Rechtsprechung
BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 145d StGB; § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO
Vortäuschen einer Straftat als Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung (unzulässige Verwertung einer Telekommunikationsüberwachung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 145d StGB, § 100g StPO
Erhebung von Telekommunikations-Verkehrsdaten: Anordnung der Erhebung bei Verdacht des Vortäuschens einer Straftat - Wolters Kluwer
Eine Straftat nach § 145d StGB eine Maßnahmen nach § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO rechtfertigende Straftat mit "erheblicher Bedeutung"
- rewis.io
Erhebung von Telekommunikations-Verkehrsdaten: Anordnung der Erhebung bei Verdacht des Vortäuschens einer Straftat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 145d; StPO § 100g Abs. 1 Nr. 1
Eine Straftat nach § 145d StGB eine Maßnahmen nach § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO rechtfertigende Straftat mit "erheblicher Bedeutung" - rechtsportal.de
StGB § 145d; StPO § 100g Abs. 1 Nr. 1
Eine Straftat nach § 145d StGB eine Maßnahmen nach § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO rechtfertigende Straftat mit "erheblicher Bedeutung" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vortäuschens einer Straftat
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Strafrecht: Erhebung von Verkehrsdaten bei Straftaten von erheblicher Bedeutung - §100g StPO
- lto.de (Kurzinformation)
Zu inszeniertem Brandanschlag - Urteil gegen Ex-Bürgermeister bestätigt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vortäuschens einer Straftat bestätigt
- spiegel.de (Pressebericht, 02.09.2013)
Fingierter Anschlag: Urteil gegen Ex-Bürgermeister bestätigt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bürgermeister muss Geldstrafe nach fingiertem Brandanschlag zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vortäuschen einer Straftat bestätigt
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 13.11.2012 - 2 KLs 21 Js 4634/11
- BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
- OLG Karlsruhe, 02.01.2017 - 2 Ws 219/16
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 281
- StV 2015, 143
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 20.12.2018 - 3 Ws 309/18
Strafverfahren: Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkung betreffend eines …
In eine ähnliche Richtung weist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der formuliert, eine Straftat habe im Gesetzessinn ""erhebliche Bedeutung", wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen" (vgl. BGH NStZ 2014, 281).Dies setze voraus, "dass der Gesetzgeber der Straftat allgemein ein besonderes Gewicht beimisst und sie im konkreten Fall erhebliche Bedeutung hat".Im Einzelfall könne auch eine im Höchstmaß mit (nur) drei Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat diese Voraussetzungen erfüllen, wenn der Tat "aufgrund der besonderen Bedeutung des geschützten Rechtsguts oder des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung erhebliche Bedeutung" zukommt (vgl. BGH NStZ 2014, 281).
- OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22
Verwendbarkeit von personenbezogenen Daten aus Observation zum Beweis anderer …
Dies setzt voraus, dass der Gesetzgeber der Straftat allgemein ein besonderes Gewicht beimisst und sie im konkreten Fall erhebliche Bedeutung hat (vgl. BVerfG NJW 2003, 1787, 1791; BGH NStZ 2014, 281). - VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 15 K 17.00662
Polizeiliche Beobachtung nach Straftaten von erheblicher Bedeutung
Eine Straftat von erheblicher Bedeutung muss mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH, B.v. 7.8.2013 - 1 StR 156/13). - VGH Bayern, 08.07.2019 - 10 ZB 18.1003
Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
Mit dieser Umschreibung folgt das Verwaltungsgericht der vom Bundesverfassungsgericht geprägten und allgemein im Sicherheitswie im Strafverfahrensrecht verwendeten Formel für Straftaten von erheblicher Bedeutung (…vgl. z.B. BVerfG, B.v. 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. - juris Rn. 53 f. unter ausdrücklichem Hinweis auf Art. 30 Abs. 5 PAG a.F.;… BVerfG, U.v. 12.4.2005 - 2 BvR 581/01 - juris Rn. 46; BGH, B.v. 7.8.2013 - 1 StR 156/13 - juris). - VG Freiburg, 25.02.2016 - 3 K 1187/14
Anspruch auf Unfallruhegehalt bei nicht abgeschlossenem Disziplinarverfahren
Mit Beschluss vom 07.08.2013 - 1 StR 156/13 - verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts ... Mit Disziplinarverfügung des Ersten Landesbeamten des Landratsamtes ... vom 15.10.2014, zugestellt am 23.10.2014, wurde das Ruhegehalt des Klägers aus seiner Tätigkeit bei der Beklagten aberkannt.