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BGH, 07.08.2006 - AnwZ (B) 28/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Überprüfung des erfolgten Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls; Mitwirkungspflichten hinsichtlich der Entkräftung der Vermutung des Vermögensverfalls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel der Feststellung, dass die Vermutung des Vermögensverfalls nicht eingreift
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Hamburg, 10.01.2006 - II ZU 15/05
- BGH, 07.08.2006 - AnwZ (B) 28/06
- BGH, 10.10.2006 - AnwZ (B) 28/06
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06
Rechtsfolgen der Erledigung verschiedener anwaltsgerichtlicher Verfahren …
Für sie ist nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann kein Raum, wenn - wie hier - dem Rechtsschutzbedürfnis des Zulassungsbewerbers schon dadurch genügt wird, dass ihm die sofortige Beschwerde im Rahmen der in der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehenen Anfechtungs- und Verpflichtungsbeschwerde offen steht (BGH, Beschl. v. 22.5.1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842, 1843; BGH, Beschl. v. 1.7.2002 - AnwZ (B) 46/01, NJW-RR 2002, 1641, 1642; vgl. BGH, Beschl. v. 7.8.2006 - AnwZ (B) 28/06, BeckRS 2006, 11039 Tz. 10). - BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Dieser Antrag blieb erfolglos (Senatsbeschl. v. 7. August 2006, AnwZ (B) 28/06). - BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 30/07 Für sie ist nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann kein Raum, wenn - wie hier - dem Rechtsschutzbedürfnis des Zulassungsbewerbers schon dadurch genügt wird, dass ihm die sofortige Beschwerde im Rahmen der in der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehenen Anfechtungs- und Verpflichtungsbeschwerde offen steht (BGH, Beschl. v. 22.5.1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842, 1843; BGH, Beschl. v. 1.7.2002 - AnwZ (B) 46/01, NJW-RR 2002, 1641, 1642; vgl. BGH, Beschl. v. 7.8.2006 - AnwZ (B) 28/06, BeckRS 2006, 11039 Tz. 10).
- BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06 Für sie ist nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann kein Raum, wenn - wie hier - dem Rechtsschutzbedürfnis des Zulassungsbewerbers schon dadurch genügt wird, dass ihm die sofortige Beschwerde im Rahmen der in der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehenen Anfechtungs- und Verpflichtungsbeschwerde offen steht (BGH, Beschl. v. 22.5.1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842, 1843; BGH, Beschl. v. 1.7.2002 - AnwZ (B) 46/01, NJW-RR 2002, 1641, 1642; vgl. BGH, Beschl. v. 7.8.2006 - AnwZ (B) 28/06, BeckRS 2006, 11039 Tz. 10).
- BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06 Für sie ist nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann kein Raum, wenn - wie hier - dem Rechtsschutzbedürfnis des Zulassungsbewerbers schon dadurch genügt wird, dass ihm die sofortige Beschwerde im Rahmen der in der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehenen Anfechtungs- und Verpflichtungsbeschwerde offen steht (BGH, Beschl. v. 22.5.1985 - AnwZ (B) 42/84, NJW 1985, 1842, 1843; BGH, Beschl. v. 1.7.2002 - AnwZ (B) 46/01, NJW-RR 2002, 1641, 1642; vgl. BGH, Beschl. v. 7.8.2006 - AnwZ (B) 28/06, BeckRS 2006, 11039 Tz. 10).
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