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   BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21   

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https://dejure.org/2022,23701
BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21 (https://dejure.org/2022,23701)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2022 - 4 StR 508/21 (https://dejure.org/2022,23701)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - 4 StR 508/21 (https://dejure.org/2022,23701)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 StPO; § 263a StGB; § 52 StGB; § 316a StGB
    Revisionsbegründung (Begründungsanforderungen); Computerbetrug (mehrere Handlungen: natürliche Handlungseinheit, Tateinheit, eine Tat); räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit: Voraussetzung, täuschendes Element, List, nötigungsgleiche ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 316a StGB
    Strafverurteilung wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer u.a.: Empfundene Zwangswirkung des Tatopfers durch vermeintlich entstehende Rechtspflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Angriff auf die Entschlussfreiheit eines geschädigten Kraftfahrers durch Ausnutzen des Anhaltens nach der Kollision für die Raubtat

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angriff auf die Entschlussfreiheit eines geschädigten Kraftfahrers durch Ausnutzen des Anhaltens nach der Kollision für die Raubtat

  • rechtsportal.de

    Angriff auf die Entschlussfreiheit eines geschädigten Kraftfahrers durch Ausnutzen des Anhaltens nach der Kollision für die Raubtat

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21
    Ebenfalls nicht vorausgesetzt ist, dass der verübte Angriff sich bereits unmittelbar gegen das Eigentum bzw. Vermögen des Opfers richtet (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14, NStZ 2015, 653; vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 12 mwN).

    Die Tathandlung erschöpfte sich damit - obschon ihr auch ein täuschendes Element innewohnte - nicht in einer List, welche für sich genommen für einen Angriff auf die Entschlussfreiheit nicht genügen würde (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14, NStZ 2015, 653, 654), sondern entfaltete eine nötigungsgleiche Wirkung.

    Weder der Wortlaut noch der Schutzzweck des § 316a StGB legen eine Restriktion des Tatbestandes auf solche Fallkonstellationen nahe, in denen sich das Opfer den Nötigungsmitteln des Täters beugt, die Zwangswirkung also nach seiner Vorstellung gerade von dem Täter ausgeht (vgl. allein auf die objektive Zwangswirkung der Rechtspflicht abstellend auch Wolters, GA 2002, 303, 316; Steinberg, NZV 2007, 545, 550; Zopfs, NJW 2015, 2131, 2133; Sowada in LK-StGB, 13. Aufl., § 316a Rn. 11; aA Duttge/Nolden, Jus 2005, 193, 198; wohl auch Baur, NZV 2018, 103, 106 (hinreichende Zwangswirkung nur bei erwarteter alsbaldiger Durchsetzung des Rechtsgebots)).

  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21
    Ebenfalls nicht vorausgesetzt ist, dass der verübte Angriff sich bereits unmittelbar gegen das Eigentum bzw. Vermögen des Opfers richtet (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14, NStZ 2015, 653; vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 12 mwN).

    Insbesondere wird die erforderliche Beschränkung auf Fälle einer verkehrsspezifischen Gefahrenlage (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 13) nicht allein durch die Auslegung des tatbestandsmäßigen Angriffs auf die Entschlussfreiheit, sondern daneben auch durch die weiteren Tatbestandsmerkmale des § 316a StGB gewährleistet (so auch Steinberg, NZV 2007, 545, 550 gegen Duttge/Nolden, JuS 2005, 193, 198).

  • BGH, 23.07.2014 - 2 StR 105/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Angriffs: Handlungen mit

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21
    Dementsprechend hat der Senat bereits in seiner eine vorgetäuschte Polizeikontrolle betreffenden Entscheidung (vgl. BGH, aaO; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 2 StR 105/14, juris Rn. 10 f.) nicht darauf abgestellt, dass dort mit dem Herauswinken des Tatopfers eine konkludente Drohung der Angeklagten verbunden gewesen sei, bei Nichtbefolgung Zwangsmittel anzuwenden, sondern vielmehr den Nötigungscharakter der Rechtspflicht, Weisungen von Polizeibeamten Folge zu leisten, als solchen für maßgeblich erachtet.
  • BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02

    Computerbetrug (Konkurrenzen; natürliche Handlungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21
    Stattdessen stehen beide Handlungen zueinander im Verhältnis der natürlichen Handlungseinheit, was zu nur einer Tat des (vollendeten) Computerbetrugs führt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; v. Heintschel-Heinegg in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 52 Rn. 53).
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21
    Sie genügt nicht den Begründungsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, denn die Ausführungen zu ihrer Begründung lassen die Angriffsrichtung der Rüge nicht eindeutig erkennen (vgl. zu den Anforderungen BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13, juris Rn. 55 mwN (insoweit in NJW 2016, 419 nicht abgedruckt); Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, juris Rn. 16 (insoweit in BGHSt 59, 292 nicht abgedruckt); Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98).
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21
    Sie genügt nicht den Begründungsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, denn die Ausführungen zu ihrer Begründung lassen die Angriffsrichtung der Rüge nicht eindeutig erkennen (vgl. zu den Anforderungen BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13, juris Rn. 55 mwN (insoweit in NJW 2016, 419 nicht abgedruckt); Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, juris Rn. 16 (insoweit in BGHSt 59, 292 nicht abgedruckt); Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21
    Die Angeklagten nutzten auch die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs aus, indem sie sich - bewusst - zunutze machten, dass der Nebenklägerin, die nach den Feststellungen ihr Fahrzeug unmittelbar vor der Kollision zum Abbiegen verlangsamt hatte, die Gegenwehr gegen den Angriff infolge der Beanspruchung durch das Lenken des Fahrzeugs wegen der damit verbundenen Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung erschwert war (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 506/17, NStZ 2018, 469, 470 mwN).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Auszug aus BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21
    Sie genügt nicht den Begründungsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, denn die Ausführungen zu ihrer Begründung lassen die Angriffsrichtung der Rüge nicht eindeutig erkennen (vgl. zu den Anforderungen BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13, juris Rn. 55 mwN (insoweit in NJW 2016, 419 nicht abgedruckt); Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, juris Rn. 16 (insoweit in BGHSt 59, 292 nicht abgedruckt); Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98).
  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 287/23

    Schuldspruch wegen Computerbetruges in Tateinheit mit versuchtem Computerbetrug

    Hinsichtlich der Fälle des versuchten Computerbetruges, die als gleichartige Tateinheit gewertet worden sind, ist zu beachten, dass bei zeitlich eng aufeinander folgenden Handlungen lediglich von einer Tat auszugehen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2022 - 4 StR 508/21, NStZ 2023, 111 Rn. 4; vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02, juris Rn. 4).
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