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   BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12   

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https://dejure.org/2012,24659
BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12 (https://dejure.org/2012,24659)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2012 - 1 StR 98/12 (https://dejure.org/2012,24659)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2012 - 1 StR 98/12 (https://dejure.org/2012,24659)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66b Abs. 1 und 2 StGB; § 66a StGB; § 2 Abs. 6 StGB; Art. 316e Abs. 1 EGStGB
    Unbegründeter Antrag auf nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen; Vorbehaltsverfahren: unterbliebene Entscheidung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 StGB vom 27.12.2003, § 66a Abs 2 StGB vom 21.08.2002, § 66b Abs 1 StGB vom 13.04.2007, § 66b Abs 2 StGB vom 13.04.2007
    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung: Beurteilung der Neuheit von Tatsachen nach unterbliebener Entscheidung im Vorbehaltsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Ableiten einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person des Verurteilten

  • rewis.io

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung: Beurteilung der Neuheit von Tatsachen nach unterbliebener Entscheidung im Vorbehaltsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Ableiten einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person des Verurteilten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 100
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.12.2006 - 3 StR 269/06

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Ausschlussfrist); sinnvolle Vollzugsplanung;

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Einhaltung der Frist des § 66a Abs. 2 StGB a.F. eine grundsätzlich verbindliche materiellrechtliche Voraussetzung für die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung darstellt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 StR 269/06, BGHSt 51, 159 ff.); denn nach den Gesetzesmaterialien ist die Entscheidung über den Vorbehalt spätestens sechs Monate vor dem von § 66a Abs. 2 StGB a.F. in Bezug genommenen Aussetzungszeitpunkt zu treffen (BT-Drucks. 14/8586, S. 6).

    Der Senat weist darauf hin, dass über den Vorbehalt von Amts wegen entschieden werden muss (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 StR 269/06, BGHSt 51, 159 ff.; Peglau JR 2002, 449, 451).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12
    Als Grundlage einer - nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NStZ 2011, 450 ff.) noch längstens bis zum Ablauf des 31. Mai 2013 möglichen - nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66b StGB a.F. darf eine solche Maßnahme nur noch dann ausgesprochen werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leidet (zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 2 BvR 2846/09).
  • BGH, 22.12.1992 - 3 BJs 960/91

    Unanfechtbarkeit der Verfahrentrennung durch OLG

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12
    Die Auffassung, dass anderes gelte, wenn die im Vorbehaltsverfahren zur Entscheidung berufene Strafkammer das Verfahren bis zum Fristablauf so sehr verzögert hat (wofür auch vorliegend einiges spricht), dass eine Sachentscheidung nicht mehr möglich war (zur Möglichkeit einer Untätigkeitsbeschwerde im strukturell vergleichbaren Fall drohender Verjährung vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1992 - 3 BJs 960/91 - 4 (85) - StB 15/92, NJW 1993, 1279 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 3 Ws 986/01, NStZ 2002, 220 f. mwN), teilt der Senat nicht.
  • BGH, 22.12.1992 - StB 15/92

    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung durch ein erstinstanzlich tätiges

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12
    Die Auffassung, dass anderes gelte, wenn die im Vorbehaltsverfahren zur Entscheidung berufene Strafkammer das Verfahren bis zum Fristablauf so sehr verzögert hat (wofür auch vorliegend einiges spricht), dass eine Sachentscheidung nicht mehr möglich war (zur Möglichkeit einer Untätigkeitsbeschwerde im strukturell vergleichbaren Fall drohender Verjährung vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1992 - 3 BJs 960/91 - 4 (85) - StB 15/92, NJW 1993, 1279 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 3 Ws 986/01, NStZ 2002, 220 f. mwN), teilt der Senat nicht.
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12
    Dabei kommt es nicht auf den Entstehungszeitpunkt der Tatsachen, sondern allein auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Berücksichtigung im vorangegangenen Strafverfahren an (BGH, Urteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, BGHSt 50, 121 ff.).
  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12
    Maßgeblich für die Frage, ob eine Tatsache "neu" ist, ist demnach der letztmögliche Zeitpunkt, zu dem eine (primäre) Sicherungsverwahrung hätte angeordnet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2006 - 5 StR 113/06, NStZ-RR 2006, 302 f.; Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 635/07, BGHSt 52, 213 ff.).
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 635/07

    Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach rechtsfehlerhafter und

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12
    Maßgeblich für die Frage, ob eine Tatsache "neu" ist, ist demnach der letztmögliche Zeitpunkt, zu dem eine (primäre) Sicherungsverwahrung hätte angeordnet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2006 - 5 StR 113/06, NStZ-RR 2006, 302 f.; Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 635/07, BGHSt 52, 213 ff.).
  • BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12
    Als Grundlage einer - nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NStZ 2011, 450 ff.) noch längstens bis zum Ablauf des 31. Mai 2013 möglichen - nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66b StGB a.F. darf eine solche Maßnahme nur noch dann ausgesprochen werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leidet (zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 2 BvR 2846/09).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 986/01

    Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Zulässigkeit bei Nichtbescheidung

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12
    Die Auffassung, dass anderes gelte, wenn die im Vorbehaltsverfahren zur Entscheidung berufene Strafkammer das Verfahren bis zum Fristablauf so sehr verzögert hat (wofür auch vorliegend einiges spricht), dass eine Sachentscheidung nicht mehr möglich war (zur Möglichkeit einer Untätigkeitsbeschwerde im strukturell vergleichbaren Fall drohender Verjährung vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1992 - 3 BJs 960/91 - 4 (85) - StB 15/92, NJW 1993, 1279 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 3 Ws 986/01, NStZ 2002, 220 f. mwN), teilt der Senat nicht.
  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 4 Ws 348/09

    Begriff der neuen Tatsachen i.S. von § 66b Abs. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12
    Hierzu zählt auch die Entscheidung im Vorbehaltsverfahren; denn diese ist Bestandteil des Erkenntnisverfahrens (so bereits OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 2 Ws 405/08 (263/08), NStZ-RR 2009, 75 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 4 Ws 348/09, StV 2010, 189 ff.).
  • OLG Schleswig, 17.10.2008 - 2 Ws 405/08
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    Damit hat der Gesetzgeber auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs reagiert, nach denen die in § 66a Abs. 2 StGB aF enthaltene Frist nicht als unverbindliche Ordnungsvorschrift, sondern als verbindliche zeitliche Vorgabe ausgelegt und die Anordnung der Maßregel bei Nichteinhaltung der Frist als unzulässig angesehen worden ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 StR 269/06, BGHSt 51, 159, 160; Beschluss vom 11. September 2007 - 3 StR 323/07, StraFo 2007, 514; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12, NStZ 2013, 100).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 160/12

    Über den "Westparkmörder" ist neu zu befinden

    Dieser Grundsatz wird dabei in der Regel nur dann gewahrt sein, wenn die hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (BVerfG aaO; zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1048/11; vgl. auch Senatsurteil vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12 und Senatsbeschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12).

    Namentlich die rückwirkend angeordnete oder verlängerte Freiheitsentziehung kann nur dann noch als verhältnismäßig angesehen werden, wenn auch der gebotene Abstand zur Strafe gewahrt ist und weiter die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK erfüllt sind (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11); das heißt, dass der Betroffene an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThuG) leidet (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 5 StR 369/10; Senatsurteile vom 8. November 2011 - 1 StR 231/11 und vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12; vgl. zum Begriff "psychisch Kranker" auch Urteil der 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 19. April 2012 - endgültig seit 19. Juli 2012 - in der Rechtsache B. gegen Deutschland - Individualbeschwerde 61272/09 Ziffer 67 ff.).

