 21/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Wert einer Klage auf Duldung eines Notwegs;

    Dass der Wert 20.000 EUR übersteigt, muss innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist dargelegt und glaubhaft gemacht werden (Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZR 11/16, NJW-RR 2017, 209 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21

    Bemessung der Beschwer nach dem Streitwert des abgewiesenen Klageantrags auf

    aa) Die von dem Sachverständigen ermittelten Kosten für eine Erschließung über die südlich an das Grundstück der Kläger angrenzende Bundesstraße 176 in Höhe von 60.000 EUR sind nicht maßgeblich, da sich die Beschwer aus der Abweisung einer Klage auf Bewilligung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrrechts nicht nach den Herstellungskosten einer anderweitigen Zuwegung bemisst (vgl. für den insoweit vergleichbaren Fall eines Notwegrechts Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZR 11/16, NJW-RR 2017, 209 Rn. 5).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZR 14/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung

    Der Wert dieses Interesses entspricht dem Wert, den das Fahrtrecht für ihr Grundstück hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2012 - V ZR 29/12, juris Rn. 3, vom 12. Dezember 2013 - V ZR 52/13, NZM 2015, 99 Rn. 6, 8 und vom 7. Juli 2016 - V ZR 11/16, juris Rn. 5 für Notwegrecht).
  • OLG Dresden, 14.08.2023 - 22 W 443/22

    Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Eintragung eines

    Dies wurde zwar bislang lediglich für das Notwegerecht und das Geh - und Fahrtrecht (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013, V ZR 52/13, Rn. 5, 8, Urteil vom 07.07.2016, V ZR 11/16, jeweils juris) und den Überbau (BGH, Beschluss vom 23.01.1986 - V ZR 119/85, juris) ausdrücklich entschieden, lässt sich aber auf die hier vorliegende Konstellation ohne weiteres übertragen.
  • BGH, 22.03.2018 - V ZR 207/17

    Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren bzgl. Bestimmung des Stimmrechts der

    Dass der Wert 20.000 EUR übersteigt, muss innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist dargelegt und glaubhaft gemacht werden (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZR 11/16, NJW-RR 2017, 209 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZR 260/16

    Bestimmung des Werts der Beschwer im Rechtsmittelverfahren; Maßgeblichkeit des

    Der Kläger hat in der Nichtzulassungsbeschwerde nicht - wie geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZR 11/16, NJW-RR 2017, 209 Rn. 6 mwN) - dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die so zu bemessende Beschwer 20.000 EUR übersteigt.
  • BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21

    Schätzung der Beschwer des unterlegenen Klägers nach dem Interesse an der

    Abgesehen davon hat der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht - wie geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZR 11/16, NJW-RR 2017, 209 Rn. 6 mwN) - dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die Beschwer 20.000 EUR übersteigt.
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