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   BGH, 07.08.1991 - 2 StR 193/91   

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BGH, 07.08.1991 - 2 StR 193/91 (https://dejure.org/1991,8098)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1991 - 2 StR 193/91 (https://dejure.org/1991,8098)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1991 - 2 StR 193/91 (https://dejure.org/1991,8098)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus BGH, 07.08.1991 - 2 StR 193/91
    Im übrigen würde ein Erfolg der Rüge voraussetzen, daß der Vorsitzende das Fehlen des Aushangs zu vertreten hätte (vgl. BGHSt 21, 72; 22, 297, 302).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 07.08.1991 - 2 StR 193/91
    Im übrigen würde ein Erfolg der Rüge voraussetzen, daß der Vorsitzende das Fehlen des Aushangs zu vertreten hätte (vgl. BGHSt 21, 72; 22, 297, 302).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

    a) Die Rüge einer Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch Fehlen eines Aushangs mit Hinweisen auf den Ortstermin am 13. Juni 2019 ist jedenfalls unbegründet, weil ein etwaiger Rechtsfehler nach den gegenläufigen Erklärungen der Verteidigung einerseits und der Vorsitzenden und von Justizbeschäftigten andererseits nicht bewiesen wäre (vgl. zur ausreichenden Bekanntgabe eines Ortstermins in der mündlichen Verhandlung auch BGH, Urteil vom 7. August 1991 - 2 StR 193/91, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 2).
  • BGH, 26.06.2001 - 5 StR 69/01

    Bernsteinzimmer (Beutekunst); Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft beim

    Selbst wenn die Behauptung des Beschwerdeführers zuträfe, die Tür zur Zugangstreppe zum Verhandlungssaal sei an einem Sitzungstag nach dem Ende der Dienststunden während der noch stattfindenden Sitzung für Zuhörer verschlossen worden, wäre die dadurch eingetretene faktische Beschränkung der Öffentlichkeit dem Vorsitzenden nicht zuzurechnen (BGHR StPO § 338 Nr. 6 - Ortstermin 2; Zuhörer 4; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07

    Revisibilität der unterbliebenen Belehrung über ein Eidesverweigerungsrecht

    Ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht des § 61 2. Halbsatz StPO ist kein absoluter Revisionsgrund; er führt nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn dieses auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. BGHSt 4, 217, 218; BGHR StPO § 63 Verletzung 2; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 63 Rdn. 9).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01

    Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Beruhen; Vereidigungsverbote (Verlobte des

    Hätte das Landgericht die Glaubwürdigkeit der Zeugin anders beurteilt, wäre aber unter den hier gegebenen Umständen - anders als in dem der Entscheidung BGHR StPO § 63 Verletzung 2 zugrundeliegenden Fall - einer die Beweiswürdigung des Landgerichts tragenden Erwägung die argumentative Basis entzogen.
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