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   BGH, 07.08.2008 - StB 9/08, StB 10/08, StB 11/08   

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https://dejure.org/2008,2591
BGH, 07.08.2008 - StB 9/08, StB 10/08, StB 11/08 (https://dejure.org/2008,2591)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2008 - StB 9/08, StB 10/08, StB 11/08 (https://dejure.org/2008,2591)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2008 - StB 9/08, StB 10/08, StB 11/08 (https://dejure.org/2008,2591)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 55 StPO; § 161a StPO; § 70 StPO; § 96 StPO
    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; Ordnungsgeld; Ordnungshaft; Erzwingungshaft; RAF; Offensive 77

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 55 StPO; § 161a StPO; § 70 StPO; § 96 StPO
    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; Ordnungsgeld; Ordnungshaft; Erzwingungshaft; RAF; Offensive 77

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 55 StPO; § 161a StPO; § 70 StPO; § 96 StPO
    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; Ordnungsgeld; Ordnungshaft; Erzwingungshaft; RAF; Offensive 77

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.01.2008)

    RAF: Anwälte erwarten keine Aussagen bei Beugehaft

Besprechungen u.ä.

  • tolmein.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Auf Biegen und Beugen (RA Dr. Oliver Tolmein; konkret 02/2008)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Hamburg, 16.06.2011 - 1 Ws 45/11

    Strafvollstreckung aus niederländischem Strafurteil gegen früheren

    LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Knut Folkerts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 178
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Dem steht nicht entgegen, dass die Beschwerdeführer wegen der Taten, zu denen sie vernommen werden sollen, nicht mehr erneut verfolgt werden können, weil sie deswegen entweder bereits rechtskräftig verurteilt wurden (vgl. BGH NJW 1999, 1413) oder - was unter den hier gegebenen Umständen einem Verfahrenshindernis gleichkommt - das gegen sie gerichtete Strafverfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO gerichtlich eingestellt wurde und Gründe, die ausnahmsweise die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. BGHSt 10, 88, 93 f.).

    Denn es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zwischen den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten und anderen Straftaten, deretwegen die Zeugen noch verfolgt werden könnten, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann (BVerfG NJW 2002, 1411 ff.; BGH NJW 1999, 1413; NStZ 2006, 178 und 509; NStZ-RR 2006, 239).

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Denn es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zwischen den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten und anderen Straftaten, deretwegen die Zeugen noch verfolgt werden könnten, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann (BVerfG NJW 2002, 1411 ff.; BGH NJW 1999, 1413; NStZ 2006, 178 und 509; NStZ-RR 2006, 239).
  • BGH, 28.04.2006 - StB 1/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Denn es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zwischen den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten und anderen Straftaten, deretwegen die Zeugen noch verfolgt werden könnten, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann (BVerfG NJW 2002, 1411 ff.; BGH NJW 1999, 1413; NStZ 2006, 178 und 509; NStZ-RR 2006, 239).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Dem steht nicht entgegen, dass die Beschwerdeführer wegen der Taten, zu denen sie vernommen werden sollen, nicht mehr erneut verfolgt werden können, weil sie deswegen entweder bereits rechtskräftig verurteilt wurden (vgl. BGH NJW 1999, 1413) oder - was unter den hier gegebenen Umständen einem Verfahrenshindernis gleichkommt - das gegen sie gerichtete Strafverfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO gerichtlich eingestellt wurde und Gründe, die ausnahmsweise die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. BGHSt 10, 88, 93 f.).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Die hinsichtlich der Erzwingungshaft gemäß § 304 Abs. 5 StPO zulässigen Rechtsmittel (BGHSt 36, 192) haben Erfolg.
  • BGH, 22.12.1993 - 3 BJs 1114/91

    Beschwerde: Unzulässigkeit gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des BGH,

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine (isolierte) Beschwerde gegen die Anordnung des Ermittlungsrichters nach § 70 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht zulässig gewesen wäre (BGH NStZ 1994, 198), auf diese erstreckt und den Antrag der Bundesanwaltschaft insgesamt zurückgewiesen.
  • RG, 26.09.1908 - V 550/07

    Bergbauschaden; Hypothek

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Auf die Beschwerden der Zeugen K., M. und F. werden die Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. Dezember 2007 (1 BGs 547/07, 1 BGs 548/07 und 1 BGs 550/07) aufgehoben.
  • BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05

    Aufklärungsrüge (Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts; nötiger

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Denn es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zwischen den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten und anderen Straftaten, deretwegen die Zeugen noch verfolgt werden könnten, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann (BVerfG NJW 2002, 1411 ff.; BGH NJW 1999, 1413; NStZ 2006, 178 und 509; NStZ-RR 2006, 239).
  • EGMR, 07.10.2014 - 548/07

    CONTA v. ROMANIA

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
    Auf die Beschwerden der Zeugen K., M. und F. werden die Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. Dezember 2007 (1 BGs 547/07, 1 BGs 548/07 und 1 BGs 550/07) aufgehoben.
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Die Beschwerdeführer haben das Zeugnis nicht ohne gesetzlichen Grund verweigert; denn sie können - ebenso wie etwa die damaligen "RAF"-Mitglieder K., Mo. und F. (BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178) - hinsichtlich der nicht beantworteten Fragen wegen der konkreten Gefahr einer weiteren Strafverfolgung ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 1 StPO geltend machen.

    Es liegt nahe, dass auch der Raubüberfall auf das Waffengeschäft Fi. am 1. Juli 1977, bei welchem ausweislich des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. Juli 1980 (2 - 1 StE 5/79) die "RAF"-Mitglieder F. und S. den Inhaber des Geschäfts zu ermorden versuchten und 19 Faustfeuerwaffen erbeuteten (UA S. 14 ff.), als Beschaffungstat in unmittelbarem Zusammenhang mit der auf einer Gesamtplanung beruhenden Anschlagsserie stand (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 f.).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung von

    dd) Schließlich fehlt es an konkreten Anhaltspunkten dafür, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten den Zeugen S. H. in die Gefahr der Verfolgung wegen anderer - mit den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten im Zusammenhang stehender - Straftaten bringen könnte (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 178; NStZ 2010, 463; NStZ-RR 2006, 239).
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239 und StB 2/06, NStZ 2006, 509 sowie vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 jew. mwN).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
    Die Beschwerdeführer haben das Zeugnis nicht ohne gesetzlichen Grund verweigert ; denn sie können - ebenso wie etwa die damaligen "RAF"-Mitglieder K. , Mo. und F. (BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178) - hinsichtlich der nicht beantworteten Fragen wegen der konkreten Gefahr einer weiteren Strafverfolgung ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 1 StPO geltend machen.

    Es liegt nahe, dass auch der Raubüberfall auf das Waffengeschäft Fi. am 1. Juli 1977, bei welchem ausweislich des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. Juli 1980 (2 - 1 StE 5/79 ) die "RAF"-Mitglieder F. und S. den Inhaber des Geschäfts zu ermorden versuchten und 19 Faustfeuerwaffen erbeuteten (UA S. 14 ff.), als Beschaffungstat in unmittelbarem Zusammenhang mit der auf einer Gesamtplanung beruhenden Anschlagsserie stand (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 f.).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06 , NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 239; NStZ 2006, 509; StraFo 2008, 423 m. w. N.).
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