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BGH, 07.07.2017 - 4 StR 211/17 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Erwägung eines relativ großen Altersunterschiedes zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin im Rahmen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Strafschärfende Erwägung eines relativ großen Altersunterschiedes zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin im Rahmen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Strafschärfende Erwägung eines relativ großen Altersunterschiedes zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin im Rahmen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Altersdifferenz beim …
Auszug aus BGH, 07.07.2017 - 4 StR 211/17
Zwar begegnet die strafschärfende Erwägung eines relativ großen Altersunterschiedes zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17 Rn. 3).