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   BGH, 07.08.1986 - 4 StR 357/86   

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BGH, 07.08.1986 - 4 StR 357/86 (https://dejure.org/1986,13611)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1986 - 4 StR 357/86 (https://dejure.org/1986,13611)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1986 - 4 StR 357/86 (https://dejure.org/1986,13611)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Merkmal der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

 
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  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 07.08.1986 - 4 StR 357/86
    Danach genügen als besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB nunmehr auch solche, die im Vergleich mit gewöhnlichen, einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390; BGH StV 1982, 419, 420 m.w. Nachw.).
  • BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86

    Versagung einer Strafaussetzung - Bewährungsstrafe - Vorstrafen - Familiäre

    Auszug aus BGH, 07.08.1986 - 4 StR 357/86
    Der Senat vermag nicht sicher auszuschließen, daß das Landgericht die insoweit erforderliche Gesamtbewertung von Tat und Täter nicht vorgenommen hat, die dazu führen kann, daß auch einzelne Umstände, die jeweils für sich betrachtet nur einfache, durchschnittliche Zumessungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen können (BGH NStZ 1982, 285, 286; 1984, 360; BGH, Beschluß vom 25. Februar 1986 - 4 StR 56/86; siehe jetzt § 56 Abs. 2 StGB i.d.F. des 23. StrÄndG vom 13. April 1986 - BGBl I S. 393).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 07.08.1986 - 4 StR 357/86
    Der Senat vermag nicht sicher auszuschließen, daß das Landgericht die insoweit erforderliche Gesamtbewertung von Tat und Täter nicht vorgenommen hat, die dazu führen kann, daß auch einzelne Umstände, die jeweils für sich betrachtet nur einfache, durchschnittliche Zumessungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen können (BGH NStZ 1982, 285, 286; 1984, 360; BGH, Beschluß vom 25. Februar 1986 - 4 StR 56/86; siehe jetzt § 56 Abs. 2 StGB i.d.F. des 23. StrÄndG vom 13. April 1986 - BGBl I S. 393).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

    Auszug aus BGH, 07.08.1986 - 4 StR 357/86
    Der Senat vermag nicht sicher auszuschließen, daß das Landgericht die insoweit erforderliche Gesamtbewertung von Tat und Täter nicht vorgenommen hat, die dazu führen kann, daß auch einzelne Umstände, die jeweils für sich betrachtet nur einfache, durchschnittliche Zumessungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen können (BGH NStZ 1982, 285, 286; 1984, 360; BGH, Beschluß vom 25. Februar 1986 - 4 StR 56/86; siehe jetzt § 56 Abs. 2 StGB i.d.F. des 23. StrÄndG vom 13. April 1986 - BGBl I S. 393).
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