  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen der

    Die Frist des § 66a Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung vom 22. Dezember 2010 (BGBl I 2300), deren Versäumnis ein Verfahrenshindernis zur Folge hätte (vgl. BGH, Urteile vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12, NStZ 2013, 100 und vom 8. Juni 2016 - 2 StR 88/16, NStZ-RR 2017, 7 mwN), ist gewahrt.
  • BGH, 18.07.2018 - 1 StR 122/18

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen)

    Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Verfahren mit Anlasstaten aus den Jahren 2007/2008, wie sie vorliegend zur Entscheidung anstand, gemäß § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. (NJW 2011, 1931) umsetzt, nur zulässig ist, wenn die hochgradige Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder in dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (BVerfG aaO; zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1048/11, BVerfGE 131, 268; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. August 2016 - 2 StR 4/16 und vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12, NStZ 2013, 100; Beschlüsse vom 7. August 2013 - 1 StR 246/13, NStZ 2014, 209; vom 5. April 2017 - 5 StR 86/17, NStZ 2017, 526 und vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12).

    Darüber hinaus ist es für die rückwirkend angeordnete oder verlängerte Freiheitsentziehung unter Berücksichtigung von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK Voraussetzung, dass der Betroffene an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG) leidet (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 11. August 2016 - 2 StR 4/16; Beschluss vom 24. Mai 2011 - 5 StR 369/10; Urteile vom 8. November 2011 - 1 StR 231/11 und vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12; vgl. zum Begriff "psychisch Kranker' auch Urteil der 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 19. April 2012 - endgültig seit 19. Juli 2012 - in der Rechtssache B. gegen Deutschland - Individualbeschwerde 61272/09 Ziffer 67 ff.).

  • BGH, 11.08.2016 - 2 StR 4/16

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

    Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Altfall, wie er vorliegend zur Entscheidung anstand, gemäß § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. (NJW 2011, 1931; BGBl. I S. 1003) umsetzt, nur zulässig ist, wenn die hochgradige Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder in dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (BVerfG aaO; zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1048/11, BVerfGE 131, 268; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12 und Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12).

    Darüber hinaus ist für die rückwirkend angeordnete oder verlängerte Freiheitsentziehung unter Berücksichtigung von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK Voraussetzung, dass der Betroffene an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG) leidet (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 5 StR 369/10; Urteile vom 8. November 2011 - 1 StR 231/11 und vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12; vgl. zum Begriff "psychisch Kranker' auch Urteil der 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 19. April 2012 - endgültig seit 19. Juli 2012 - in der Rechtssache B. gegen Deutschland - Individualbeschwerde 61272/09 Ziffer 67 ff.).

  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16

    Statthaftes Rechtsmittel (Bestimmung nach der verfahrensrechtlich zulässigen

    Die Einhaltung der Frist des § 66a Abs. 2 StGB a.F. stellt vielmehr eine grundsätzlich verbindliche materiellrechtliche Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsverwahrung dar (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 StR 269/06 -, BGHSt 51, 159, 160 ff.; Urteil vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12, NStZ 2013, 100, 101; KK-StPO/Greger, 7. Aufl. § 275a Rn. 7).
  • OLG Jena, 25.01.2016 - 1 Ws 483/15

    Strafverfahren: Statthaftes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft gegen die

    2.Soweit der Bundesgerichtshof im Urteil vom 07.08.2012, Az. 1 StR 98/12, mit dem die Revision gegen ein die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ablehnendes Urteil verworfen wurde, in einem nicht entscheidungstragenden Hinweis ausgeführt hat, dass die von Amts wegen zu treffende Entscheidung über den Vorbehalt (der Sicherungsverwahrung) "entsprechend dem Rechtsgedanken des § 206a StPO" auch im Beschlusswege getroffen werden könne, wenn der Antrag auf Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (wegen Fristablaufs) zurückgenommen worden ist, betrifft dies zum einen eine andere Fallgestaltung (in der - wegen Antragsrücknahme der Staatsanwaltschaft und fehlender Beschwer des Angeklagten - ein Rechtsmittel von vornherein auszuschließen ist).
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 521/12

    Voraussetzungen des Vorbehalts der nachträglichen Anordnung der

    Die Einhaltung der Frist des § 66a Abs. 2 StGB a. F. stellt auch eine grundsätzlich verbindliche materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung dar (vgl. BGH, a. a. O., 160; BGH, Urteil vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12 - Rdnr. 14).
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