Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40155
BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21 (https://dejure.org/2021,40155)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2021 - 2 StR 20/21 (https://dejure.org/2021,40155)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2021 - 2 StR 20/21 (https://dejure.org/2021,40155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,40155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    §§ 52, 53 StGB; §§ 253, 255, 250 StGB; § 73 StGB
    Konkurrenzen (Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit: gesonderte Prüfung bei jedem Beteiligten, individuelle Tatförderung, organisatorische Einbindung in die tatausführende Bande, einheitlicher Tatbeitrag, Zweifel); schwere räuberische Erpressung (Abgrenzung zum Raub); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 358 Abs 2 S 1 StPO, § 73 StGB, § 73c StGB
    Tatertragseinziehung: Verschlechterungsverbot und unzulässige Verrechnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision nur wegen des Auspruchs zur Einziehung in einem Verfahren wegen Beihilfe zum bandenmäßiger Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Revision eines Mitglieds der Hells Angels gegen die Höhe des Schuldspruchs aufgrund der Feststellung des Ausmaßes seines Tatbeitrags in einem Verfahren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision eines Mitglieds der Hells Angels gegen die Höhe des Schuldspruchs aufgrund der Feststellung des Ausmaßes seines Tatbeitrags in einem Verfahren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Revision eines Mitglieds der Hells Angels gegen die Höhe des Schuldspruchs aufgrund der Feststellung des Ausmaßes seines Tatbeitrags in einem Verfahren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Erfolgreiche Revision nur wegen des Auspruchs zur Einziehung in einem Verfahren wegen Beihilfe zum bandenmäßiger Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 191/14

    Tateinheit bei durch mehrere Beteiligte begangene Mehrzahl von Delikten

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21
    Lässt sich nicht feststellen, durch wie viele Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB der Angeklagte die festgestellten Taten gefördert hat, so ist im Zweifel zu seinen Gunsten davon auszugehen, dass er nur eine Handlung begangen hat (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 4 StR 191/14, NStZ 2014, 702).
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 374/10

    Konkurrenzen bei der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21
    Der Senat kann ? ausgehend von der Einsatzstrafe von fünf Jahren und acht Monaten ? im Hinblick auf die verbleibenden weiteren zehn Einzelfreiheitsstrafen (einmal drei Jahre, neunmal zwischen fünf Jahre und fünf Jahre sechs Monate) ausschließen, dass die Strafkammer bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses, die den Unrechtsund Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2010 ? 4 StR 374/10, NStZ-RR 2011, 79, 80), auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte.
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21
    bb) Für die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten maßgebend (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 390; vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124 f.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 253 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21
    bb) Für die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten maßgebend (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 390; vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124 f.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 253 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 25.03.2014 - 3 StR 314/13

    Verfall (Korrektur eines offensichtlichen Rechenfehlers bei der Bestimmung der

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21
    Auch die hinsichtlich der gesamtschuldnerischen Haftung teilweise fehlerhafte Einziehungsentscheidung hat der Senat in analoger Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO berichtigt und das angefochtene Urteil entsprechend geändert (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 StR 314/13).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Im Übrigen stünde das tatbezogen zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 374/21 Rn. 7; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21 Rn. 15; vom 31. Januar 2023 - 5 StR 321/22 Rn. 6; vom 7. Juli 2021 - 2 StR 20/21 Rn. 5 und vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20 Rn. 11).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21

    Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen

    Da es nicht um die Erhöhung eines Einziehungsbetrages für eine einzelne Tat zu Lasten des Angeklagten, sondern Additionsfehler in der Ermittlung des Gesamtbetrages ohne Änderung der ausgeurteilten Rechtsfolge geht, steht das die Einziehungsentscheidung umfassende, tatbezogen zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20, juris Rn. 11; vom 7. Juli 2021 - 2 StR 20/21, juris Rn. 5) dem dargelegten Ergebnis nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - 6 StR 448/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 324/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dem steht das tatbezogene Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2020 - 3 StR 82/20, juris Rn. 11 mwN; vom 7. Juli 2021 - 2 StR 20/21, juris Rn. 5; vom 16. September 2021 - 2 StR 51/21, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 464/21

    Urteilsformel bei Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten; Einziehung von

    Der Wert von Taterträgen ist indes tatbezogen festzusetzen; auch einer etwaigen "Verrechnung" durch das Revisionsgericht stünde das mit Blick auf die jeweilige Tat zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20, juris Rn. 11; vom 7. Juli 2021 - 2 StR 20/21, juris Rn. 5 jeweils mwN).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 374/21

    Korrektur der Anordnung der Einziehung von Wertersatz

    Soweit sich die Strafkammer, wie von ihr selbst dargelegt, zugunsten des Angeklagten verrechnet hat, steht einem Ausgleich mit ihn belastenden Fehlern hier das die Einziehungsentscheidung umfassende, tatbezogen zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20, juris Rn. 11; vom 7. Juli 2021 - 2 StR 20/21, juris Rn. 5; zu - hier nicht gegebenen - Ausnahmen BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21, juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht