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   BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85   

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https://dejure.org/1985,9539
BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85 (https://dejure.org/1985,9539)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1985 - 3 StR 302/85 (https://dejure.org/1985,9539)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1985 - 3 StR 302/85 (https://dejure.org/1985,9539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 208
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Daher scheidet die Unterbringung aus, wenn der Täter nur vorübergehend schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gewesen ist, etwa wenn er sich nur vorübergehend in einem Rausch befunden hat (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1984 - 3 StR 423/84 - und vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85) oder wenn er aufgrund eines hochgradigen Affektes gehandelt hat, der zwar die Schuldfähigkeit zur Tatzeit aufgehoben oder vermindert hat, der aber nicht als darüber hinausgehende Störung zu bewerten ist (Hanack in LK § 63 StGB Rdn. 62; Horn in SK § 63 StGB Rdn. 17; Stree in Schönke/ Schröder, 22. Aufl. § 63 StGB Rdn. 12).
  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Stehen die Grundlagen für eine Schlussfolgerung nur in einer so losen Beziehung zur Tat, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind, so ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, NStZ 1986, 373; 3 StR 302/85 v. 07.08.1985, juris Rn. 2; OLG Koblenz, 1 Ss 113/99 v. 29.06.1999, juris Rn. 7; Meyer-Goßner /Schmitt aaO § 261 Rn. 38).
  • BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86

    Wolfgang Otto

    Diese Rechtsauffassung hat der Senat schon wiederholt vertreten (Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33 und JR 1981, 304 mit Anm. Peters; Beschluß vom 19. Februar 1982 - 3 StR 39/82 (S), StV 1982, 256; Urteil vom 28. November 1984 - 3 StR 443/84; Beschluß vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85).
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Das gilt aber nicht, wenn die Grundlagen für diese Schlußfolgerungen nur in einer so losen Beziehung zur Tat stehen, daß sich das Ergebnis der Bewertung als bloße Vermutung erweist (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGH, Beschluß vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85; Beschluß vom 13. Februar 1985 - 2 StR 344/84; Beschluß vom 25. September 1984 - 1 StR 539/84).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH NStZ 1982, 218; BGH, Beschlüsse vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85 - und vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83, jeweils m.w.Nachw.).
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